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10 - Gemeinde Weyarn

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Aus der <strong>Gemeinde</strong>Bausachen aus dem<strong>Gemeinde</strong>rat1. Der Erste Bürgermeister informierte darüber, dassder Bauausschuss gemeinsam mit Frau Bauer vomRegionalen Planungsverband, die mit der Änderungdes Flächennutzungsplans beauftragt ist, intensivdie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belangebehandelt hat. Angesichts der Fülle der Änderungsvorschlägeund der entsprechenden Prüfbemerkungenhat der Bauausschuss empfohlen, die entsprechendenÄnderungen erst in der Sitzung vom 17.<strong>10</strong>.zu behandeln. Zwischenzeitlich wird die Verwaltunggemeinsam mit Frau Bauer die Änderungen einarbeitenund den <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern frühzeitigvor der Sitzung zusenden, damit diese sie vorprüfenkönnen.Das war auch der Grund, warum ebenfalls die Aufstellungdes Bebauungsplans Nr. 58 „Bauhof undWertstoffhof“ in die Sitzung vom 17.<strong>10</strong>. verschobenworden ist. Der Bebauungsplan kann erst dann beschlossenwerden, wenn der Flächennutzungsplanvorab beschlossen worden ist.Oktober 20132. Beim Bebauungsplan Nr. 15 für das das Gebiet „Neukirchen,Stürzlhamer Straße, Raiffeisenstraße“ lageine Stellungnahme eines Nachbarn vor, die im Wesentlichenbemängelte, dass der Vorplatz vor der Garagenicht ausreichend sei und dass sowohl beimWinterdienst als auch durch parkende Besucher diePrivatstraße zu den dort liegenden drei Anwesenbeeinträchtigt werden könne.Kurz vor der Sitzung war allerdings noch ein gemeinsamesSchreiben aller drei Grundstückseigentümeran dieser Privatstraße eingegangen, das Vereinbarungenüber die Parksituation und über denWinterdienst in dieser Straße enthielt. Damit sah der<strong>Gemeinde</strong>rat die ursprüngliche Einwendung als erledigtan.Ebenfalls lag eine Stellungnahme des Kreisbauamtesvor, die die Stellung der Garage in Bezug auf daszu errichtende Haus für ortsplanerisch falsch hielt.Der <strong>Gemeinde</strong>rat hatte allerdings eine derartige Garagen-und Hausstellung, wie sie jetzt dem Bebauungsplanzugrunde lag, schon früher einmal genehmigtund fühlte sich daher im Wort. Dies war derGrund, warum dem Vorschlag des Bauamts nicht gefolgtwurde.3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Großpienzenau,Ehgart/Burgstraße“; hier: Genehmigung desVorentwurfs.Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm den Vorentwurf zur Kenntnis,der vorsieht, dass auf dem Grundstück der <strong>Gemeinde</strong>,auf dem bisher ein Einfamilienhaus geplantwar, in Zukunft ein Doppelhaus zu stehen kommt.Dies wurde einmütig genehmigt.4. Erlass einer Einbeziehung für das Grundstück Fl.Nr.97/T der Gemarkung Wattersdorf.Der Vorschlag des Bauausschusses wurde zurückgestellt.Es soll ein Ortstermin stattfinden und ein Gesprächmit dem Anlieger, der derzeit über einen Notwegsein Grundstück erreicht. Unter Berücksichtigungdes Ergebnisses dieses Gespräches und derBesichtigung beim Ortstermin soll der Planer gebetenwerden, einen entsprechend geänderten Entwurfzu erarbeiten.5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Naring“; hier:Genehmigung des Vorentwurfs.Hier wurde die Grenze des Bebauungsplans imwestlichen Bereich wegen der Topographie verändert,so dass der Bebauungsplan den Steilhang nunnicht mehr enthält. Der Planer wurde auf Vorschlagdes Kreisbaumeisters gebeten, eine Planung vorzulegen,die eine Drehung der Gebäude um 90 Gradvorsieht, um diese Häuser mit der gleichen Firstrichtungzu errichten, wie die schon vorhandenen Häuser.Die endgültige Entscheidung wurde deshalb indie Sitzung vom 17.<strong>10</strong>. verschoben. Gleichzeitig sollallerdings auch geprüft werden, ob auf diesemGrundstück dann die Möglichkeit besteht, noch einkleines Heizhaus für eine Holzhackschnitzel-Heizungzu errichten.6. Aufstellung eines Bebauungsplans für die GrundstückeFl.Nrn. 1549/1, 1549/2 und 1559/T der Gemar-4

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