Bestattungs - Gemeinde Möriken-Wildegg
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<strong>Bestattungs</strong>- und Friedhofreglement§ 14Grabarten1 Es bestehen folgende Grabarten:a) Reihengräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungenb) Urnenbeisetzung vor Urnenwand mit Namensplattefür 1 oder 2 Urnenc) Gemeinschaftsgrab mit oder ohne Namensplatted) Familiengräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen2 Für die Bestattung von Kindern stehen alle Grabartenoffen.3 Grösse und Anlage der Gräber sowie die Reihenfolgeder Beisetzungen werden durch die Gestaltung desFriedhofs bestimmt.§ 15Reihengräber1 In jedem Grab darf nur eine Erdbestattung erfolgen.2 Es ist jedoch gestattet, während der ersten 15 Jahredes Bestehens des Grabes Urnen beizusetzen.3 Die Kosten für eine allfällige Verlegung dieser spätereingesetzten Urnen gehen zu Lasten der Angehörigen.4 Die Grababgrenzungen mit Platten erfolgen durch denFriedhofgärtner zu Lasten der <strong>Gemeinde</strong>.10