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Bestattungs - Gemeinde Möriken-Wildegg

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<strong>Bestattungs</strong>- und FriedhofreglementErdgräberfürErwachsene- stehend(Grabsäule)- liegendErwachsene- stehend- liegendUrnengräberfür- stehend- liegendMax. Höhein cm1101207090Max. Tiefein cm604050Max. Breite incm50354540355040Mindestdicke*)in cm14168105148*) nur bei Natursteinen2 Im Interesse eines harmonischen Gesamtbildes müssen hohe Steineschmal, niedrige Steine breit gehalten werden.3 Die vorgeschriebenen Höhenmasse dürfen bei Kreuzen sowie Grabmälernmit stark abgedachtem oder rundem Kopf maximal um 10 cm überschrittenwerden.4 Die maximalen Höhenmasse sollen in der Regel nicht mehr als 20 cm unterschrittenwerden. Die Höhenmasse gelten inklusive Sockel; von diesendürfen höchstens 10 cm sichtbar sein.5 Liegeplatten dürfen den Erdboden am Kopfende (Oberkant gemessen)höchstens um 15 cm überragen.6 Die Gräber selbst müssen folgende Mindesttiefen aufweisen:ErdbestattungenUrnen1.50 Meter1.00 MeterZiff. 5 FundamenteDie Fundamente sind höchstens 25 cm stark und in der Regel reihenweisezu erstellen. Der Grabsteinlieferant hat sich an den Erstellungskosten zubeteiligen.23

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