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Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und §14 –GefStoffV

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Betriebsanweisung 033Kühlräume Stand 2005Allgemeiner Hinweis:Die Betriebsanweisungen 001 – 004 ( Krematorium-, Anlage-, Maschinen-, Regelungstechnik-Allgemein) sind auch innerhalb dieser zusätzlichen Betriebsanweisung uneingeschränkt gültig.Im Normalbetrieb- Gefahren durch Kühlmittel <strong>und</strong> Kälte sind zu beachten.- Das nachfolgende <strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> Seite 1 – 4 ist zu beachten.- Kühlräume dürfen erst verschlossen oder verriegelt werden, wenn festgestellt wurde, dass sich keinePersonen in den Räumen befinden.- Bei langandauernden Arbeiten in Kühlräumen ist Kleidung zu tragen die einen ausreichenden Schutzvor Kälte bietet.- Bei Arbeiten bei denen durch offenes Licht oder Funkenflug erhöhte Brandgefahr besteht sind,geeignete Maßnahmen zum Brandschutz durchzuführen <strong>und</strong> die Genehmigung der zuständigenAufsicht einzuholen.- Das Arbeiten in den Kühlräumen hat mit der notwendigen Umsicht <strong>und</strong> Vorsicht zu geschehen, sodass Personen- <strong>und</strong> Sachschäden vermieden werden.- Die Kühlräume sind nicht zweckentfremdend zu gebrauchen.- Die regelmäßige Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion der Kühlräume ist zwingend einzuhalten.Bei Störungen- Bei einer auftretenden Gefahr oder Störung ist die entsprechende Kühlanlage so schnell wie möglich,unter Rücksicht auf die eigene Sicherheit, still zusetzen.- Betriebsfremde haben das Krematorium sofort zu verlassen <strong>und</strong> sind unverzüglich nach Draußen zubegleiten.- Gefahrenbereich weiträumig absperren.- Bei der Beseitigung von ausgetretenem Kühlmittel ist die Betriebsanweisung des Kühlmittels zubeachten.- Bei Unregelmäßigkeiten aller Art ist sofort das Personal <strong>und</strong> die zuständige Aufsicht zu verständigen.Bei Unfällen- Die Unfallstelle ist sofort weiträumig abzusperren.- Verletzte <strong>und</strong> andere Personen sind, unter Rücksicht auf die eigene Sicherheit, aus demGefahrenbereich zu entfernen.- Erste - Hilfe Maßnahmen sind sofort einzuleiten.- Die Anlage ist, wenn nötig <strong>und</strong> möglich, still zusetzen <strong>und</strong> zu sichern.- Die zuständigen Aufsichten sind sofort zu verständigen.- Bei Unfällen, Störungen etc. gelten folgende Rufnummern:NotrufnummernFeuerwehr, Notarzt...........................112AufsichtenBetriebsleiter HFD....... 0000 / 000 00 00Techn. Leiter................ 0000 / 000 00 00stellv. Techn. Leiter..... 0000 / 000 00 00Polizei...................................................110D<strong>EWG</strong>as................................ 0000 / 000 – 0000Wasser.......................... 0000 / 000 – 0000Strom............................ 0000 / 000 – 0000BetriebsleitungTechnische Leitung

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