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klar! - 26 - Landesverband Nordrhein-Westfalen

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Liebe Leserinnen und Leser,IN EIGENER SACHEkaum etwas bewegt Politik, Öffentlichkeitaber auch unsere Fachweltzurzeit mehr, als die Energiewende.Die DWA hat das Thema Energie inder Wasser- und Abfallwirtschaft bereitslange vor der Energiewende alswichtige Herausforderung der Zukunft erkannt. Sowohlin ihrem Regelwerk, wie in dem soeben imGelbdruck erschienenen Arbeitsblatt DWA A-216»Energiecheck und Energieanalyse – Instrumentezur Energieoptimierung von Abwasseranlagen« alsauch in entsprechenden Publikationen, wie demThemenband »Energiepotenziale der Deutschen Was -serwirtschaft«, sind diese Aktivitäten dokumentiert.Aber nicht erst der am 6. Juni in Berlin vorgestellte,neue Bericht des Club of Rome »Der geplündertePlanet« macht uns deutlich, dass wir nebenWasser und fossilen Primärenergieträgern praktischalle Rohstoffe unserer Erde zu Lasten nachfolgenderGenerationen übernutzen und unseren Kindern da -mit die Basis für ein Leben in Wohlstand und Gesundheitentziehen. Wir müssen also unsere Aktivitätenausdehnen auf alle Ressourcen, die für eine nachhaltigeExistenzsicherung der menschlichen Industriegesellschaftund damit letztlich zum Erhalt unseresLebensraumes Erde notwendig sind. Dabei solltenwir uns <strong>klar</strong> machen, dass die Natur selbst nach extremerZerstörung sehr gut ohne den Menschenauskommen kann, umgekehrt aber deutliche Zweifelangebracht sind.Es ist dringend geboten, die nachhaltige Bewirtschaftungaller endlichen Ressourcen unserer Erdein unsere zukünftigen Entscheidungen einzubeziehen.Dabei müssen wir deutlich über die Ansätze des2012 novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetztes hinausgehenund bereits bei der Planung von Maßnahmendie eingesetzten Rohstoffe hinsichtlich ihrerlangfristigen Verfügbarkeit und der Möglichkeit zurspäteren Rückgewinnung und Wiederverwertbarkeitbewerten.Diese großen Herausforderungen der nächstenJahre und Jahrzehnte werden nur durch ein vernetztesHandeln aller Akteure der öffentlichen Infrastrukturzu bewältigen sein. Die DWA kann mit ihremtraditionell auf langlebige Investitionsgüter ausgerichtetenAnsatz als »Kümmerer« des zukunftsweisendenDenkansatzes einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftungagieren, und DWA heißt in diesemFall, wir alle.Prof. Dr.-Ing. Markus SchröderTuttahs & Meyer Ingeniergesellschaft, AachenMitglied des Beirates des DWA-<strong>Landesverband</strong>es NRW3 Die neue SüwV Abwasser –Stellungnahme des <strong>Landesverband</strong>es4 Belobigung im Rahmen des Gewässerentwicklungspreisesfür Maßnahmen am Ellerbach in Altenbeken6 Interessenvertretung für DWA-Jungmitglieder in NRW7 Benchmarking Abwasser NRW7 Kommunale Erfahrungsaustausche Abwasser 2013AUF GUTE NACHBARSCHAFT – NACHBARSCHAFTEN IN NRW8 25 Jahre DWA-Leistungsvergleich –Seit 25 Jahren werden Leistungsdaten der kommunalenKläranlagen bundesweit miteinander verglichen10 Exkursion zur Kanalbaustelle XXL –Kanal-Nachbarschaft Lippe besucht Baustelle Emscherkanal12 Grundstücksentwässerungs-Nachbarschaft Niederrheingegründet – Flächendeckendes Angebot in NRWBERICHTE14 Alles im Fluss –9. Symposium zur Begleitung der Umsetzung der WRRL16 Der Wasserkreislauf als Energielieferant –Europäisches Forschungsprojekt INNERS19 Hochwasserrisiken gemeinsam meistern –Symposium zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie20 Chancen einer nachhaltigen Wasserwirtschaft –Anpassungstrategien in den Einzugsgebieten von Emscherund Lippe24 Wiederinbetriebnahme der Sicherheitsübungsstrecke beimStadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf<strong>26</strong> Geruch und Korrosion sind lösbare ProblemeKURZ BERICHTET29 TSM-Zertifikate für Wupperverband undWasserverband Eifel-Rur29 Goldene Kanaldeckel zum 11. Mal verliehen30 Ideen für Verbesserungen in der Praxis –Ernst-Kuntze-Preis 2014 ausgelobt30 Neuerscheinungen31 PersonalienVERANSTALTUNGEN28 VeranstaltungskalenderPERSONELLES31 Neue DWA-Mitglieder31 Herzlichen GlückwunschDie neue SüwV AbwasserStellungnahme desDWA-<strong>Landesverband</strong>esIm Rahmen der Verbändeanhörung zur Entwurfsfassungder Selbstüberwachungsverordnung Abwasser(SüwV Abw) vom 12.04.2013 bekam auch unser <strong>Landesverband</strong>die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.Die Diskussion in unseren Gremien zeigte schnell,dass der vorliegende Entwurf grundsätzlich begrüßtwird. Allerdings ergaben sich auch wesentliche Anmerkungenund Hinweise für eine Stellungnahme, derenSchwerpunkte nachfolgend zusammengefasst sind.Zunächst ist auffällig, dass nicht nur das ThemaGrundstücksentwässerung neu formuliert wurde. Sowird im Teil 1 § 3 der neuen Verordnung der Einbau vonkontinuierlich aufzeichnenden Messgeräten grundsätzlichfür alle Regenüberlaufbecken und Stauraumkanälegefordert. Diese Forderung war bisher be -schränkt auf »wesentliche Abwassereinleitungen«.In der Folge wäre mit einem erheblichen Investitionsundzusätzlichem Betriebsaufwand zu rechnen, obwohlein diesem Aufwand entsprechender positiverEffekt für den Gewässerschutz laut Aussage vonWasserverbänden nicht zu erwarten ist. Wir habendaher für die Fortführung des Verordnungstextes inder bisherigen Fassung der SüwV Kan plädiert.Teil 2 des Verordnungsentwurfs behandelt neudie »Selbstüberwachung privater Abwasserleitungen«.Neben der Dichtheit finden sich im Verordnungsentwurfrichtigerweise auch Aspekte der Standsicherheitund der Betriebssicherheit (Funktionsfähigkeit)als Anlass für Untersuchungen und Sanierungenwieder. Standsicherheitsfragen stellen sich insbesondereim öffentlichen (Verkehrs-)raum. Hier istallerdings nicht nachzuvollziehen, dass die Grundstücksanschlussleitungennur dann einer Prüfpflichtunterliegen, wenn sie in Wasserschutzgebieten (WSG)liegen und Teil des öffentlichen Netzes sind. WennStandsicherheitsfragen im öffentlichen Verkehrsraumtatsächlich flächendeckend beurteilt werdensollen, scheint eine Öffnungsklausel in Anlage 1,Punkt 1 für die Untersuchung der privaten Leitungenim öffentlichen Raum oder die Streichung des jetzigenZusatzes »sofern Bestandteil der öffentlichenKanalisation« ebenso notwendig, wie die Erweiterungder Untersuchungspflichten im öffentlichenVerkehrsraum auch auf Niederschlagswasserleitungenund über WSG hinaus. Unseres Erachtens wurdedies in einer früheren Entwurfsfassung angemessenergeregelt.Die aus dem Gesetz abgeleitete Formulierung in§ 8 Abs. 7 »Die Gemeinde kann durch Satzung festlegen,dass ihr eine Bescheinigung über das Ergebnisder Prüfung vorzulegen ist« greift nach Auffassungvieler Kommunen zu kurz, wenn seitens des Landeseine flächendeckende Umsetzung der am Gefährdungspotenzialorientierten Prüfungen gewünschtist. Eine Kann-Regelung lässt sich vor Ort kaum durchsetzenund wird in der Konsequenz auch zu einerNichterfüllung der Sanierungsentscheidung nach § 10führen. Im Zuge einer künftigen LWG-Novellierungsollte dies bereits im Gesetz berücksichtigt werden.Weitere ergänzende Anmerkungen, z. B. zu denThemenbereichen Sachkundige, Schadensbewertung,Datenbeschaffung und -verfügbarkeit sowie formaleFragen, finden sich in der vollständigen Stellungnahmedes DWA-<strong>Landesverband</strong>es: www.dwa-nrw.de/landesverband-nrw-grundstuecksentwaesserung.html.Der Beirat wird die Entwicklung weiter im Sinne derMitglieder begleiten.PD Dr.-Ing. Bert BosselerSprecher »Grundstücksentwässerung«im DWA-<strong>Landesverband</strong>sbeirat NRW3

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