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Neue Räume für neue Schüler... - BUERGERINITIATIVE BRAKE ...

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früher an später denken ...<br />

Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung müssen künftig<br />

länger arbeiten. Aufgrund der längeren Lebensarbeitszeit wird der<br />

so genannte Standardrentner, der stets Beiträge gezahlt und immer<br />

das Durchschnittseinkommen aller Versicherten erzielt hat, höhere<br />

Rentenansprüche erwerben. Tatsache ist aber, dass Arbeitnehmer<br />

in vielen Berufen nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten können –<br />

sei es beispielsweise, weil es körperlich zu anstrengend ist oder<br />

weil die Beschäftigungschancen in einigen Branchen <strong>für</strong> ältere<br />

Arbeitnehmer kaum gegeben sind. Wer weiterhin mit 65 Jahren in<br />

den Ruhestand gehen will, muss Abschläge auf seine Altersrente in<br />

Kauf nehmen. Nicht zuletzt deshalb wird im Alterssicherungsbericht<br />

der Bundesregierung zur privaten Altersvorsorge aufgefordert, um<br />

den Lebensstandard im Alter zu sichern.<br />

Auch andere Entscheidungen der Bundesregierung sind in der<br />

jüngsten Vergangenheit zum Tragen gekommen oder tun dies bald.<br />

Als Stichworte seien hier stellvertretend nur die Abgeltungssteuer<br />

oder die Erbschaftssteuer und die Gesundheitsreform genannt. Für<br />

beinahe jeden von uns bedeuten diese Änderungen auch Änderungen<br />

in der privaten Finanzplanung.<br />

Grundabsicherung<br />

Rente mit 67 beschlossen<br />

Die Bundesregierung hat beschlossen, das Renteneintrittsalter<br />

anzuheben. Wer1964 oder später geboren ist, wird künftig die volle<br />

Rente in der Regel erst mit 67 Jahren erhalten. Von 2012 an wird<br />

das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben (siehe Tabelle).<br />

Beschäftigte mit 45 Versicherungsjahren können wie bisher mit 65<br />

Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Bei den Versicherungsjahren<br />

zählen auch nachgewiesene Zeiten der Erziehung von<br />

Kindern bis zu deren10. Lebensjahr. Sonderregelungen sind z.B. bei<br />

der Erwerbsminderungsrentegeplant.<br />

Jahrgang Renteneintritt<br />

1947 65 Jahre + 1 Monat<br />

1948 65 Jahre + 2 Monate<br />

1949 65 Jahre + 3 Monate<br />

1950 65 Jahre + 4 Monate<br />

1951 65 Jahre + 5 Monate<br />

1952 65 Jahre + 6 Monate<br />

1953 65 Jahre + 7 Monate<br />

1954 65 Jahre + 8 Monate<br />

1955 65 Jahre + 9 Monate<br />

1956 65 Jahre + 10 Monate<br />

1957 65 Jahre + 11 Monate<br />

1958 66 Jahre<br />

1959 66 Jahre + 2 Monate<br />

1960 66 Jahre + 4 Monate<br />

1961 66 Jahre + 6 Monate<br />

1962 66 Jahre + 8 Monate<br />

1963 66 Jahre + 10 Monate<br />

ab 1964 67 Jahre<br />

34<br />

September 2007<br />

Gesundheitsreform seit April in Kraft<br />

Die Gesundheitsreform ist in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen<br />

in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Überblick:<br />

Versicherungspflicht ab 1.4.2007:<br />

Seit April besteht <strong>für</strong> alle Einwohner Deutschlands eine Versicherungspflicht.<br />

Nichtversicherte, die zuvor in der GKV krankenversichert<br />

waren oder der GKV zuzuordnen sind, müssen wieder in der<br />

GKV aufgenommen werden.<br />

<strong>Neue</strong> Tarife und mehr Wahlfreiheit:<br />

Seit dem 1. April bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten<br />

<strong>neue</strong> Tarife an, die sich stärker an den Bedürfnissen der<br />

Kunden orientieren. Je nach persönlicher Situation des Versicherten<br />

bieten die Tarife unterschiedliche Vorteile; z.B. Tarife mit niedrigeren<br />

monatlichen Beiträgen, wenn man sich verpflichtet, einen Teil der<br />

Behandlungskosten selbst zu zahlen.<br />

Gesundheitsfonds:<br />

Vom 1. Januar 2009 an fließen die Beiträge von Arbeitgebern und<br />

-nehmern in einen Fonds. Den bundesweit einheitlichen Beitragssatz<br />

legt die Bundesregierung fest. Die Kassen erhalten <strong>für</strong> jeden<br />

Versicherten einen einheitlichen Betrag, der erhöht oder gekürzt<br />

wird, abhängig von Geschlecht, Alter und bestimmten Krankheitsfaktoren<br />

der Versicherten. Der Fonds soll die Leistungen der Kassen<br />

transparent machen und damit den Wettbewerb fördern. Kassen,<br />

die mit ihren Beitragssätzen nicht auskommen, müssen Zusatzbeiträge<br />

von ihren Versicherten erheben. In diesen Fällen besteht<br />

ein Sonderkündigungsrecht. Kassen, die gut haushalten, können<br />

ihren Mitgliedern finanzielle Vergünstigungen anbieten oder Prämien<br />

zurückerstatten.<br />

Medikamente:<br />

Bei Arzneimitteln wird jetzt geprüft, ob deren Preise in einem angemessenen<br />

Verhältnis zu ihrem therapeutischen Nutzen stehen.<br />

Ärzte müssen vor der Verordnung sehr teurer und spezieller Arzneiund<br />

Hilfsmittel eine zweite Meinung eines ausgewiesenen Facharztes<br />

einholen. Die Verschreibung einzelner Tabletten, anstatt einer<br />

ganzen Packung, wird möglich.<br />

Vorsorgepflicht:<br />

Die Versicherten müssen künftig eigenverantwortlicher handeln. So<br />

müssen sie regelmäßig an Check-Ups teilnehmen, z.B. an der<br />

Krebsvorsorge, um chronische Krankheiten frühzeitig zu erkennen.<br />

Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank<br />

wird, muss mehr zuzahlen.-

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