Bestattungs - Gemeinde Möriken-Wildegg
Bestattungs - Gemeinde Möriken-Wildegg
Bestattungs - Gemeinde Möriken-Wildegg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Bestattungs</strong>- und Friedhofreglement§ 12Abdankungsfeier1 Die Gestaltung der Abdankungsfeier besprechen dieAngehörigen des Verstorbenen mit dem <strong>Bestattungs</strong>undPfarramt.2 Die Abdankungsfeiern erfolgen in der Regel um11.00 Uhr oder um 14.00 Uhr.3 Die Grablegung erfolgt nach Absprache mit den Angehörigenvor oder nach der Abdankungsfeier unterder Verantwortung des Friedhofgärtners bzw. desBauamts.IIIFRIEDHOFAllgemeine Verhaltensregeln§ 131 Der Friedhof ist eine Stätte der Ruhe und Besinnung.Die Besucher haben sich ruhig und der Würde des Ortesentsprechend zu verhalten. Innerhalb des Friedhofesist untersagt– das Lärmen und Spielen– das Mitführen und der Aufenthalt von Tieren, selbstdann, wenn sie an der Leine geführt werden.– das Ablagern von Abfällen ausserhalb der dafür bestimmtenPlätze und Behälter.2 Untersagt ist das Befahren mit Privatfahrzeugen allerArt, mit Ausnahme von Dienst- und Invalidenfahrzeugen.9