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Taschentarif Formular-Nr.: DRK1981_201301 - Vd-west.de

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• Wechselmöglichkeiten von GKV-versichertenArbeitnehmern in die PKVPersonenkreisFreiwillig GKV-versichertVersicherungspflichtig, Arbeitgeberwechselmit Einkommenüber JAEG-GrenzeVersicherungspflichtig, Gehalts -erhöhung mit Einkommen überJAEG-GrenzeFreiwillig versicherter Nichtarbeitnehmer(z. B. Selbstständiger,Beamter) nimmt Beschäftigungmit Einkommen über JAEG aufBerufsanfänger mit Einkommenüber JAEG – bisher nicht GKVversichertBerufsanfänger mit Einkommenüber JAEG – bisher GKV-versicherWechselmöglichkeit in die PKVSofort (Kündigung <strong>de</strong>r GKV:2 Monate zum Monatsen<strong>de</strong>)Sofort, die Versicherungspflicht en<strong>de</strong>tmit Aufgabe <strong>de</strong>r versicherungspflichtigenTätigkeit.Zum 01.01. <strong>de</strong>s Folgejahres.Sofort (Kündigung <strong>de</strong>r GKV:2 Monate zum Monatsen<strong>de</strong>)Es besteht keine Versicherungspflicht in <strong>de</strong>rGKV. Dem Berufsanfänger wird ein einmaligesBeitrittsrecht zur GKV zugestan<strong>de</strong>n.Erklärungsfrist: Innerhalb von 3 Monatennach Beschäftigungsaufnahme.Sofort. Die Versicherungspflicht en<strong>de</strong>t mitBeginn <strong>de</strong>s Studiums. Bestand allerdingseine freiwillige Mitgliedschaft in <strong>de</strong>r GKV,dann ist die reguläre Kündigungsfrist:2 Monate zum Monatsen<strong>de</strong> einzuhalten.• Befreiung von <strong>de</strong>r KrankenversicherungspflichtUnterschiedlichste Situationen lösen eine Versicherungspflicht in <strong>de</strong>r GKVaus. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit eine Befreiungvon <strong>de</strong>r Versicherungspflicht zu beantragen, um z. B. weiter privatversichert zu bleiben o<strong>de</strong>r auch Beihilfeansprüche nutzen zu können.Mögliche Befreiungsgrün<strong>de</strong> sind u.a.:– Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Jahresarbeitsentgeltgrenze– Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung– Altersteilzeit (Ab <strong>de</strong>m 55sten Lebensjahr ist grundsätzlich keine Rückkehrin die GKV möglich)– Arbeitslosigkeit– Stu<strong>de</strong>nten, Praktikanten, Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Zweiten BildungswegesFür PKV-Versicherte ist eine Rückkehr in die GKV nach Vollendung <strong>de</strong>s55. Lebensjahres grundsätzlich ausgeschlossen.Für die Befreiung von <strong>de</strong>r Krankenversicherungspflicht ist innerhalb von3 Monaten nach <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Versicherungspflicht ein Antrag bei <strong>de</strong>rKrankenkasse zu stellen ist.Die Befreiung wirkt vom Beginn <strong>de</strong>r Versicherungspflicht an, wenn seitdiesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wor<strong>de</strong>nsind – an<strong>de</strong>renfalls vom Beginn <strong>de</strong>s auf die Stellung <strong>de</strong>s Befreiungsantragsfolgen<strong>de</strong>n Monats. Details regelt § 8 SGB V.Die Befreiung kann solange nicht wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n, wie <strong>de</strong>r die Versicherungspflichtauslösen<strong>de</strong> Sachverhalt, von <strong>de</strong>m befreit wur<strong>de</strong>, nochandauert.• Familienversicherung in <strong>de</strong>r GKVUnter bestimmten Voraussetzungen sind Familienangehörige von GKV-Mitglie<strong>de</strong>rn ohne zusätzliche Beiträge mitversichert. Dazu gehören Ehegatten,gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Kin<strong>de</strong>r.Voraussetzungen:– Der Wohnsitz liegt in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland.– Die Person ist nicht selbst versicherungspflichtig und nicht selbst freiwilligversichert.– Die Person ist nicht versicherungsfrei und nicht von <strong>de</strong>r Versicherungspflichtbefreit– Die Person übt keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit aus.– Die Einkommensgrenzen wer<strong>de</strong>n nicht überschritten. Das sind beieiner geringfügigen Beschäftigung monatlich 450,– EUR (2013). Sofernausschließlich an<strong>de</strong>re Einkünfte (z. B. Einkommen aus selbstständigerTätigkeit, Zins- o<strong>de</strong>r Mieteinnahmen) erzielt wer<strong>de</strong>n, liegt die Grenzebei 385,– EUR.Für die Mitversicherung <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r gelten zusätzlich folgen<strong>de</strong> Altersgrenzen:– Grundsätzlich bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 18. Lebensjahres.– Bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind.– Bis zur Vollendung <strong>de</strong>s 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- o<strong>de</strong>rBerufsausbildung befin<strong>de</strong>n (auch Studium) o<strong>de</strong>r ein freiwilliges sozialesJahr im Sinne <strong>de</strong>s Jugendfreiwilligendienstgesetzes ableisten. DieseFrist erhöht sich um die Dauer eines evtl. Wehr- o<strong>de</strong>r Ersatzdienstes.Behin<strong>de</strong>rte Kin<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>ren Behin<strong>de</strong>rung während einer bestehen<strong>de</strong>n Familienversicherungeingetreten ist, und die nicht selbst für ihren Unterhaltsorgen können, sind ohne zeitliche Begrenzung mitversichert.Kin<strong>de</strong>r sind nicht versichert, wenn <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Elternteil kein GKV-Mitgliedist und sein Gesamteinkommen regelmäßig die für die Krankenversicherungspflichtmaßgeben<strong>de</strong> Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigtund höher ist als das Gesamteinkommen <strong>de</strong>s Elternteils, das Mitglied ineiner gesetzlichen Krankenkasse ist.Diese Regelung gilt nicht für eheähnliche Gemeinschaften. Die Kin<strong>de</strong>rkönnen in solchen Fällen über diejenige Person versichert wer<strong>de</strong>n, diedas Sorgerecht hat. Sind dies bei<strong>de</strong> Elternteile, besteht ein Wahlrecht.Details zur Familienversicherung regelt § 10 SGB V.94 95

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