Das Konzept der Zivil-Militärischen Kooperation (CIMIC)
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Tillmann Höntzsch 25<br />
Umgang mit <strong>der</strong> <strong>Zivil</strong>bevölkerung und Transparenz genügen. 65 Dies schließt mit<br />
ein, dass Unterstützungsmaßnahmen nur mit <strong>der</strong> Einwilligung <strong>der</strong> lokalen,<br />
regionalen und staatlichen Entscheidungsträger erfolgen dürfen und des Weiteren<br />
eine Abstimmung mit den vor Ort tätigen IOs und NGOs erfolgen sollte. 66 Mit <strong>der</strong><br />
Erkundung des Einsatzgebietes und <strong>der</strong> Kontaktpflege zu den zivilen Akteuren soll<br />
zuallererst die Aufgabe erfüllt werden, die militärische Führung im Rahmen <strong>der</strong><br />
Operationsplanung und ‐führung zu beraten. 67 Die Unterstützungsaktivitäten sind<br />
zu unterscheiden in ZMZ/A‐Unterstützungsmaßnahmen (ZUM) und ZMZ/A‐<br />
Unterstützungsprojekte (ZUP). ZUM werden durch eigene Kräfte und Mittel in<br />
Form von Sachleistungen (z. B. Material aus Beständen <strong>der</strong> Truppe; wenn aber<br />
Material erst gekauft werden muss, erfolgt die Finanzierung durch Drittmittel) und<br />
Dienstleistungen (z. B. Informationen, Transporte, Instandsetzungsarbeiten o<strong>der</strong><br />
Kampfmittelbeseitigung) kurzfristig umgesetzt und dienen öffentlicher bzw.<br />
privater <strong>Das</strong>einsvorsorge. Mit den ZUP soll dagegen eine nachhaltige Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Infrastruktur und das Funktionieren des Gemeinwesens im Einsatzgebiet<br />
geför<strong>der</strong>t werden. Die Projekte, die ausschließlich durch Drittmittel (AA, BMZ,<br />
Bundesministerium des Inneren (BMI), EU sowie öffentliche und private Spenden)<br />
finanziert werden dürfen, werden dabei von <strong>CIMIC</strong>‐Personal koordiniert, die<br />
Durchführung dagegen erfolgt durch Dritte (das können lokale Unternehmer sein<br />
o<strong>der</strong> aber zivile Akteure <strong>der</strong> (nicht‐)staatlichen Entwicklungszusammenarbeit). 68<br />
Die Auswahl <strong>der</strong> Unterstützungsmaßnahmen bzw. ‐projekte erfolgt in <strong>der</strong> Regel<br />
durch die Kräfte vor Ort und werden durch Ausschreibung vergeben. Vom<br />
Einsatzführungskommando können jedoch auch Projekte angeordnet werden, wenn<br />
beispielsweise auf ministerieller Ebene eine Anfrage an das BMVg gerichtet wird,<br />
ein Projekt durchzuführen, das dem politischen Gesamtziel dienlich ist. Wenn <strong>der</strong><br />
65 Vgl.: Einsatzführungskommando <strong>der</strong> Bundeswehr, a.a.O. (FN 60), § 301.<br />
66 Vgl.: Einsatzführungskommando <strong>der</strong> Bundeswehr, a.a.O. (FN 60), § 410.<br />
67 Vgl.: Einsatzführungskommando <strong>der</strong> Bundeswehr, a.a.O. (FN 60), § 303 ff.<br />
68 Vgl.: Einsatzführungskommando <strong>der</strong> Bundeswehr, a.a.O. (FN 60), § 402 ff.