22.11.2012 Aufrufe

und Jugendhilfe (Hrsg.) Kinder - Peter Marquard

und Jugendhilfe (Hrsg.) Kinder - Peter Marquard

und Jugendhilfe (Hrsg.) Kinder - Peter Marquard

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Arbeitsgemeinschaft für <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> – AGJ A<br />

noch abgewendet werden kann. Es besteht also nur eine Pflicht zur Straftatverhinderung,<br />

nicht zur Strafverfolgung. Straftaten i.S.d. § 138 StGB sind u.a.: Mord,<br />

Totschlag, Raub, Verschleppung, Entführung, Geldfälschung, Brandstiftung. Selbst<br />

wer von der Planung solcher Straftaten erfährt, bleibt straffrei, wenn er die Ausführung<br />

bzw. den Erfolg der Tat anders als durch Anzeige verhindert (§ 139 Abs. 4<br />

StGB). Privilegiert sind – in den Grenzen des § 139 Abs. 3 S. 2 StGB – Ärzte <strong>und</strong><br />

Rechtsanwälte, nicht, wie in § 203 StGB, Sozialarbeiter (� Schweigepflicht). Nicht<br />

anzeigepflichtig sind nach § 139 Abs. 2 StGB Geistliche (der staatlich anerkannten<br />

öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften), soweit die geplante Straftat ihnen<br />

in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut („gebeichtet“) wurde.<br />

Eine Sonderrolle im Zusammenhang mit § 138 StGB spielt der Straftatbestand<br />

der „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ (§ 129a StGB). Ist die Bildung einer<br />

terroristischen Vereinigung ernstlich geplant, so reicht keine Warnung an den<br />

Bedrohten, sondern es muss – sobald man davon erfährt – die Strafverfolgungsbehörde<br />

informiert werden. § 129a StGB darf aber nicht mit § 129 StGB (Bildung einer<br />

kriminellen Vereinigung) verwechselt werden: § 129 StGB ist in § 138 StGB<br />

nicht erwähnt, er löst also keine Anzeigepflicht aus.<br />

Für den Bereich der sozialen Arbeit korreliert die enge Begrenzung der Anzeigepflicht<br />

(die, wenn gegeben, zugleich eine datenschutzrechtliche Befugnis darstellt)<br />

mit den strengen Vorgaben des Sozialdatenschutzes, nach denen die Weitergabe<br />

von Sozialdaten, auch wenn sie auf (vollendete) Straftaten hinweisen, an die<br />

Polizei nicht erlaubt ist, sofern nicht ein besonderer Übermittlungstatbestand, etwa<br />

im SGB X, dazu ermächtigt (� Datenschutz, � Schweigepflicht).<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen: §§ 138, 139 StGB<br />

Arbeitsgemeinschaft für <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> – AGJ<br />

Thomas Mörsberger<br />

Die AGJ ist das Forum b<strong>und</strong>eszentraler Zusammenschlüsse, Organisationen <strong>und</strong> Institutionen<br />

der freien <strong>und</strong> öffentlichen <strong>Jugendhilfe</strong> in Deutschland. Rechtsträger<br />

der AGJ ist der „Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendhilfe</strong><br />

e.V.“. Die r<strong>und</strong> 100 Mitglieder der AGJ arbeiten <strong>und</strong> wirken zusammen mit dem<br />

Ziel der jugendpolitischen <strong>und</strong> fachpolitischen Kommunikation <strong>und</strong> Kooperation<br />

auf B<strong>und</strong>esebene, aber auch im europäischen bzw. internationalem Kontext <strong>und</strong><br />

bilden ein fachlich kompetent arbeitendes Netzwerk in den sechs Mitgliedergruppen<br />

der AGJ<br />

– b<strong>und</strong>eszentrale Jugendverbände <strong>und</strong> Landesjugendringe<br />

– b<strong>und</strong>eszentrale Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege<br />

– b<strong>und</strong>eszentrale Fachorganisationen der <strong>Jugendhilfe</strong><br />

– Oberste Jugend- <strong>und</strong> Familienbehörden<br />

– B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter<br />

– Vereinigungen <strong>und</strong> Organisationen, die auf B<strong>und</strong>esebene in den Bereichen Personal<br />

<strong>und</strong> Qualifizierung für die <strong>Jugendhilfe</strong> tätig sind.<br />

Die AGJ sieht ihren zentralen Auftrag darin, die organisatorischen <strong>und</strong> fachlichen<br />

Strukturen der <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> zu bündeln, versteht sich als Interessenver-<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!