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Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und §14 –GefStoffV

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Betriebsanweisung 018Emissionen Stand 2005Allgemeiner Hinweis:Die Betriebsanweisungen 001 – 004 ( Krematorium-, Anlage-, Maschinen-, Regelungstechnik-Allgemein) sind auch innerhalb dieser zusätzlichen Betriebsanweisung uneingeschränkt gültig.Im Normalbetrieb- Die Emissionsmessungen sind mindestens einmal pro Einäscherung zu kontrollieren.- Mindestens 1x / Woche sind die Emissionsmessgeräte wie vorgeschrieben zu kalibrieren. Dabei istauf den Zustand der Messgeräte, die Anschlüsse der Messgasleitungen, den Füllstand derKondensatbehälter, den Druck in den Prüfgasflaschen <strong>und</strong> die Sauberkeit in den Schränken zuachten. Unregelmäßigkeiten sind sofort zu beseitigen <strong>und</strong> der zuständigen Aufsicht zu melden.- Die gesetzlichen Vorgaben für die Rauchgase sind zu überwachen <strong>und</strong> einzuhalten. Die Grenzwertesind :50 mg CO im St<strong>und</strong>enmittelwert10 mg StaubNBK Temperatur nicht unter 850°CBei Über- oder Unterschreitung dieser Werte ist sofort die zuständige Aufsicht zu informieren.Bei Störungen- Bei einer auftretenden Gefahr oder Störung ist die entsprechende Ofenlinie so schnell wie möglich,unter Rücksicht auf die eigene Sicherheit, still zusetzen.- Betriebsfremde haben das Krematorium sofort zu verlassen <strong>und</strong> sind unverzüglich nach Draußen zubegleiten.- Gefahrenbereich weiträumig absperren.- Bei Unregelmäßigkeiten aller Art ist sofort das Personal <strong>und</strong> die zuständige Aufsicht zu verständigen.Bei Unfällen- Die Unfallstelle ist sofort weiträumig abzusperren.- Verletzte <strong>und</strong> andere Personen sind, unter Rücksicht auf die eigene Sicherheit, aus demGefahrenbereich zu entfernen.- Erste - Hilfe Maßnahmen sind sofort einzuleiten.- Die Anlage ist, wenn nötig <strong>und</strong> möglich, still zusetzen <strong>und</strong> zu sichern.- Die zuständigen Aufsichten sind sofort zu verständigen.- Bei Unfällen, Störungen etc. gelten folgende Rufnummern:NotrufnummernFeuerwehr, Notarzt...........................112AufsichtenBetriebsleiter HFD....... 0000 / 000 00 00Techn. Leiter................ 0000 / 000 00 00stellv. Techn. Leiter..... 0000 / 000 00 00Polizei...................................................110D<strong>EWG</strong>as................................ 0000 / 000 – 0000Wasser.......................... 0000 / 000 – 0000Strom............................ 0000 / 000 – 0000BetriebsleitungTechnische Leitung

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