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Bestattungs - Gemeinde Möriken-Wildegg

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<strong>Bestattungs</strong>- und FriedhofreglementDie Einwohnergemeinde Möriken-<strong>Wildegg</strong> erlässt gestützt auf § 3 derVerordnung über das <strong>Bestattungs</strong>wesen (<strong>Bestattungs</strong>verordnung) vom22. Januar 1990 folgendes Reglement:IEINLEITUNG§ 1Zweck1 Dieses Reglement bezweckt eine gute Gesamtwirkungder Friedhofanlage und regelt die Zuständigkeit, dieOrganisation, die administrativen und finanziellen Belangesowie Rechte und Pflichten der Beteiligten beieiner Bestattung.2 Personenbezeichnungen in diesem Reglement beziehensich auf beide Geschlechter.§ 2Zuständigkeit1 Das gesamte <strong>Bestattungs</strong>- und Friedhofwesen unterstehtdem <strong>Gemeinde</strong>rat. Der jeweilige Ressortchef übtdie Aufsicht aus.2 Mit dem Vollzug werden beauftragt:- der Ressortchef Friedhof- das <strong>Bestattungs</strong>amt- der Friedhofgärtner und das Bauamt- Finanzverwaltung (Rechnungswesen)3 Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann für den Vollzug dieses Reglementseine Friedhofkommission wählen.4 Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die Aufgaben im Rahmen einesDelegationsreglements delegieren.4

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