10.07.2015 Aufrufe

Bestattungs - Gemeinde Möriken-Wildegg

Bestattungs - Gemeinde Möriken-Wildegg

Bestattungs - Gemeinde Möriken-Wildegg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Bestattungs</strong>- und FriedhofreglementANHANG 2Im Sinne von § 27 des <strong>Bestattungs</strong>- und Friedhofreglements erlässt die Einwohnergemeindeversammlungfolgende technische Vorschriften:Ziff. 1 Bewilligungspflicht für Grabmäler1 Die Errichtung von Grabmälern ist grundsätzlich bewilligungspflichtig, wobeidie nachfolgenden Richtlinien zu beachten sind.2 Es ist ein Gesuch im Doppel einzureichen, mit Angaben über das Material,die Bearbeitung und Beschriftung. Dem Gesuch ist eine Zeichnung im Massstab1:10 beizulegen.Ziff. 2 Werkstoffe1 Als Werkstoffe für Grabmäler sind zugelassen: Naturstein, Holz, Schmiedeisen,Bronze.2 Von den Natursteinen eignen sich insbesondere Sandstein, Muschelkalkstein,Kalkstein, Granit, Gneis und Serpentin, behauen oder matt geschliffen.3Für das Grabmal aus Stein darf – einschliesslich des Sockels – nur eine Gesteinsartverwendet werden. Grabmäler aus Holz, Schmiedeisen und Bronzedürfen auf niedrige Natursteinsockel gestellt werden.4 Die Farbtöne sollen in mittlerer Helligkeit gehalten werden.5 Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann ungeeignete Werkstoffe ausschliessen.Ziff. 3 Schrift und Schmuck1 Die bildhauerische Gestaltung des Grabmals zu einem eigentlichen BildundSchriftstein ist erwünscht.2 Die Schrift- und Schmuckformen sollen handwerklich ausgeführt werdenund sich harmonisch in das Grabmal einfügen.3Der Ersteller kann seitlich auf dem Grabmal (max. 15 cm über dem Boden)seinen Namen unauffällig anbringen. Die Verwendung von Namensplakatenist nicht gestattet.Ziff. 4 Abmessungen1 Die Höchst- bzw. Mindestmasse der Grabdenkmäler betragen:22

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!