Umweltberater Guido Linnemann Tel. (0 52 47) 935-197 E-Mail
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JHV TSG Harsewinkel<br />
23.03.2012 - 20 Uhr, Mensa August-Claas-Schule<br />
Die TSG lädt alle Mitglieder zur jährlich<br />
stattfindenden Jahreshauptversammlung<br />
für das vorangegangene<br />
Geschäftsjahr ein. Schriftliche Einladungen<br />
wurden fristgerecht in der<br />
8. KW versandt. Die Einladung steht<br />
auf der Website der TSG unter:<br />
www.tsg-harsewinkel.de<br />
als Download zur Verfügung. Die Tagesordnung<br />
sieht neben den üblichen<br />
Rechenschaftsberichten des<br />
Vorstandes und den Ehrungen von<br />
Mitgliedern für Verdienste, aber<br />
Der Entschluss ist gefasst, der Winterspeck soll runter, also ab in ein Fitness-Studio.<br />
Das kritische Auge betrachtet die Qualität der Kurse und<br />
Sporteinrichtungen, die Freundlichkeit der Mitarbeiter, Hygiene, Ausstattung<br />
der Räume und vieles mehr, was den Aufenthalt angenehm werden<br />
lassen soll. Ein offenes Auge sollte aber auch jeder für die Gestaltung des<br />
Vertrages haben, den er mit dem Studio abschließt. Ein guter Tipp vorab:<br />
Nehmen Sie sich Zeit. Übereilen Sie nichts. Unterschreiben Sie nicht vor<br />
Ort und lassen Sie sich nicht drängen; nehmen Sie den in der Regel vom<br />
Studio vorformulierten Vertrag mit nach Hause und lesen Sie ihn in aller<br />
Ruhe durch. Sollten Sie Wert auf individuelle Besonderheiten legen und<br />
Sondervereinbarungen mit dem Studio treffen wollen oder aus der persönlichen<br />
Situation heraus sogar treffen müssen (z.B. beruflich nur kurze<br />
Zeit vor Ort, gesundheitliche Einschränkungen, wichtige persönliche Gründe),<br />
so lassen Sie diese genau in den Vertrag hineinschreiben. Vertrauen<br />
Sie nicht darauf, dass man Ihnen zusichert, auch die mündlichen Vereinbarungen<br />
würden berücksichtigt und Sie müssten keine Sorge haben.<br />
Letztlich müssen Sie nämlich später selbst die mündliche Vereinbarung<br />
beweisen und haben das Nachsehen, wenn der Mitarbeiter, mit dem Sie<br />
die Vereinbarung trafen nicht mehr dort ist oder sich vielleicht auch nicht<br />
an mündliche Abreden „erinnern“ kann. Lesen Sie in jedem Fall das „Kleingedruckte“<br />
aufmerksam durch, um nicht später unliebsame Überraschungen<br />
zu erleben. Im Zweifel lassen Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung<br />
rechtlich prüfen.<br />
Binden Sie sich nicht zu lange. Überlegen Sie, ob Sie eine Probezeit benötigen<br />
oder sich nur eine relativ kurze Zeitspanne binden wollen. Eine<br />
längere, als zweijährige Vertragsbindung ist ohnehin nicht zulässig. Achten<br />
Sie auf die Kündigungsfristen – längere als drei Monate sind ebenfalls<br />
nicht zulässig; tendenziell sollten sie kürzer sein. Eine stillschweigende<br />
Verlängerung von mehr als einem Jahr ist ebenfalls unzulässig. Der Ausschluss<br />
eines außerordentlichen Kündigungsrechts ist unwirksam. Dieses<br />
Recht steht jedem Vertragspartner immer „aus wichtigen Grunde“ zu. Was<br />
dies im Einzelfall sein kann, muss rechtlich geprüft werden. Es kann sich<br />
dabei u. a. um eine schwere, ggf. dauerhafte Erkrankung handeln, die das<br />
Training unmöglich macht. In einem solchen Fall kann der Betreiber einen<br />
Nachweis in Form eines ärztlichen Attests verlangen, nicht aber ein amtsärztliches<br />
Gutachten oder den Besuch bei einem Vertrauensarzt des Studios.<br />
Die Rechtssprechung sieht im Fall einer Schwangerschaft nicht un-<br />
Seit über 15 Jahren<br />
Ihr zuverlässiger Partner für<br />
Unternehmen und Privatpersonen<br />
auch langjährige „runde“ Mitgliedschaften,<br />
eine umfangreiche Satzungsänderung<br />
vor. Diese steht im<br />
Zusammenhang mit der geplanten<br />
neuen Vorstandsstruktur, die künftig<br />
die Führung des Vereins durch<br />
ein TSG-Präsidium vorsieht, dass<br />
sich primär mit der Entwicklung des<br />
Vereins in einem sich ständig ändernden<br />
Umfeld befassen soll. Daraus<br />
resultierende Aufgaben und<br />
konkrete Tätigkeiten sollen in ein<br />
sog. „Backoffice“ verlagert werden,<br />
Fitness-Studios – Freude oder Ärger?<br />
§<br />
wo mit einer Mischung aus ehrenamtlicher,<br />
aber auch bezahlter Mitarbeit<br />
die Mitglieder des TSG-Präsidiums<br />
von Routinearbeiten weitestgehend<br />
entlastet werden.<br />
Im Zusammenhang mit der geplanten<br />
Auflösung der alten Vorstandsstruktur<br />
werden auch langjährig in<br />
der Vorstandsarbeit der TSG eingebundene<br />
Mitglieder in gebührender<br />
Form verabschiedet, so nach ca. 40<br />
Jahren der für die Abwicklung der<br />
Finanzen zuständige 2. Vorsitzende,<br />
Karl-Heinz Wittenbrink, aber<br />
auch der Sozialwart Gerald Mahlke,<br />
der Schriftwart Clemens Mußmann<br />
Dirk Gehrs Rechtsanwalt<br />
Vertretungsbefugt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten<br />
und der 2. Kassenwart, Doris Westbeld.<br />
Mit der Jahreshauptversammlung<br />
2012 beginnt ein neues Kapitel in<br />
der Erfolgsgeschichte der TSG, die<br />
Weichen werden gestellt für eine<br />
positive Weiterentwicklung mit jüngeren,<br />
aber genauso engagierten<br />
Mitgliedern unter Leitung des bisherigen<br />
1. Vorsitzenden und dann<br />
neuem Präsidiums-Präsidenten<br />
Karl-Heinz Schröder.<br />
Die TSG würde sich über eine rege<br />
Teilnahme sehr freuen, wäre das<br />
doch auch eine Anerkennung für die<br />
Arbeit des bisherigen TSG-Vorstandes.<br />
bedingt eine Kündigungsmöglichkeit gegeben, gleichwohl aber ein beitragsfreies<br />
Ruhen des Vertrages für die „Zeit der Verhinderung“, so dass<br />
nach der Ruhensphase die vereinbarte Laufzeit weiterläuft. Seriöse Anbieter<br />
werden in aller Regel versuchen, eine für beide Seiten tragfähige Lösung<br />
zu finden. Fragen zur Kündigung treten regelmäßig auch bei Umzügen<br />
auf. In der Rechtssprechung werden Distanzen ab 50 km genannt, die<br />
einen solchen Kündigungsgrund rechtfertigen. Kündigen können Sie auch,<br />
wenn das Studio unzumutbare Veränderungen im Leistungsspektrum vornimmt,<br />
etwa starke Änderungen bei den Öffnungszeiten, in der Vielfalt des<br />
Kursangebots oder bei Erhöhung der Trainingsgebühren, soweit diese zu<br />
den allgemeinen Erhöhungen der Lebenshaltungskosten außer Verhältnis<br />
stehen. Preiserhöhungsklauseln in den Formularverträgen eines Studios<br />
können dann zulässig sein, wenn sie eindeutig und klar formuliert sind und<br />
z.B. mit einer erheblichen Verbesserung der Ausstattung und Trainingsmöglichkeiten<br />
in Zusammenhang stehen. Werden die Vertragsleistungen<br />
durch das Studio erheblich zu Lasten des Kunden verändert, kann dieser<br />
auch kündigen. Der Kunde soll dann das Studio bei Kenntnis der negativen<br />
Veränderung vor Kündigung schriftlich abmahnen, also auf Einhaltung<br />
des Vertrages drängen und eine Frist von zwei Wochen hierfür setzen. Bei<br />
Abbuchungsaufträgen sollten Sie, wie auch in allen anderen Vertragsverhältnissen,<br />
Ihre Kontoauszüge regelmäßig auf die eingezogenen Beträge<br />
überprüfen. Dies gilt umso mehr, wenn Sie variable Zusatzleistungen vereinbaren,<br />
die über den normalen Monatsbeitrag hinausgehen. Gewisse<br />
Klauseln in Verträgen sind von vornherein nicht wirksam. Erkennen Sie diese<br />
bei Prüfung vor Unterzeichnung, streichen Sie sie; nach Unterzeichnung<br />
gelten dies zwar auch nicht, aber unter Umständen müssen Sie dann erst<br />
gegen Ihren Vertragspartner gerichtlich vorgehen, wenn es nicht einvernehmlich<br />
geregelt werden kann. So dürfen Studiobetreiber nicht einfach<br />
pauschal Änderungen in ihrem Leistungsangebot vorbehalten oder Ihnen<br />
verbieten, eigene Getränke mitzubringen. Hingegen dürfen sie Glasflaschen<br />
wegen der bestehenden Unfallgefahr verbieten. Auch können die<br />
Studios nicht einfach die Haftung generell ausschließen. Im Falle von Vorsatz<br />
und grober Fahrlässigkeit haften die Betreiber stets (z.B. bei Spindaufbruch),<br />
aber auch bei leichter Fahrlässigkeit kann eine Haftung gegeben<br />
sein. Entscheidend ist aber immer der konkrete Einzelfall. Je besser im<br />
Vorfeld beide Seiten die vertraglichen Inhalte gefasst haben, desto weniger<br />
Schwierigkeiten wird es bei der Umsetzung und einer Beendigung des<br />
Vertrages geben.<br />
Hesselteicher Straße 12<br />
33428 Harsewinkel<br />
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Fax 0 <strong>52</strong> <strong>47</strong>/40 84 41<br />
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