Bei Abschluss <strong>de</strong>s Tarifs futura z sind immer die vollständigen Gesundheitsfragengemäß Antragsformular DRK 3411 o<strong>de</strong>r DRK 3433 erfor<strong>de</strong>rlich.Grundsätzlich erfolgt die Risikoprüfung erst bei Ausübung <strong>de</strong>r Tarifwechseloptionauf Basis <strong>de</strong>r bei Antragstellung von futura z gemachtenGesundheitsangaben. Diese Vergünstigung gilt auch für eine gleichzeitigbeantragte Krankentagegeld- und Pflegepflichtversicherung. Weitere Prüfungen,wie z. B. die generelle Versicherbarkeit erfolgen aber erst anhand<strong>de</strong>r aktuellen Angaben bei Ausübung <strong>de</strong>r Tarifwechsel-Option. Ist aber beiAntragsstellung bereits ersichtlich, dass ein Risikozuschlag erfor<strong>de</strong>rlichwird, kann futura z nicht geboten wer<strong>de</strong>n.Private PflegepflichtversicherungAngebotsübersichtGenerelle Zielgruppe: Personen, die nicht <strong>de</strong>r gesetzlichen Krankenversicherung unterliegenPersonenkreisFolgen<strong>de</strong> Tarifstufen sind möglich:Arbeitnehmer,PVNArbeitnehmer imöffentlichen Dienst,SelbstständigeStu<strong>de</strong>ntenPVN mit ermäßigtem BeitragBeihilfeberechtigte, PVBHeilfürsorgeberechtigte• Allgemeine Informationen/GrundsätzeZu je<strong>de</strong>r Vollkostenversicherung und Beihilfeergänzungsversicherung musseine private Pflegepflichtversicherung (PPV) beantragt o<strong>de</strong>r das Besteheneiner PPV bei einer an<strong>de</strong>ren PKV nachgewiesen wer<strong>de</strong>n, an<strong>de</strong>renfalls erfolgteine Meldung an das Bun<strong>de</strong>sversicherungsamt (BVA). Sofern keine PPV o<strong>de</strong>rdie PPV mit Beitragsermäßigung beantragt wer<strong>de</strong>n, ist <strong>de</strong>r Deutsche Ringverpflichtet, die entsprechen<strong>de</strong>n Nachweise und/o<strong>de</strong>r Erklärungen zu for<strong>de</strong>rn.• Beitragsermäßigungen– Im Antrag ist immer <strong>de</strong>r tatsächliche Tarifbeitrag zu vereinbaren.– Ist eine Beitragsermäßigung beantragt, muss die PPV-Erklärung (DRK3071), sowie erfor<strong>de</strong>rliche Nachweise, <strong>de</strong>m Antrag beigefügt wer<strong>de</strong>n.Kappung und Ehepaarermäßigung:Eine Beitragskappung bzw. Ehepaarermäßigung ab Versicherungsbeginnerfolgt nur noch unter folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen:– Wer ab 01.01.1995 in <strong>de</strong>r PKV/PPV mit Kappung auf <strong>de</strong>n Höchstbeitrag <strong>de</strong>rsozialen Pflegeversicherung und ggf. Ehepaarermäßigung versichert war, behältauch bei einem späteren Wechsel in eine an<strong>de</strong>re PKV diesen Anspruch.– Sofern bereits eine 5-jährige Vertragsdauer mit voller Beitragszahlungin <strong>de</strong>r PPV bestand, besteht ebenfalls weiterhin <strong>de</strong>r Anspruch aufBeitragskappung. Anmerkung: Die Beitragskappung erfolgt auf <strong>de</strong>nHöchstbeitrag <strong>de</strong>r sozialen Pflegeversicherung. In <strong>de</strong>r Regel ist <strong>de</strong>rtatsächliche Tarifbeitrag bei Beginn <strong>de</strong>s Vertrages niedriger als dieserBeitrag. Da <strong>de</strong>r Anspruch aber grundsätzlich besteht und während <strong>de</strong>rweiteren Vertragsdauer relevant wer<strong>de</strong>n kann, ist <strong>de</strong>r Nachweis füreine korrekte Tarifierung zwingend erfor<strong>de</strong>rlich.– Bei Nachversicherung von Ehepartnern o<strong>de</strong>r Lebenspartnern gemäߧ 1 Lebenspartnergesetz, welche die Voraussetzung für die Ehepaarermäßigungerfüllen, ist Ehepaarermäßigung möglich, wenn ein Ehepartnerbzw. Lebenspartner bereits am 01.01.1995 bei einer PKV mitKürzungsberechtigung pflegepflichtversichert war. Voraussetzung ist,dass das Einkommen eines Partners bestimmte Einkommensgrenzen(siehe Einkommens<strong>de</strong>finition/-grenzen) nicht überschreitet.Wenn die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen, sind folgen<strong>de</strong>Nach weise/Erklärungen zwingend zu erbringen:– Nachweis über Beginn und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vorversicherungszeit bei eineran<strong>de</strong>ren PKV/PPV.70 71
Bei Nachversicherung von Ehepartnern o<strong>de</strong>r Lebenspartnern:– Bei Lebenspartnern: Nachweis über die eingetragene Lebensgemeinschaft– Nachweis über das Bestehen einer PKV/PPV <strong>de</strong>s Ehepartners o<strong>de</strong>rLebenspartners. Aus <strong>de</strong>r Bescheinigung muss <strong>de</strong>r Beginn <strong>de</strong>s Vertrageshervorgehen.– Erklärung, dass das Einkommen eines Partners das zulässige Gesamteinkommen(siehe Einkommens<strong>de</strong>finition/-grenzen) nicht überschreitet.Beitragsfreiheit Kin<strong>de</strong>r:Unter folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen sind Kin<strong>de</strong>r bis zur Vollendung <strong>de</strong>s18. Lebensjahres beitragsfrei versichert:– Min<strong>de</strong>stens ein Elternteil ist in <strong>de</strong>r PKV/PPV versichert.– Das Kind ist nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig.– Das Kind hat kein eigenes Einkommen bzw. das Einkommen überschreitetbestimmte Einkommensgrenzen (siehe Einkommens<strong>de</strong>finition/-grenzen) nicht.Nach Vollendung <strong>de</strong>s 18 Lebensjahres besteht weiterhin Beitragsfreiheit:– Bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 23. Lebensjahres, wenn das Kind nicht erwerbstätigist.– Bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 25 Lebensjahres, wenn sich das Kind in einerSchul-/Berufsausbildung befin<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r ein freiwilliges soziales/ökologischesJahr im Sinne <strong>de</strong>s Jugendfreiwilligendienstgesetzes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>nBun<strong>de</strong>sfreiwilligendienst absolviert.– Nach Vollendung <strong>de</strong>s 25. Lebensjahres, wenn sich die Schul- o<strong>de</strong>r Berufsausbildungdurch Erfüllung <strong>de</strong>r gesetzlichen Dienstpflicht verzögerthat, dies gilt ab 01.07.2012 auch bei einer Unterbrechung durch <strong>de</strong>nfreiwilligen Dienst gemäß § 25 SGB XI für höchstens 12 Monate.– Ohne Altersgrenze, wenn das Kind wegen körperlicher, geistiger o<strong>de</strong>rseelischer Behin<strong>de</strong>rung außerstan<strong>de</strong> ist, sich selbst zu unterhalten.Die Voraussetzung für die Beitragsfreiheit ist durch folgen<strong>de</strong> Nachweise/Erklärungen zwingend zu belegen:– Bescheinigung über das Bestehen <strong>de</strong>r PKV/PPV <strong>de</strong>r Eltern/<strong>de</strong>s Elternteils,wenn nicht beim Deutschen Ring versichert.– Erklärung, dass das Einkommen <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s das zulässige Gesamteinkommen(siehe Einkommens<strong>de</strong>finition/-grenzen) nicht überschreitet.– Fachärztliches o<strong>de</strong>r amtsärztliches Gutachten bei Vorliegen einerkörperlichen, geistigen o<strong>de</strong>r seelischen Behin<strong>de</strong>rung. Eine Kopie <strong>de</strong>sSchwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis ist nicht ausreichend.Nach Vollendung <strong>de</strong>s 18. Lebensjahres zwingend zusätzlich:– Bescheinigung über die Schul-/Berufsausbildung o<strong>de</strong>r das soziale/ökologische Jahr o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sfreiwilligendienst.– Dienstzeitbescheinigung über die gesetzliche Dienstpflicht (Grundwehr-o<strong>de</strong>r Zivildienst).– Nachweis über Zeiten <strong>de</strong>s freiwilligen Wehrdienstes– Nachweis über Zeiten freiwilliger Dienste gemäß § 25 SGB XIStu<strong>de</strong>nten:Versicherbar nach <strong>de</strong>m „Stu<strong>de</strong>ntentarif“ sind Stu<strong>de</strong>nten, Fach- und Berufsfachschülersowie Praktikanten im Sinne von § 20 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 9 und10 SGB XI. Der Stu<strong>de</strong>ntentarif wird längstens bis zur Vollendung <strong>de</strong>s34. Lebensjahres gewährt.(Beamtenanwärter und Soldaten, die während <strong>de</strong>r Dienstzeit studierensind nicht nach <strong>de</strong>m „Stu<strong>de</strong>ntentarif“ versicherungsfähig.)Der Stu<strong>de</strong>ntentarif kann unter folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen gewährt wer<strong>de</strong>n:– Es besteht kein Anspruch auf beitragsfreie Mitversicherung.– Eine etwaige Erwerbstätigkeit darf i. d. R. 20 Wochenstun<strong>de</strong>n nichtüberschreiten.Erfor<strong>de</strong>rlicher Nachweis:– Studienbescheinigung bzw. Bescheinigung über <strong>de</strong>n Besuch einerFach- bzw. Berufsfachschule, <strong>de</strong>s Praktikums.Bei <strong>de</strong>m „Stu<strong>de</strong>ntentarif“ han<strong>de</strong>lt es sich immer um die Tarifstufe PVN.• Einkommens<strong>de</strong>finition/-grenzenDefinition Gesamteinkommen:Hierzu zählen neben Einkünften aus selbstständiger o<strong>de</strong>r nichtselbstständigerArbeit auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und Rentenzahlbeträge.Einkommensgrenzen 2013:– 450,– EUR mtl., wenn das Einkommen voll o<strong>de</strong>r teilweise aus geringfügigerBeschäftigung (Mini-Job) erzielt wirdansonsten– 385,– EUR mtl., bei an<strong>de</strong>ren Einkommensarten• AuslandsaufenthaltArbeitnehmer:Vom <strong>de</strong>utschen Arbeitgeber ins Ausland entsandte Arbeitnehmer: Esbesteht Pflegeversicherungspflicht. Ins Ausland entsandte Beschäftigte,die ihren Krankenversicherungsschutz in Deutschland aufrechterhalten,sind weiterhin Pflichtmitglie<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r PPV, solange sie <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschenSozialversicherungspflicht unterliegen (Ausstrahlung).Dieser Personenkreis muss eine Pflegepflichtversicherung abschließen.Ein Auslandszuschlag ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich.Beihilfeberechtigte:Sofern trotz Auslandsaufenthalt <strong>de</strong>r Beihilfeanspruch weiterhin besteht(i. d. R. bei Angehörigen <strong>de</strong>s Diplomatischen Korps, Bun<strong>de</strong>swehr), bestehtauch Pflegeversicherungspflicht.Dieser Personenkreis muss eine Pflegepflichtversicherung abschließen.Ein Auslandszuschlag ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich.Alle an<strong>de</strong>ren Personen sind bei Auslandsaufenthalten in <strong>de</strong>r PPV nichtversicherungspflichtig. Die PPV kann mit voller Beitragszahlung bestehen.Ein Leistungsanspruch besteht aber nur in Län<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s EWR und<strong>de</strong>r Schweiz.72 73