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Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und §14 –GefStoffV

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<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> gemäß <strong>91</strong>/<strong>155</strong>/<strong>EWG</strong> <strong>und</strong> §14 –GefStoffV®Handelsname: SorbalitDruckdatum: 19.09.06 überarbeitet am: 5.4.2004 Seite 2 von 63 Mögliche Gefahren3.1 Gefahrenbezeichnung Xi reizend3.2 Besondere Gefahrenhinweise für denMenschen4 Erste-Hilfe-MaßnahmenR 38R 41Reizt die Haut;Gefahr ernster Augenschäden;Calciumhydroxid reagiert mit Wasser unter Bildungeiner Lauge.Das Produkt kann bei längerem Hautkontakt inVerbindung mit der Hautfeuchtigkeit ernsteHautschäden hervorrufen.4.1 Nach Einatmen Nach ärztlicher Anweisung.4.2 Nach Hautkontakt Betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen, ggf.Arzt konsultieren.4.3 Nach Augenkontakt Augen sofort gründlich mit viel Wasser abspülen <strong>und</strong>Arzt konsultieren.4.4 Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten. M<strong>und</strong> mit Wasser spülen <strong>und</strong>reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken <strong>und</strong> Arztkonsultieren.4.5 Hinweise für den Arzt Nicht zutreffend.5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung5.1 Geeignete Löschmittel Trockenlöscher verwenden beim Löschen vonUmgebungsbränden. Im geschlossenen SiloBranderstickung durch luftdichtes Verschließen;außerhalb vom geschlossenen Silos Wasser mitNetzmittel (nur Sprühstrahl), Löschschaum oderAbdecken mit feuchtem Erdreich, Sand etc.5.2 Aus Sicherheitsgründen ungeeigneteLöschmittel5.3 Besondere Gefährdung durch den Stoffoder die Zubereitung selbst oder durchentstehende GaseWasser, wenn Rückhaltebecken in ausreichenderGröße nicht vorhanden; (pH-Wert Anhebung)Löschgeräte mit starkem LöschmittelausstoßStäube können oberhalb von 350 °C insauerstoffhaltiger Atmosphäre glimmen. Beim Glimmen<strong>und</strong> im Brandfall Bildung von CO/CO 2 möglich. Weitereauf der Kohle adsorbierte Komponenten können auchfreigesetzt werden.5.4 Besondere Schutzausrüstung bei derBrandbekämpfungUmluftunabhängiges Atemschutzgerät; je nachBrandgröße ev. Vollschutz. . .

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