Neue Räume für neue Schüler... - BUERGERINITIATIVE BRAKE ...
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früher an später denken ...<br />
Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung müssen künftig<br />
länger arbeiten. Aufgrund der längeren Lebensarbeitszeit wird der<br />
so genannte Standardrentner, der stets Beiträge gezahlt und immer<br />
das Durchschnittseinkommen aller Versicherten erzielt hat, höhere<br />
Rentenansprüche erwerben. Tatsache ist aber, dass Arbeitnehmer<br />
in vielen Berufen nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten können –<br />
sei es beispielsweise, weil es körperlich zu anstrengend ist oder<br />
weil die Beschäftigungschancen in einigen Branchen <strong>für</strong> ältere<br />
Arbeitnehmer kaum gegeben sind. Wer weiterhin mit 65 Jahren in<br />
den Ruhestand gehen will, muss Abschläge auf seine Altersrente in<br />
Kauf nehmen. Nicht zuletzt deshalb wird im Alterssicherungsbericht<br />
der Bundesregierung zur privaten Altersvorsorge aufgefordert, um<br />
den Lebensstandard im Alter zu sichern.<br />
Auch andere Entscheidungen der Bundesregierung sind in der<br />
jüngsten Vergangenheit zum Tragen gekommen oder tun dies bald.<br />
Als Stichworte seien hier stellvertretend nur die Abgeltungssteuer<br />
oder die Erbschaftssteuer und die Gesundheitsreform genannt. Für<br />
beinahe jeden von uns bedeuten diese Änderungen auch Änderungen<br />
in der privaten Finanzplanung.<br />
Grundabsicherung<br />
Rente mit 67 beschlossen<br />
Die Bundesregierung hat beschlossen, das Renteneintrittsalter<br />
anzuheben. Wer1964 oder später geboren ist, wird künftig die volle<br />
Rente in der Regel erst mit 67 Jahren erhalten. Von 2012 an wird<br />
das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben (siehe Tabelle).<br />
Beschäftigte mit 45 Versicherungsjahren können wie bisher mit 65<br />
Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Bei den Versicherungsjahren<br />
zählen auch nachgewiesene Zeiten der Erziehung von<br />
Kindern bis zu deren10. Lebensjahr. Sonderregelungen sind z.B. bei<br />
der Erwerbsminderungsrentegeplant.<br />
Jahrgang Renteneintritt<br />
1947 65 Jahre + 1 Monat<br />
1948 65 Jahre + 2 Monate<br />
1949 65 Jahre + 3 Monate<br />
1950 65 Jahre + 4 Monate<br />
1951 65 Jahre + 5 Monate<br />
1952 65 Jahre + 6 Monate<br />
1953 65 Jahre + 7 Monate<br />
1954 65 Jahre + 8 Monate<br />
1955 65 Jahre + 9 Monate<br />
1956 65 Jahre + 10 Monate<br />
1957 65 Jahre + 11 Monate<br />
1958 66 Jahre<br />
1959 66 Jahre + 2 Monate<br />
1960 66 Jahre + 4 Monate<br />
1961 66 Jahre + 6 Monate<br />
1962 66 Jahre + 8 Monate<br />
1963 66 Jahre + 10 Monate<br />
ab 1964 67 Jahre<br />
34<br />
September 2007<br />
Gesundheitsreform seit April in Kraft<br />
Die Gesundheitsreform ist in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen<br />
in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Überblick:<br />
Versicherungspflicht ab 1.4.2007:<br />
Seit April besteht <strong>für</strong> alle Einwohner Deutschlands eine Versicherungspflicht.<br />
Nichtversicherte, die zuvor in der GKV krankenversichert<br />
waren oder der GKV zuzuordnen sind, müssen wieder in der<br />
GKV aufgenommen werden.<br />
<strong>Neue</strong> Tarife und mehr Wahlfreiheit:<br />
Seit dem 1. April bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten<br />
<strong>neue</strong> Tarife an, die sich stärker an den Bedürfnissen der<br />
Kunden orientieren. Je nach persönlicher Situation des Versicherten<br />
bieten die Tarife unterschiedliche Vorteile; z.B. Tarife mit niedrigeren<br />
monatlichen Beiträgen, wenn man sich verpflichtet, einen Teil der<br />
Behandlungskosten selbst zu zahlen.<br />
Gesundheitsfonds:<br />
Vom 1. Januar 2009 an fließen die Beiträge von Arbeitgebern und<br />
-nehmern in einen Fonds. Den bundesweit einheitlichen Beitragssatz<br />
legt die Bundesregierung fest. Die Kassen erhalten <strong>für</strong> jeden<br />
Versicherten einen einheitlichen Betrag, der erhöht oder gekürzt<br />
wird, abhängig von Geschlecht, Alter und bestimmten Krankheitsfaktoren<br />
der Versicherten. Der Fonds soll die Leistungen der Kassen<br />
transparent machen und damit den Wettbewerb fördern. Kassen,<br />
die mit ihren Beitragssätzen nicht auskommen, müssen Zusatzbeiträge<br />
von ihren Versicherten erheben. In diesen Fällen besteht<br />
ein Sonderkündigungsrecht. Kassen, die gut haushalten, können<br />
ihren Mitgliedern finanzielle Vergünstigungen anbieten oder Prämien<br />
zurückerstatten.<br />
Medikamente:<br />
Bei Arzneimitteln wird jetzt geprüft, ob deren Preise in einem angemessenen<br />
Verhältnis zu ihrem therapeutischen Nutzen stehen.<br />
Ärzte müssen vor der Verordnung sehr teurer und spezieller Arzneiund<br />
Hilfsmittel eine zweite Meinung eines ausgewiesenen Facharztes<br />
einholen. Die Verschreibung einzelner Tabletten, anstatt einer<br />
ganzen Packung, wird möglich.<br />
Vorsorgepflicht:<br />
Die Versicherten müssen künftig eigenverantwortlicher handeln. So<br />
müssen sie regelmäßig an Check-Ups teilnehmen, z.B. an der<br />
Krebsvorsorge, um chronische Krankheiten frühzeitig zu erkennen.<br />
Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank<br />
wird, muss mehr zuzahlen.-