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Handbuch zum Bau- und Nutzungsrecht - Gemeinde Wallbach

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L Bewilligungsverfahren <strong>und</strong> Vollzug1. Beratung <strong>und</strong> ZusammenarbeitLBewilligungsverfahren <strong>und</strong> Vollzug503In diesem Kapitel werden die verschiedenen Verfahren <strong>und</strong> Vollzugsfragenerläutert. Sie sind weitgehend abschliessend im kantonalen Recht geregelt.Die Schwerpunkte bilden das <strong>Bau</strong>bewilligungsverfahren <strong>und</strong> die speziellenBewilligungsverfahren. Alle Verfahrensbeteiligten sind daran interessiert, denVerfahrensaufwand möglichst niedrig zu halten.1. Beratung <strong>und</strong> Zusammenarbeit504Nutzen Sie das Angebot der persönlichen Beratung. Erk<strong>und</strong>igen Sie sichschon vor der Projektierung bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>und</strong> allenfalls beiden im BNR angegebenen Auskunftsstellen, ob <strong>und</strong> unter welchen RandbedingungenIhr Vorhaben bewilligt werden kann. Ergreifen Sie spätestensbeim Bezug der <strong>Bau</strong>gesuchsformulare die Gelegenheit, die Behörden überIhr Vorhaben zu informieren sowie allfällige Fragen zu stellen. Nutzen Siedas Fachwissen der Verwaltungsstellen. Mit einer rechtzeitigen Anfrage könnenSie sich viel Zeit, Geld <strong>und</strong> Ärger ersparen. Die Zusammenarbeit der am<strong>Bau</strong>bewilligungsverfahren Beteiligten ist das einfachste <strong>und</strong> beste Mittel zurVerfahrensbeschleunigung. Da sich die Beurteilung eines <strong>Bau</strong>projekts vorder Einleitung eines formellen <strong>Bau</strong>gesuchsverfahrens notwendigerweise aufGr<strong>und</strong>satzfragen beschränkt, sind entsprechende Stellungnahmen <strong>und</strong> Auskünfteunverbindlich.► Auskunft:‣ <strong>Gemeinde</strong>verwaltung120

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