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Rechenschaftsbericht 2010 - Gemeinde Sarmenstorf

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StrassenunterhaltDer <strong>Gemeinde</strong>rat hat folgende Strassen instand gestellt: kurzes Teilstück der Niesenbergstrasse (Verbreiterung) Neue Niesenbergstrasse weitere verschiedene kleine Reparaturen an verschiedenen Strassen und WegenJährlich wird eine gewisse Anzahl an Strassen instand gestellt. Mit einem kontinuierlichenUnterhalt können die Unterhaltskosten verteilt und tief gehalten werden.Einer grösseren Sanierung wurde die Lindenbergstrasse (Verbindung <strong>Sarmenstorf</strong>-Bettwil)unterzogen. Zu diesem Zweck wurde sie im Frühjahr für etwa zwei Wochen für die Durchfahrtgesperrt. Die Sanierungskosten beliefen sich auf knapp Fr. 83 000.00.Bei der Lindenbergstrasse wurde im Bereich der Strasseneinfahrten Neumattstrasse undSchulweg ein Fussgängerstreifen angebracht. Dieser schützt vor allem die Schülerinnenund Schüler, welche die Lindenbergstrasse auf ihrem Schulweg queren müssen. Zudemwurde mit den baulichen Massnahmen erreicht, dass die Autofahrer ihre Geschwindigkeitdrosseln. Der <strong>Gemeinde</strong>rat dankt den Anstössern für ihr Entgegenkommen.Neuregelung des Vortritts und der Strassensignalisationen entlang der SeengerstrasseDas Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, hat im <strong>Gemeinde</strong>bann<strong>Sarmenstorf</strong> folgende Verkehrsanordnungen verfügt: Neuregelung des Vortrittsrechts entlang der Seengerstrasse, ausserorts. Neu sind alleeinbiegenden Strassen mit „kein Vortritt“ belastet. Die bestehenden Rechtsvortrittewurden aufgehoben. Neuregelung des Vortrittsrechts entlang der Büttikerstrasse, innerorts, bei den EinfahrtenBuchegg und Rebenweg. Neu besteht bei der Einfahrt Buchegg ein „Kein Vortritt“und bei der Einfahrt Rebenweg ein „Stop“. Die bestehenden Rechtsvortritte wurdenaufgehoben.Die Signale und Markierungen wurden durch das Departement Bau, Verkehr und Umweltangebracht.Änderung der Strassensignalisationen im Gebiet MitteldorfIm Rahmen der Erschliessung Mitteldorf (Alpinit-Areal) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Bodenmarkierungensowie die Signalisationen im Gebiet Mitteldorf (Alpinit-Areal) festgelegt. ImGrundsatz wird an den heutigen Signalisationen festgehalten. Ergänzt wurden ein Fahrverbot(ausgenommen Zubringer Parzelle 1237 und 1238 sowie Landwirtschaft) für denFussweg zwischen Hilfikerstrasse und Augustin Keller-Weg sowie ein Fahrverbot (ausgenommenFahrrad und Zubringer) für die Alpinitstrasse/den Augustin Keller-Weg. Fernerwurde das Signal „Stop“ bei der Kreuzung Kirchweg, Schilligasse, Zelgli aufgehoben unddurch einen Rechtsvortritt ersetzt. Die neue <strong>Gemeinde</strong>strasse „Büntenstrasse“ wird mitdem Signal „Sackgasse“ gekennzeichnet.Bei der Fusswegverbindung zwischen Hilfikerstrasse und Augustin Keller-Weg handelt essich um ein blosses öffentliches Fusswegrecht ohne Fahrwegrecht (Grundbuchanmerkung).Auch aufgrund der eher schmalen Ausgestaltung des Weges ist der Weg nicht geeignet,

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