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Merkblatt | 19 Lehrbetriebsverbünde - Berufsbildung.ch

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Was ist ein Lehrbetriebsverbund?<br />

merkblätter www.berufsbildung.<strong>ch</strong><br />

<strong>Merkblatt</strong> | <strong>19</strong><br />

<strong>Lehrbetriebsverbünde</strong><br />

Ein Lehrbetriebsverbund ist ein Zusammens<strong>ch</strong>luss von mehreren Betrieben, die alleine ni<strong>ch</strong>t<br />

ausbilden können resp. wollen. Die Betriebe ergänzen si<strong>ch</strong> mit ihren Tätigkeiten und können so<br />

Lernenden eine umfassende Bildung in berufli<strong>ch</strong>er Praxis gewährleisten.<br />

<strong>Lehrbetriebsverbünde</strong> bestimmen eine Leitorganisation oder einen Leitbetrieb die oder der den<br />

Lehrvertrag mit den Lernenden abs<strong>ch</strong>liesst. Diese Leitstellen erhalten die Bildungsbewilligung und<br />

regeln die Zusammenarbeit mit den beteiligten Ausbildungsbetrieben. Zudem vertreten sie den<br />

Verbund na<strong>ch</strong> aussen (Kantone und Dritte). Die Lernenden werden in vers<strong>ch</strong>iedenen Betrieben<br />

ausgebildet (Rotationsprinzip). Somit können si<strong>ch</strong> kleine oder spezialisierte Betriebe aktiv an der<br />

berufli<strong>ch</strong>en Grundbildung beteiligen. Bezügli<strong>ch</strong> Organisation lässt si<strong>ch</strong> die Ausbildung in einem<br />

Lehrbetriebsverbund mit der Ausbildung in einem Betrieb mit mehreren Abteilungen verglei<strong>ch</strong>en.<br />

Der administrative sowie der Bildungsaufwand der einzelnen Betriebe werden dur<strong>ch</strong> die zentrale<br />

Verwaltung einer Leitorganisation optimiert.<br />

Die Leitorganisation oder der Leitbetrieb ist sowohl Vertragspartner als au<strong>ch</strong> Bindeglied zwis<strong>ch</strong>en<br />

den beteiligten Betrieben und der lernenden Person. Es ist mögli<strong>ch</strong>, über Kantonsgrenzen hinweg<br />

Verbünde zu s<strong>ch</strong>affen. Für die Zuständigkeit seitens der kantonalen Behörden ist der Sitz der<br />

Leitorganisation auss<strong>ch</strong>laggebend.<br />

Zentrale Punkte der Ausbildung im Verbund sind gesetzli<strong>ch</strong> klar geregelt. Diese gesetzli<strong>ch</strong>en<br />

Grundlagen erlauben eine grosse Flexibilität in der Ausgestaltung der <strong>Lehrbetriebsverbünde</strong>.<br />

Verordnung vom <strong>19</strong>. November 2003 über die <strong>Berufsbildung</strong> (BBV):<br />

Art. 6 Begriffe<br />

c. Lehrbetriebsverbund: ein Zusammens<strong>ch</strong>luss von mehreren Betrieben zum Zweck, Lernenden<br />

in vers<strong>ch</strong>iedenen spezialisierten Betrieben eine umfassende Bildung in berufli<strong>ch</strong>er Praxis zu<br />

gewährleisten;<br />

Art. 8 Lehrvertrag<br />

2 Findet die Grundbildung in einem Lehrbetriebsverbund statt, so s<strong>ch</strong>liesst der Leitbetrieb oder<br />

die Leitorganisation mit der lernenden Person den Lehrvertrag ab.<br />

Art. 9 Standort der betriebli<strong>ch</strong> organisierten Grundbildung<br />

3 Bei einem Lehrbetriebsverbund ist der Standort des Leitbetriebs oder der Leitorganisation<br />

massgebend.<br />

1 |6


Art. 14 Lehrbetriebsverbund<br />

1 Die an einem Lehrbetriebsverbund beteiligten Betriebe regeln ihre Zuständigkeiten und<br />

Verantwortli<strong>ch</strong>keiten in einem s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>en Vertrag.<br />

2 Sie benennen einen Leitbetrieb oder eine Leitorganisation, die den Lehrvertrag abs<strong>ch</strong>liesst und<br />

den Verbund gegenüber aussen vertritt.<br />

3 Die Bildungsbewilligung für den Lehrbetriebsverbund wird dem Leitbetrieb oder der Leitorganisation<br />

erteilt.<br />

Wel<strong>ch</strong>e Modelle sind mögli<strong>ch</strong>?<br />

Kleinverbund<br />

In einem Kleinverbund s<strong>ch</strong>liessen si<strong>ch</strong> zwei oder mehrere Betriebe zusammen und bilden ergänzend<br />

aus. Verantwortli<strong>ch</strong> für die Bildung der Lernenden ist der Leitbetrieb, die Partnerbetriebe decken<br />

Lernberei<strong>ch</strong>e ab, die der Lehrbetrieb ni<strong>ch</strong>t vermitteln kann, oder die vom Partnerbetrieb besser<br />

vermittelt werden können.<br />

Grossverbund<br />

Dieser verfügt über eine Leitorganisation oder einen Leitbetrieb. Die Leitorganisation kann extern<br />

organisiert sein und übernimmt wi<strong>ch</strong>tige organisatoris<strong>ch</strong>e und administrative Aufgaben. Ausgebildet<br />

wird in den vers<strong>ch</strong>iedenen beteiligten Betrieben der Ausbildungsgemeins<strong>ch</strong>aft.<br />

Beispiel für eine mögli<strong>ch</strong>e Organisation:<br />

2 |6<br />

Leitbetrieb<br />

Gruppierung<br />

Leitorganisation (z. B. Verein)<br />

Ausbildungsgemeins<strong>ch</strong>aft


Was sind die Aufgaben von Leitbetrieb oder Leitorganisation?<br />

Der Leitbetrieb oder die Leitorganisation ist verantwortli<strong>ch</strong> für die Vollständigkeit der Ausbildung<br />

und vertritt den Lehrbetrieb na<strong>ch</strong> aussen.<br />

Leitbetrieb<br />

Ein Leitbetrieb bildet meist selbst aus, übernimmt jedo<strong>ch</strong> daneben die personellen, organisatoris<strong>ch</strong>en,<br />

planeris<strong>ch</strong>en und leitenden Funktionen. Zudem ist er zuständig für die Re<strong>ch</strong>nungsstellung<br />

an die Verbundbetriebe. Dieses Modell eignet si<strong>ch</strong> eher für kleine <strong>Lehrbetriebsverbünde</strong>.<br />

Leitorganisation<br />

Diese kann eine Einfa<strong>ch</strong>e Gesells<strong>ch</strong>aft, ein Verein, ein Berufs- oder Bran<strong>ch</strong>enverband oder eine<br />

andere externe Organisation sein. Eine Leitorganisation eines Grossverbunds ist im Allgemeinen<br />

ni<strong>ch</strong>t an der Ausbildung der Lernenden beteiligt. Dieses Modell eignet si<strong>ch</strong> eher für grosse<br />

<strong>Lehrbetriebsverbünde</strong>.<br />

Wel<strong>ch</strong>e Aufgaben übernehmen die Beteiligten?<br />

Beteiligte Betriebe<br />

Die Ausbildungsbetriebe bilden die Lernenden in der berufli<strong>ch</strong>en Praxis aus. Die einzelnen Firmen<br />

müssen ni<strong>ch</strong>t in allen erforderli<strong>ch</strong>en Tätigkeiten ausbilden. Sie können die Lernenden in den<br />

Fa<strong>ch</strong>berei<strong>ch</strong>en ausbilden und einsetzen, in denen sie besonders stark sind. Auf diese Weise können<br />

gerade au<strong>ch</strong> spezialisierte Firmen einen wertvollen Beitrag zu einer Gesamtausbildung leisten.<br />

Zuständigkeiten und Verantwortli<strong>ch</strong>keiten sind mit der Leitorganisation oder dem Leitbetrieb in<br />

einem s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>en Vertrag geregelt. Die beteiligten Betriebe haben bei wi<strong>ch</strong>tigen Ents<strong>ch</strong>eiden<br />

Mitbestimmungsre<strong>ch</strong>t.<br />

Die Berufsbildner/innen und die Fa<strong>ch</strong>kräfte<br />

Die Berufsbildner/innen vermitteln den Lernenden den praktis<strong>ch</strong>en Teil der berufli<strong>ch</strong>en Grundbildung<br />

im Lehrbetrieb oder stellen die Vermittlung si<strong>ch</strong>er. Die für die Ausbildung im Lehrbetriebsverbund<br />

verantwortli<strong>ch</strong>en Berufsbildner/innen werden im Lehrvertrag aufgeführt. Sie verfügen<br />

in der Regel über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder ein eidg. Berufsattest des entspre<strong>ch</strong>enden<br />

Berufs oder über eine verglei<strong>ch</strong>bare Ausbildung. Sie müssen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung<br />

im Lehrgebiet und angemessene berufspädagogis<strong>ch</strong>e Qualifikationen verfügen. Die<br />

verantwortli<strong>ch</strong>en Berufsbildner/innen haben die zentrale Verantwortung für das Lehrverhältnis<br />

und die Platzierung der Lernenden. Diese umfasst die Erstellung der Einsatz- und Versetzungspläne.<br />

Sie müssen für alle Ausbildungsberei<strong>ch</strong>e genügend Plätze s<strong>ch</strong>affen und können Aufgaben wie<br />

die S<strong>ch</strong>ulung der weiteren betreuenden Fa<strong>ch</strong>kräfte und das Festlegen der Hö<strong>ch</strong>stzahl der Lehrverhältnisse<br />

übernehmen. Sie sind für das Erstellen des betriebli<strong>ch</strong>en Bildungsplans zuständig.<br />

Berufsbildner/innen können au<strong>ch</strong> Fa<strong>ch</strong>kräfte des Betriebs beauftragen, den Lernenden einen Teil<br />

der berufli<strong>ch</strong>en Praxis zu vermitteln. Fa<strong>ch</strong>kräfte verfügen über eine abges<strong>ch</strong>lossene berufli<strong>ch</strong>e<br />

Grundbildung des entspre<strong>ch</strong>enden Berufs. Verantwortli<strong>ch</strong> bleiben au<strong>ch</strong> in diesem Fall die<br />

Berufsbildner/innen.<br />

Die lernende Person<br />

Dur<strong>ch</strong> die Ausbildung im Verbund treffen die Lernenden auf vers<strong>ch</strong>iedene Firmenkulturen und<br />

erhalten in den Teilgebieten eine fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> fundierte berufli<strong>ch</strong>e Grundbildung. Die Ausbildung in<br />

vers<strong>ch</strong>iedenen Betrieben erweitert das berufli<strong>ch</strong>e Beziehungsnetz und fördert das flexible Denken.<br />

Damit die Ausbildung im Verbund gelingen kann, müssen si<strong>ch</strong> die Lernenden s<strong>ch</strong>nell auf neue<br />

Situationen und Personen einstellen können und offen sein für diese spezielle Ausbildungsform.<br />

S<strong>ch</strong>wä<strong>ch</strong>ere Lernende, die mehr Zeit brau<strong>ch</strong>en fürs Lernen, müssen engmas<strong>ch</strong>ig begleitet und<br />

betreut werden. Dies stellt an die Berufsbildner/innen im Lehrbetriebsverbund besonders hohe<br />

Anforderungen.<br />

3 |6


Sowohl die kantonalen <strong>Berufsbildung</strong>sämter wie au<strong>ch</strong> die Berufsfa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ulen und die Organisationen<br />

der Arbeitswelt (OdA) sind wi<strong>ch</strong>tige Partner bei der Ausbildung im Verbund.<br />

Kantonale <strong>Berufsbildung</strong>sämter<br />

Die <strong>Berufsbildung</strong>sämter sind für die Steuerung der <strong>Berufsbildung</strong> in finanzieller Hinsi<strong>ch</strong>t und die<br />

Koordination in inhaltli<strong>ch</strong>er Hinsi<strong>ch</strong>t zuständig. Grundlage dafür sind das Bundesgesetz und die<br />

kantonale Gesetzgebung. Die kantonalen <strong>Berufsbildung</strong>sämter erteilen die Bildungsbewilligung<br />

und setzen damit den Rahmen bezügli<strong>ch</strong> Verantwortli<strong>ch</strong>keiten der vers<strong>ch</strong>iedenen Beteiligten.<br />

<strong>Lehrbetriebsverbünde</strong> müssen als Anbieter der betriebli<strong>ch</strong>en Grundbildung über eine kantonale<br />

Bildungsbewilligung verfügen. Die <strong>Berufsbildung</strong>sämter sind bei der Entwicklung eines Lehrbetriebsverbunds<br />

von Anfang an einzubeziehen. Dur<strong>ch</strong> Beratung und Begleitung in der Entwicklungsphase<br />

können sie die Mögli<strong>ch</strong>keiten und Grenzen eines Lehrbetriebsverbunds aufzeigen.<br />

Sie bieten ferner Unterstützung bei s<strong>ch</strong>wierigen Situationen, genehmigen den Lehrvertrag und<br />

nehmen Kenntnis von dessen Auflösung. Sie helfen bei Umplatzierungen der Lernenden, wenn<br />

beteiligte Firmen Konkurs gehen.<br />

Berufsfa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ulen<br />

Die Berufsfa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ulen vermitteln die s<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>e Bildung gemäss Bildungsverordnung. Für <strong>Lehrbetriebsverbünde</strong><br />

gelten dieselben Regeln wie für andere Lehrverhältnisse, Lernende des Lehrbetriebsverbunds<br />

besu<strong>ch</strong>en die Berufsfa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule und die überbetriebli<strong>ch</strong>en Kurse.<br />

Überbetriebli<strong>ch</strong>e Kurse (üK)<br />

In den überbetriebli<strong>ch</strong>en Kursen wird der Erwerb grundlegender praktis<strong>ch</strong>er Fertigkeiten vermittelt.<br />

Dies erfolgt ergänzend zur Bildung in Betrieb und Berufsfa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule. In der Bildungsverordnung<br />

des Berufs sind Ablauf, Dauer und Inhalte des überbetriebli<strong>ch</strong>en Kurses festgelegt. Die zu<br />

vermittelnden Lerninhalte sind im Bildungsplan aufgeführt. Träger ist in der Regel der Berufsverband.<br />

Bei den meisten Berufen sind überbetriebli<strong>ch</strong>e Kurse vorgesehen.<br />

<strong>Lehrbetriebsverbünde</strong> können, ebenso wie grosse Lehrbetriebe, von den überbetriebli<strong>ch</strong>en Kursen<br />

befreit werden und die Bildung selbst realisieren, vorausgesetzt, sie erhalten dazu die Bewilligung<br />

vom zuständigen <strong>Berufsbildung</strong>samt.<br />

Wie werden die <strong>Lehrbetriebsverbünde</strong> finanziert?<br />

Die Finanzierung eines Lehrverhältnisses im Lehrbetriebsverbund ist komplexer als diejenige eines<br />

Lehrverhältnisses, das ni<strong>ch</strong>t im Verbund erfolgt. Die Initialfinanzierung des Verbunds wie au<strong>ch</strong><br />

die finanzielle Absi<strong>ch</strong>erung des Leitbetriebs oder der Leitorganisation muss bei der Gründung<br />

des Verbunds gesi<strong>ch</strong>ert sein. Die Kostenaufteilung zwis<strong>ch</strong>en den Leit- und den Partnerbetrieben<br />

muss abgesi<strong>ch</strong>ert und vertragli<strong>ch</strong> geregelt werden.<br />

Wie wird die Qualitätssi<strong>ch</strong>erung vorgenommen?<br />

In Artikel 8 des <strong>Berufsbildung</strong>sgesetzes (BBG) ist festgehalten, dass alle Anbieter von <strong>Berufsbildung</strong><br />

die Qualitätsentwicklung si<strong>ch</strong>erstellen müssen. Au<strong>ch</strong> <strong>Lehrbetriebsverbünde</strong> müssen über<br />

nötige Instrumente und Prozesse verfügen, um periodis<strong>ch</strong> die Qualität der Ausbildung an den<br />

vers<strong>ch</strong>iedenen Lernorten und in den vers<strong>ch</strong>iedenen Betrieben si<strong>ch</strong>erzustellen. Für die Si<strong>ch</strong>erung<br />

der Ausbildungsqualität ist der Leitbetrieb oder die Leitorganisation zuständig.<br />

Ein mögli<strong>ch</strong>es Instrument ist die QualiCarte (www.qbb.berufsbildung.<strong>ch</strong>). Im Sinne einer Checkliste<br />

sind rund dreissig Qualitätsanforderungen erfasst, wel<strong>ch</strong>e die wi<strong>ch</strong>tigsten S<strong>ch</strong>ritte der gesamten<br />

betriebli<strong>ch</strong>en Bildung bes<strong>ch</strong>reiben. Die Verwendung von anderen, selbst entwickelten<br />

Instrumenten zur Qualitätssi<strong>ch</strong>erung ist ebenfalls mögli<strong>ch</strong>.<br />

4 |6


Wel<strong>ch</strong>e verwandten Lernortkooperationsmodelle gibt es?<br />

Es gibt weitere Organisationsformen, die gewisse Ähnli<strong>ch</strong>keiten haben, si<strong>ch</strong> jedo<strong>ch</strong> von der Bildung<br />

im Lehrbetriebsverbund unters<strong>ch</strong>eiden. Den unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>en Ausri<strong>ch</strong>tungen liegen organisatoris<strong>ch</strong>e<br />

und wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Überlegungen der beteiligten Betriebe zu Grunde.<br />

Lehrbetrieb<br />

Partnerbetrieb<br />

Ergänzungsausbildung<br />

Bei einer Ergänzungsausbildung absolviert die lernende<br />

Person in einem Partnerbetrieb einen Teil ihrer Ausbildung.<br />

Dabei werden diejenigen Kompetenzen erlernt, die der<br />

ausbildende Lehrbetrieb ni<strong>ch</strong>t vermitteln kann, oder die<br />

vom Partnerbetrieb besser vermittelt werden können. Der<br />

Lehrvertrag wird zwis<strong>ch</strong>en der lernenden Person und dem<br />

für die Bildung zuständigen Lehrbetrieb abges<strong>ch</strong>lossen.<br />

Interne Ausbildungsstätte<br />

Interne Ausbildungsstätten sind räumli<strong>ch</strong> und organisatoris<strong>ch</strong> vom normalen Produktions- oder<br />

Dienstleistungsberei<strong>ch</strong> abgegrenzte Einri<strong>ch</strong>tungen des Betriebs, die für Bildungszwecke verwendet<br />

werden. Die Ausbildungsstätten gehören zum Lehrbetrieb und werden dur<strong>ch</strong> diesen finanziert.<br />

Oftmals werden in den internen Ausbildungsstätten au<strong>ch</strong> Lernende von anderen Firmen ausgebildet,<br />

wobei die Ausbildungsstätte als externes Ausbildungszentrum auftritt.<br />

Basislehrjahr<br />

Bei dieser Bildungsform werden die Lernenden im ersten oder man<strong>ch</strong>mal au<strong>ch</strong> in den ersten zwei<br />

Lehrjahren in einer Vollzeits<strong>ch</strong>ule oder in einem externen Ausbildungszentrum ausgebildet, bevor<br />

sie in die betriebli<strong>ch</strong>en Abläufe eingegliedert werden. Während der Basisausbildung findet teilweise<br />

au<strong>ch</strong> ein Praktikum im Lehrbetrieb statt. Die Lernenden verfügen bereits im Basislehrjahr über<br />

einen Lehrvertrag mit dem Lehrbetrieb.<br />

Sozial und pädagogis<strong>ch</strong> motivierter Ausbildungsverbund<br />

Diese Verbundsform hat zum Ziel, bena<strong>ch</strong>teiligte Lernende optimal zu fördern. Dabei stehen primär<br />

soziale und pädagogis<strong>ch</strong>e Überlegungen im Vordergrund. Oftmals könnten die Bildungsinhalte<br />

von nur einem Lehrbetrieb vermittelt werden. Die Lehrbetriebe und die Lernenden werden jedo<strong>ch</strong><br />

von einer externen Organisation unterstützt. Diese Ausbildungsform eignet si<strong>ch</strong> insbesondere im<br />

Berei<strong>ch</strong> der zweijährigen berufli<strong>ch</strong>en Grundbildungen mit eidgenössis<strong>ch</strong>em Berufsattest.<br />

5 |6


Gesetzli<strong>ch</strong>e Grundlagen<br />

<strong>Berufsbildung</strong>sgesetz, BBG (Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die <strong>Berufsbildung</strong>, SR 412.10),<br />

Art. 16 Inhalte, Lernorte, Verantwortli<strong>ch</strong>keiten<br />

<strong>Berufsbildung</strong>sverordnung, BBV (Verordnung vom <strong>19</strong>. November 2003 über die <strong>Berufsbildung</strong>,<br />

SR 412.101), Art. 6 Begriffe, Art. 8 Lehrvertrag, Art. 9 Standort der betriebli<strong>ch</strong> organisierten Grundbildung,<br />

Art. 14 Lehrbetriebsverbund<br />

(Gesetze sind mit SR-Nummern abrufbar unter: www.admin.<strong>ch</strong>/<strong>ch</strong>/d/sr/sr)<br />

Wo sind weitere Informationen erhältli<strong>ch</strong>?<br />

www.lbv.berufsbildung.<strong>ch</strong><br />

Auf dieser Internetseite stehen weiterführende Informationen, wi<strong>ch</strong>tige Links sowie praktis<strong>ch</strong>e<br />

Arbeitsinstrumente wie Musterverträge, Pfli<strong>ch</strong>tenhefte für die Ges<strong>ch</strong>äftsleitung, Musterstatuten<br />

und Tabellen mit Checklisten online zur Verfügung.<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong>19</strong><br />

<strong>Lehrbetriebsverbünde</strong><br />

www.mb.berufsbildung.<strong>ch</strong><br />

Ausgabe Februar 2012<br />

© SDBB Bern<br />

Ganzer oder teilweiser Na<strong>ch</strong>druck eins<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> Spei<strong>ch</strong>erung und Nutzung auf optis<strong>ch</strong>en<br />

und elektronis<strong>ch</strong>en Datenträgern für ni<strong>ch</strong>t kommerzielle Zwecke - mit entspre<strong>ch</strong>ender<br />

Quellenangabe - erlaubt.<br />

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