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Umweltberater Guido Linnemann Tel. (0 52 47) 935-197 E-Mail

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JHV TSG Harsewinkel<br />

23.03.2012 - 20 Uhr, Mensa August-Claas-Schule<br />

Die TSG lädt alle Mitglieder zur jährlich<br />

stattfindenden Jahreshauptversammlung<br />

für das vorangegangene<br />

Geschäftsjahr ein. Schriftliche Einladungen<br />

wurden fristgerecht in der<br />

8. KW versandt. Die Einladung steht<br />

auf der Website der TSG unter:<br />

www.tsg-harsewinkel.de<br />

als Download zur Verfügung. Die Tagesordnung<br />

sieht neben den üblichen<br />

Rechenschaftsberichten des<br />

Vorstandes und den Ehrungen von<br />

Mitgliedern für Verdienste, aber<br />

Der Entschluss ist gefasst, der Winterspeck soll runter, also ab in ein Fitness-Studio.<br />

Das kritische Auge betrachtet die Qualität der Kurse und<br />

Sporteinrichtungen, die Freundlichkeit der Mitarbeiter, Hygiene, Ausstattung<br />

der Räume und vieles mehr, was den Aufenthalt angenehm werden<br />

lassen soll. Ein offenes Auge sollte aber auch jeder für die Gestaltung des<br />

Vertrages haben, den er mit dem Studio abschließt. Ein guter Tipp vorab:<br />

Nehmen Sie sich Zeit. Übereilen Sie nichts. Unterschreiben Sie nicht vor<br />

Ort und lassen Sie sich nicht drängen; nehmen Sie den in der Regel vom<br />

Studio vorformulierten Vertrag mit nach Hause und lesen Sie ihn in aller<br />

Ruhe durch. Sollten Sie Wert auf individuelle Besonderheiten legen und<br />

Sondervereinbarungen mit dem Studio treffen wollen oder aus der persönlichen<br />

Situation heraus sogar treffen müssen (z.B. beruflich nur kurze<br />

Zeit vor Ort, gesundheitliche Einschränkungen, wichtige persönliche Gründe),<br />

so lassen Sie diese genau in den Vertrag hineinschreiben. Vertrauen<br />

Sie nicht darauf, dass man Ihnen zusichert, auch die mündlichen Vereinbarungen<br />

würden berücksichtigt und Sie müssten keine Sorge haben.<br />

Letztlich müssen Sie nämlich später selbst die mündliche Vereinbarung<br />

beweisen und haben das Nachsehen, wenn der Mitarbeiter, mit dem Sie<br />

die Vereinbarung trafen nicht mehr dort ist oder sich vielleicht auch nicht<br />

an mündliche Abreden „erinnern“ kann. Lesen Sie in jedem Fall das „Kleingedruckte“<br />

aufmerksam durch, um nicht später unliebsame Überraschungen<br />

zu erleben. Im Zweifel lassen Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung<br />

rechtlich prüfen.<br />

Binden Sie sich nicht zu lange. Überlegen Sie, ob Sie eine Probezeit benötigen<br />

oder sich nur eine relativ kurze Zeitspanne binden wollen. Eine<br />

längere, als zweijährige Vertragsbindung ist ohnehin nicht zulässig. Achten<br />

Sie auf die Kündigungsfristen – längere als drei Monate sind ebenfalls<br />

nicht zulässig; tendenziell sollten sie kürzer sein. Eine stillschweigende<br />

Verlängerung von mehr als einem Jahr ist ebenfalls unzulässig. Der Ausschluss<br />

eines außerordentlichen Kündigungsrechts ist unwirksam. Dieses<br />

Recht steht jedem Vertragspartner immer „aus wichtigen Grunde“ zu. Was<br />

dies im Einzelfall sein kann, muss rechtlich geprüft werden. Es kann sich<br />

dabei u. a. um eine schwere, ggf. dauerhafte Erkrankung handeln, die das<br />

Training unmöglich macht. In einem solchen Fall kann der Betreiber einen<br />

Nachweis in Form eines ärztlichen Attests verlangen, nicht aber ein amtsärztliches<br />

Gutachten oder den Besuch bei einem Vertrauensarzt des Studios.<br />

Die Rechtssprechung sieht im Fall einer Schwangerschaft nicht un-<br />

Seit über 15 Jahren<br />

Ihr zuverlässiger Partner für<br />

Unternehmen und Privatpersonen<br />

auch langjährige „runde“ Mitgliedschaften,<br />

eine umfangreiche Satzungsänderung<br />

vor. Diese steht im<br />

Zusammenhang mit der geplanten<br />

neuen Vorstandsstruktur, die künftig<br />

die Führung des Vereins durch<br />

ein TSG-Präsidium vorsieht, dass<br />

sich primär mit der Entwicklung des<br />

Vereins in einem sich ständig ändernden<br />

Umfeld befassen soll. Daraus<br />

resultierende Aufgaben und<br />

konkrete Tätigkeiten sollen in ein<br />

sog. „Backoffice“ verlagert werden,<br />

Fitness-Studios – Freude oder Ärger?<br />

§<br />

wo mit einer Mischung aus ehrenamtlicher,<br />

aber auch bezahlter Mitarbeit<br />

die Mitglieder des TSG-Präsidiums<br />

von Routinearbeiten weitestgehend<br />

entlastet werden.<br />

Im Zusammenhang mit der geplanten<br />

Auflösung der alten Vorstandsstruktur<br />

werden auch langjährig in<br />

der Vorstandsarbeit der TSG eingebundene<br />

Mitglieder in gebührender<br />

Form verabschiedet, so nach ca. 40<br />

Jahren der für die Abwicklung der<br />

Finanzen zuständige 2. Vorsitzende,<br />

Karl-Heinz Wittenbrink, aber<br />

auch der Sozialwart Gerald Mahlke,<br />

der Schriftwart Clemens Mußmann<br />

Dirk Gehrs Rechtsanwalt<br />

Vertretungsbefugt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten<br />

und der 2. Kassenwart, Doris Westbeld.<br />

Mit der Jahreshauptversammlung<br />

2012 beginnt ein neues Kapitel in<br />

der Erfolgsgeschichte der TSG, die<br />

Weichen werden gestellt für eine<br />

positive Weiterentwicklung mit jüngeren,<br />

aber genauso engagierten<br />

Mitgliedern unter Leitung des bisherigen<br />

1. Vorsitzenden und dann<br />

neuem Präsidiums-Präsidenten<br />

Karl-Heinz Schröder.<br />

Die TSG würde sich über eine rege<br />

Teilnahme sehr freuen, wäre das<br />

doch auch eine Anerkennung für die<br />

Arbeit des bisherigen TSG-Vorstandes.<br />

bedingt eine Kündigungsmöglichkeit gegeben, gleichwohl aber ein beitragsfreies<br />

Ruhen des Vertrages für die „Zeit der Verhinderung“, so dass<br />

nach der Ruhensphase die vereinbarte Laufzeit weiterläuft. Seriöse Anbieter<br />

werden in aller Regel versuchen, eine für beide Seiten tragfähige Lösung<br />

zu finden. Fragen zur Kündigung treten regelmäßig auch bei Umzügen<br />

auf. In der Rechtssprechung werden Distanzen ab 50 km genannt, die<br />

einen solchen Kündigungsgrund rechtfertigen. Kündigen können Sie auch,<br />

wenn das Studio unzumutbare Veränderungen im Leistungsspektrum vornimmt,<br />

etwa starke Änderungen bei den Öffnungszeiten, in der Vielfalt des<br />

Kursangebots oder bei Erhöhung der Trainingsgebühren, soweit diese zu<br />

den allgemeinen Erhöhungen der Lebenshaltungskosten außer Verhältnis<br />

stehen. Preiserhöhungsklauseln in den Formularverträgen eines Studios<br />

können dann zulässig sein, wenn sie eindeutig und klar formuliert sind und<br />

z.B. mit einer erheblichen Verbesserung der Ausstattung und Trainingsmöglichkeiten<br />

in Zusammenhang stehen. Werden die Vertragsleistungen<br />

durch das Studio erheblich zu Lasten des Kunden verändert, kann dieser<br />

auch kündigen. Der Kunde soll dann das Studio bei Kenntnis der negativen<br />

Veränderung vor Kündigung schriftlich abmahnen, also auf Einhaltung<br />

des Vertrages drängen und eine Frist von zwei Wochen hierfür setzen. Bei<br />

Abbuchungsaufträgen sollten Sie, wie auch in allen anderen Vertragsverhältnissen,<br />

Ihre Kontoauszüge regelmäßig auf die eingezogenen Beträge<br />

überprüfen. Dies gilt umso mehr, wenn Sie variable Zusatzleistungen vereinbaren,<br />

die über den normalen Monatsbeitrag hinausgehen. Gewisse<br />

Klauseln in Verträgen sind von vornherein nicht wirksam. Erkennen Sie diese<br />

bei Prüfung vor Unterzeichnung, streichen Sie sie; nach Unterzeichnung<br />

gelten dies zwar auch nicht, aber unter Umständen müssen Sie dann erst<br />

gegen Ihren Vertragspartner gerichtlich vorgehen, wenn es nicht einvernehmlich<br />

geregelt werden kann. So dürfen Studiobetreiber nicht einfach<br />

pauschal Änderungen in ihrem Leistungsangebot vorbehalten oder Ihnen<br />

verbieten, eigene Getränke mitzubringen. Hingegen dürfen sie Glasflaschen<br />

wegen der bestehenden Unfallgefahr verbieten. Auch können die<br />

Studios nicht einfach die Haftung generell ausschließen. Im Falle von Vorsatz<br />

und grober Fahrlässigkeit haften die Betreiber stets (z.B. bei Spindaufbruch),<br />

aber auch bei leichter Fahrlässigkeit kann eine Haftung gegeben<br />

sein. Entscheidend ist aber immer der konkrete Einzelfall. Je besser im<br />

Vorfeld beide Seiten die vertraglichen Inhalte gefasst haben, desto weniger<br />

Schwierigkeiten wird es bei der Umsetzung und einer Beendigung des<br />

Vertrages geben.<br />

Hesselteicher Straße 12<br />

33428 Harsewinkel<br />

<strong>Tel</strong>. 0 <strong>52</strong> <strong>47</strong>/40 84 40<br />

Fax 0 <strong>52</strong> <strong>47</strong>/40 84 41<br />

E-<strong>Mail</strong>: RA.GEHRS@t-online.de

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