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Steuern im internationalen Vergleich (PDF, 2 MB, Datei ist ...

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Sozialversicherung, ggf. einschließlich möglicher Lohnsummensteuern, die mehrereStaaten noch neben oder anstelle der Arbeitgeberbeiträge erheben (Übersicht 11,Grafik VII).Die familienbezogenen staatlichen Le<strong>ist</strong>ungen (z.B. Kindergeld) werden dabei je nach Staatbei der Steuer oder bei den Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt.Bezogen auf den deutschen Arbeitnehmer zeigt sich dabei folgendes:Die deutsche Steuerbelastung bewegt sich international bei Alleinstehenden <strong>im</strong> mittlerenBereich, bei Verheirateten mit Kindern <strong>im</strong> unteren Bereich; sie <strong>ist</strong> wegen der relativ hohenfamilienbezogenen Le<strong>ist</strong>ungen, die hier mit der Steuer verrechnet werden, für denAlleinverdiener mit Kindern sogar negativ. Werden die Arbeitnehmerbeiträge zurgesetzlichen Sozialversicherung dagegen in den Belastungsvergleich mit einbezogen,verschlechtert sich die deutsche Position. Bei der Gesamtbelastung durch <strong>Steuern</strong> undSozialabgaben des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers zusammen hat sich in der EU einebreite Gruppe relativ hoch belastender Staaten (angeführt von Belgien) herausgebildet. DieStaaten außerhalb der EU (Japan, Kanada, Schweiz und die USA), aber auch einigeMitglieder der EU (Irland, Luxemburg, das Vereinigte Königreich) gehören zu einer weiterenGruppe, die den Gesamtlohn relativ gering belasten.Die hohen Sozialbeiträge in den me<strong>ist</strong>en EU-Staaten dürfen aber nicht isoliert betrachtetwerden, da sie gut ausgebaute Sozialsysteme finanzieren, die in vielen Staaten mit niedrigerGesamtbelastung in diesem Umfang nicht vorhanden sind, oder für deren Finanzierung dereinzelne Steuerbürger Privatmittel aufbringen muss, wie z.B. für eine angemessene Altersversorgung.Sie sind aber ein Indikator für das Engagement des Staates <strong>im</strong> Sozialbereich.Die Übersicht 12 „Vermögensteuern 2002 für natürliche und jur<strong>ist</strong>ische Personen“ zeigt, dasses eine Vermögensteuer nur in einigen wenigen Staaten gibt. Vielfach hat sie auch dort nurnoch die Funktion einer Mindeststeuer oder einer Ergänzungssteuer zur Einkommen- oderKörperschaftsteuer. So wirkt die Vermögensteuer jur<strong>ist</strong>ischer Personen in Luxemburg wegenihrer Anrechenbarkeit auf die Körperschaftsteuer wie eine Mindeststeuer.Kapitalgesellschaften sind ansonsten nur noch in der Schweiz vermögensteuerpflichtig. Inden Staaten des angelsächsischen Rechtskreises sind Vermögensteuern <strong>im</strong> deutschenSinne seit alters her unbekannt. Die in USA und Kanada von den Einzelstaaten/Provinzenund ihren Gemeinden erhobenen „property taxes“ sind keine Vermögensteuern <strong>im</strong> deutschenSinne, sondern Grundsteuern oder Grundsteuern vergleichbare andere <strong>Steuern</strong>. Damitwerden Le<strong>ist</strong>ungen finanziert, für die die Gemeinden in anderen Staaten vielfach Gebühren9

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