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Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und §14 –GefStoffV

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Betriebsanweisung 016Einfahrmaschine Stand 2005Allgemeiner Hinweis:Die Betriebsanweisungen 001 – 004 ( Krematorium-, Anlage-, Maschinen-, Regelungstechnik-Allgemein) sind auch innerhalb dieser zusätzlichen Betriebsanweisung uneingeschränkt gültig.Im Normalbetrieb- Jeder Einfahrvorgang darf nur von <strong>und</strong> in Gegenwart eines eingewiesenen Mitarbeiters, vomBedientableau aus, ausgeführt werden.- Es darf immer nur ein Einfahrvorgang zur selben Zeit erfolgen.- Der Einfahrvorgang ist bis zu Schließen der Ofentür zu überwachen.- Nachfolgende Särge dürfen erst nach Schließen der Ofentür auf die Einfahrmaschine gesetzt werden.- Personen haben einen Sicherheitsabstand von min 50 cm zur Einfahrmaschine <strong>und</strong> 1m zur Ofentür zuhalten.- Die Einfahrmaschinen sind 1x/Schicht auf Beschädigungen <strong>und</strong> ihre Sicherheit hin zu kontrollieren.- Die Einfahrmaschine incl. Schmutzfangblech ist sauber <strong>und</strong> jederzeit leicht zugänglich zu halten.- Jeder Mitarbeiter hat sich mit den Sicherheitseinrichtungen <strong>und</strong> deren Gebrauch vertraut zu machen.- Einfahrvorgänge im Beisein von Angehörigen sind nur in Anwesenheit von zwei eingewiesenenMitarbeitern erlaubt.Bei Störungen- Bei einer auftretenden Gefahr oder Störung ist sofort der Not-Aus Schalter zu betätigen.- Betriebsfremde haben das Krematorium sofort zu verlassen <strong>und</strong> sind unverzüglich nach Draußen zubegleiten.- Gefahrenbereich weiträumig absperren.- Es sollte versucht werden unterbrochene Einfahrvorgänge, unter Rücksicht auf die eigene Sicherheit,mit Hilfe der vorhanden Handbetätigungen zu beenden. Danach ist sofort die Aufsicht zubenachrichtigen.- Sollte der Sarg noch nicht im Ofen sein <strong>und</strong> noch nicht gezündet haben, so ist der Einfahrvorgang mitHilfe der Vorhandenen Handbetätigungen abzubrechen. Danach ist sofort die Aufsicht zubenachrichtigen.- Bei Unregelmäßigkeiten aller Art ist sofort das Personal <strong>und</strong> die zuständige Aufsicht zu verständigen.Bei Unfällen- Die Unfallstelle ist sofort weiträumig abzusperren.- Verletzte <strong>und</strong> andere Personen sind, unter Rücksicht auf die eigene Sicherheit, aus demGefahrenbereich zu entfernen.- Erste - Hilfe Maßnahmen sind sofort einzuleiten.- Die Anlage ist, wenn nötig <strong>und</strong> möglich, still zusetzen <strong>und</strong> zu sichern.- Die zuständigen Aufsichten sind sofort zu verständigen.- Bei Unfällen, Störungen etc. gelten folgende Rufnummern:NotrufnummernFeuerwehr, Notarzt...........................112AufsichtenBetriebsleiter HFD....... 0000 / 000 00 00Techn. Leiter................ 0000 / 000 00 00stellv. Techn. Leiter..... 0000 / 000 00 00Polizei...................................................110D<strong>EWG</strong>as................................ 0000 / 000 – 0000Wasser.......................... 0000 / 000 – 0000Strom............................ 0000 / 000 – 0000BetriebsleitungTechnische Leitung

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