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als Download - Bildungsportal der Evangelischen Landeskirche in ...

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ALLGEMEINE HINWEISEAllgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weiseALLGEMEINE HINWEISEFortbildung <strong>als</strong> Angebot und VerpflichtungRechtliche Regelungen för<strong>der</strong>n die Fortbildung im Zusammenhang <strong>der</strong> Entwicklung von beruflicher Situation undPerson (§ 2 Abs. 2 Personalentwicklungsverordnung), stellen den nötigen Freiraum für Fortbildung sicher (Nr. 3 und11.2 Urlaubs- und Stellvertretungsordnung) und verpflichten sogar zur eigenen Fortbildung (§ 17 Württ. Pfarrergesetz).Der Großteil <strong>der</strong> Kosten für die <strong>in</strong> diesem Programm angebotenen Fortbildungen wird aus Haushaltsmitteln getragen.Wer ke<strong>in</strong>e Fortbildung <strong>in</strong> Anspruch nimmt, lässt nicht zuletzt f<strong>in</strong>anzielle Ressourcen verfallen.Fortbildungen sollen vor allem dazu beitragen, die erworbene theologische Kompetenz zu erhalten, den Anfor<strong>der</strong>ungendes beson<strong>der</strong>en Dienstauftrags nachkommen zu können, auf verän<strong>der</strong>te Anfor<strong>der</strong>ungen zu reagieren, sich neuere <strong>in</strong>strumentelleHilfen anzueignen und nicht zuletzt: die persönliche Motivation und Lust am Beruf zu erhalten. Kursleiter<strong>in</strong>nenund Referenten bemühen sich nach Kräften, dass die Fortbildungen den gewünschten Gew<strong>in</strong>n br<strong>in</strong>gen und Lustmachen. Wir freuen uns über kritische Bewertungen ebenso wie über Vorschläge für alternative Fortbildungsangebote.Neben Fortbildungen <strong>in</strong> Form von Sem<strong>in</strong>aren und e<strong>in</strong>em Bezug auf die verschiedenen Arbeitsfel<strong>der</strong> im Pfarramt enthältdieses Programm e<strong>in</strong>e Reihe von Angeboten <strong>in</strong>dividueller Beratung und För<strong>der</strong>ung wie Seelsorge an Seelsorgenden,Geistliche Begleitung, Supervision, Coach<strong>in</strong>g, Mentor<strong>in</strong>g o<strong>der</strong> das Angebot des Hauses Respiratio. Vergleichen Sie dazuden h<strong>in</strong>teren Teil des Heftes.Planung e<strong>in</strong>er FortbildungSprechen Sie geplante Fortbildungen bitte mit Dekan<strong>in</strong> und Schuldekan ab und <strong>in</strong>formieren Sie bei längeren Fortbildungenfrühzeitig auch den Kirchengeme<strong>in</strong><strong>der</strong>at. Bitte machen Sie auf dem Anmeldeformular die nötigen Angabenzu Ihrer Vertretung <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>de und Religionsunterricht. In Distrikt und Kirchenbezirk empfehlen wir, mittel- undlängerfristig die <strong>in</strong>dividuelle und die regionale Fortbildung geme<strong>in</strong>sam zu planen.TagungsurlaubPfarrer<strong>in</strong>nen und Pfarrer können jährlich mehrere Studienkurse besuchen und dafür Tagungsurlaub von bis zu 10 Tagen<strong>in</strong> Anspruch nehmen (vgl. Nr. 3 Urlaubs- und Stellvertretungsordnung).Fortbildung <strong>in</strong> den ersten Amtsjahren (FEA)Auch die Teilnehmer<strong>in</strong>nen und Teilnehmer <strong>der</strong> FEA s<strong>in</strong>d im Rahmen <strong>der</strong> FEA-Konzeption zu Fortbildungen e<strong>in</strong>geladen.Die FEA-Konzeption, Informationen zur Dokumentation <strong>der</strong> Fortbildungen im Rahmen <strong>der</strong> FEA und e<strong>in</strong> eigenesAnmeldeformular f<strong>in</strong>den Sie unter www.bildungsportal-kirche.de/feaKosten und Zuschüsse – Eigenbeteiligung*Die Eigenbeteiligung an den Kurs- und Aufenthaltskosten beträgt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel 10,00 Euro (ohne Übernachtung) o<strong>der</strong>20,00 Euro pro Tag (mit Übernachtung). Für e<strong>in</strong>zelne, beson<strong>der</strong>s aufwändige Kurse o<strong>der</strong> Kurse <strong>in</strong> Kooperation mitan<strong>der</strong>en Organisationen müssen wir e<strong>in</strong>en höheren Beitrag verlangen. Bei <strong>der</strong> Kursbeschreibung s<strong>in</strong>d meist <strong>in</strong> getrenntenRubriken die tatsächlichen »Kosten« und die Höhe <strong>der</strong> »Eigenbeteiligung*« angegeben. Beachten Sie bitte, dass dieAngaben zur Eigenbeteiligung* für Pfarrer<strong>in</strong>nen und Pfarrer angegeben werden, <strong>der</strong>en Anstellungsträger<strong>in</strong> die <strong>Evangelischen</strong><strong>Landeskirche</strong> <strong>in</strong> Württemberg ist und die nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung arbeiten, <strong>in</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Fortbildungsrichtl<strong>in</strong>iengelten o<strong>der</strong> die eigene Budgetmittel für Fortbildungen vorhält. Alle an<strong>der</strong>en Interessenten müssen für die tatsächlichenKosten aufkommen o<strong>der</strong> bei ihrem Anstellungsträger e<strong>in</strong>e Erstattung beantragen. Wenn Sie hierzu Fragen haben,wenden Sie sich gerne an uns!Nach Beendigung <strong>der</strong> Fortbildungsmaßnahme wird <strong>der</strong> Betrag den Teilnehmenden <strong>in</strong> Rechnung gestellt. Sie erleichternsich und uns die Arbeit, wenn Sie uns über das Anmeldeformular e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zugsermächtigung erteilen.Fahrtkosten müssen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel selbst getragen werden. Sie können nur bei dienstlich angeordneten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmengegen Vorlage <strong>der</strong> entsprechenden Nachweise erstattet werden.Wird e<strong>in</strong>e Fortbildung bei e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Anbieter beantragt, für die es <strong>in</strong> diesem Programm ke<strong>in</strong> Äquivalent gibt, undwird sie <strong>als</strong> Fortbildung im dienstlichen Interesse genehmigt, so kann <strong>der</strong> Oberkirchenrat e<strong>in</strong>en Zuschuss von bis zurHälfte <strong>der</strong> Kosten und höchstens 200,00 Euro pro Person und Jahr gewähren.AnmeldungFür Ihre Anmeldung f<strong>in</strong>den Sie e<strong>in</strong> Formular am Ende dieses Heftes und unterwww.bildungsportal-kirche.de/pfarrdienstBitte schicken Sie die Anmeldung auf dem Dienstweg (Dekan/<strong>in</strong> und Schuldekan/<strong>in</strong>)an den <strong>Evangelischen</strong> OberkirchenratGänsheidestraße 4, 70184 StuttgartTel. 0711 2149-568 o<strong>der</strong> -364, Fax 0711 2149-95686

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