10.07.2015 Aufrufe

Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und §14 –GefStoffV

Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und §14 –GefStoffV

Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und §14 –GefStoffV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Betriebsanweisung 035Leitern <strong>und</strong> Steighilfen Stand 2005Allgemeiner Hinweis:Die Betriebsanweisungen 001 – 004 ( Krematorium-, Anlage-, Maschinen-, Regelungstechnik-Allgemein) sind auch innerhalb dieser zusätzlichen Betriebsanweisung uneingeschränkt gültig.- Gefahr durch Sturz von der Leiter oder Steighilfe beachten- Gefahren beim Umstürzen, Abrutschen oder Umkanten der Leiter oder Steighilfe beachten.- Gefahr durch Leiterbruch beachten- Die Unfallverhütungsvorschrift VSG 2.3 sowie die Betriebsanleitung oder Betriebsanweisung desLeiterherstellers sind zu beachten.- Leitern <strong>und</strong> Steighilfen sind vor jeder Benutzung auf ihren betriebsicheren Zustand zu prüfen.Zusammengesetzte Leitern müssen die gleiche Festigkeit haben wie gleichlange Leitern mitdurchgehenden Holmen.- Defekte Leitern <strong>und</strong> Steighilfen sind der Weiterbenutzung auf geeignete Weise zu entziehen.- Leitern <strong>und</strong> Steighilfen sind bestimmungsgemäß zu verwenden. (Stehleiter nicht als Anlegeleiter)- Die Verwendung von Leitern mit aufgenagelten Sprossen ist unzulässig.- Leitern <strong>und</strong> Steighilfen sind standsicher aufzustellen. Bei Anlegeleitern den Anstellwinkel beachten.- Leitern <strong>und</strong> Steighilfen zur Sicherung gegen Umfallen <strong>und</strong> Wegrutschen anzubinden oder inLeitersicherungshaken einzuhängen.- Stehleitern sind mit Spreizsicherungen gegen Auseinandergleiten zu sichern (Widerlager oberhalb derGelenke sind zu entfernen).- Bei Arbeiten in der Nähe von Stromleitungen ist der Sicherheitsabstand einzuhalten.- Bei Benutzung von Leitern oder Steighilfen auf oder innerhalb von Verkehrswegen ist derGefahrenbereich abzusperren <strong>und</strong> durch eine zweite Person zu sichern.Bei Störungen- Bei einer auftretenden Gefahr oder Störung ist das Arbeiten auf oder mit Steighilfen so schnell wiemöglich, unter Rücksicht auf die eigene Sicherheit, abzubrechen.- Betriebsfremde haben das Krematorium sofort zu verlassen <strong>und</strong> sind unverzüglich nach Draußen zubegleiten.- Gefahrenbereich weiträumig absperren.- Bei Unregelmäßigkeiten aller Art ist sofort das Personal <strong>und</strong> die zuständige Aufsicht zu verständigen.Bei Unfällen- Die Unfallstelle ist sofort weiträumig abzusperren.- Verletzte <strong>und</strong> andere Personen sind, unter Rücksicht auf die eigene Sicherheit, aus demGefahrenbereich zu entfernen.- Erste - Hilfe Maßnahmen sind sofort einzuleiten.- Die Anlage ist, wenn nötig <strong>und</strong> möglich, still zusetzen <strong>und</strong> zu sichern.- Die zuständigen Aufsichten sind sofort zu verständigen.- Bei Unfällen, Störungen etc. gelten folgende Rufnummern:NotrufnummernFeuerwehr, Notarzt...........................112AufsichtenBetriebsleiter HFD....... 0000 / 000 00 00Techn. Leiter................ 0000 / 000 00 00stellv. Techn. Leiter..... 0000 / 000 00 00Polizei...................................................110D<strong>EWG</strong>as................................ 0000 / 000 – 0000Wasser.......................... 0000 / 000 – 0000Strom............................ 0000 / 000 – 0000BetriebsleitungTechnische Leitung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!