StaatenSpitzensteuersatz Staat+ Gebietskörperschaften+ sonstige ZuschlägeSpitzensteuersatzbeginnt ab zu versteuerndemEinkommenin € 2)Schweden Staat 25 v.H. 8) 414.200 skr 43.102Gemeinden 31 v.H. 8)insgesamt 56 v.H.Spanien . 48 v.H. 67.434 € 67.434Vereinigtes Königreich 40 v.H. 29.400 £ 47.939Andere StaatenJapan Staat 37 v.H. 18 Mio. Yen 154.759Präfekturen3 v.H.7 Mio. Yen60.184Gemeinden10 v.H.7 Mio. Yen60.184Kanada (nach Provinzenund Territorien unterschiedlichhier: Ontario)insgesamt 9) 50 v.H. – –BundProvinz Ontario29 v.H.17,4 v.H.103.000 can $66.163 can $67.17543.151insgesamt 46,4 v.H. 103.000 can $ 67.175Schweiz (nach Kantonenund Gemeinden unterschiedlich,hier Kanton/GemeindeZürich)Bund 11,5 v.H. 603.000 sfr 411.998Kanton und Gemeinde 29,51 v.H. 224.300 sfr 146.276insgesamt 41,01 v.H. 603.000 sfr 411.998USA (nach Einzelstaaten,Gemeinden und Bezirkenunterschiedlich, hier Staatund Stadt New York)BundStaat New YorkStadt New York38,6 v.H. 297.350 $3,2 v.H. 10) 50.000 $6,85 v.H. 10) 20.000 $304.10120.45451.135insgesamt 44,77 v.H. 297.350 $ 304.1011) Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Einkommen des Jahres 2000 bzw.2001. Ohne Sondersteuern auf best<strong>im</strong>mte Einkünfte (z.B. Kapitaleinkünfte)2) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über Umsatzsteuer-Umrechnungskurse August 20023) Spitzensteuersatz 2005: 42 v.H. + 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag = 44,31 v.H.;Spitzensteuersatz beginnt ab zu versteuerndem Einkommen: 52.152 €4) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen nur der Staatssteuer mit einem Steuersatz von 29 v.H., nicht derGemeindesteuer5) Zuzüglich lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 4,25 v.H. der Wertschöpfung (nicht Gewinn!)6) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 0,9 v.H. und 1,4 v.H., hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,5 v.H. möglich;hier nicht berücksichtigt, da selten7) Hier nur Tarif auf Arbeitseinkommen und den Nutzungswert selbstgenutzten Wohnraums; 25 v.H. auf Einkünfte aus wesentlichenBeteiligungen. Keine Einkommensteuer i.e.S. auf Kapitaleinkünfte; statt dessen 30 v.H. auf einen fiktiven Ertrag von 4 v.H. des Reinvermögens8) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen nur der Staatssteuer mit einem Steuersatz von 30 v.H., nicht derGemeindesteuer9) Steuerabsetzbetrag: 20 v.H. der staatlichen Einkommensteuer jährlich, höchstens 250.000 Yen (2.149 €); 15 v.H. der Steuer derPräfekturen und Gemeinden, höchstens 40.000 Yen (344 €)10) Abzugsfähig bei Bundessteuer– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –22
Grafik IVEinkommensteuerspitzensätze 2002LuxemburgVereinigtes KönigreichPortugalGriechenlandSchweiz (Kanton Zürich)Irland394040404142USA (Staat New York)ItalienKanada (Ontario)SpanienÖsterreichJapanDeutschlandNiederlandeFinnlandSchweden45,646,246,448505051,25252,556DänemarkBelgienFrankreich5959,760,750 10 20 30 40 50 60 70in Pozent(Deutschland inkl. Solidaritätszuschlag von 5,5 %)23