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Rechenschaftsbericht 2010 - Gemeinde Sarmenstorf

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Konzeptstudie auszuarbeiten. In einem Rückhaltebecken ohne Vorfluter (respektive mitnicht relevanter Vorflut) wird das gesamte anfallende Wasservolumen vollständig zurückgehalten.Das Wasser wird auf der Wiese zurückgehalten und verzögert in die bereits bestehendeLeitung des Mooskanals abgegeben. Im Voranschlag 2011 sind die entsprechendenKosten für die Realisierung eingestellt, so dass das Projekt im Jahr 2011 verwirklichtwird.8. VolkswirtschaftLeinenpflicht im Wald und am Waldrand seit 1. April <strong>2010</strong>Seit dem 1. Januar <strong>2010</strong> ist das neue Jagdgesetz vom 24. Februar 2009 und die dazugehörigeVerordnung vom 23. September 2009 durch den Regierungsrat des Kantons Aargauin Kraft gesetzt worden. Für Hundehalterinnen und -halter haben sich dadurch Neuerungenbezüglich Leinenpflicht ergeben: Leinenpflicht für Hunde: Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis31. Juli an der Leine zu führen (Pflicht). In der übrigen Zeit wird empfohlen, die Hundeebenfalls an der Leine zu führen. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei derAusbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Streunende Hunde und Katzen: Die Mitglieder der Jagdgesellschaft sowie Jagdaufseherinnenund Jagdaufseher können streunende Hunde, die beim Wildern angetroffenwerden oder für Wildtiere eine unmittelbare Gefahr darstellen und nicht eingefangenwerden können, abschiessen, wenn die Halterin oder der Halter schriftlich verwarntworden oder nicht bekannt ist. Beim Reissen von Wild angetroffene Hunde dürfen aufder Stelle abgeschossen werden. Die Mitglieder der Jagdgesellschaft sowie Jagdaufseherinnenund Jagdaufseher können streunende Katzen, die verwildert im Wald angetroffenwerden, einfangen oder abschiessen.JagdrevierverpachtungDie Pachtperiode für die Jagdpachtreviere lief Ende <strong>2010</strong> ab. Für die neue Jagdpachtperiode2011/2018 war nach neuem Jagdgesetz erstmals der Kanton anstelle der <strong>Gemeinde</strong>nVerpächter der Jagdreviere.Der Buchsbaumzünsler ist auch in <strong>Sarmenstorf</strong>Der Schädling: Der Buchsbaumzünsler ist ein Schädling, der aus dem asiatischen Raumstammt. Er kam im Jahr 2007 über den Rhein in den Raum Basel. Seit <strong>2010</strong> breitet er sichim Mittelland und in der Ostschweiz aus. Auch rund um den Zürichsee leidet der Buchs ander Zünsler-Plage. Im Herbst <strong>2010</strong> wurde der Zünsler auch in <strong>Sarmenstorf</strong> festgestellt. ImFrühjahr werden die Zünsler-Raupen aktiv und beginnen zu fressen. Dabei werden sie biszu 5 cm lang. Die Raupen sind gelb bis dunkelgrün, haben eine schwarze Kopfkapsel undweisen in der Längsrichtung schwarz-weisse Streifen auf. Nach einem 4-wöchigen Raupenstadiumverpuppen sich die Raupen, um als Falter wieder Eier zu legen.So erkennen Sie den Befall: Auf den ersten Blick erkennen Sie vor allem die Frass-Schäden,welche die Buchsbaumzünsler-Raupen verursachen. Der enorme Appetit der Raupen kannganze Buchskulturen zum Absterben bringen. Abgefressen werden sowohl die Blätter alsauch die noch grüne Rinde von jungen Zweigen. Man erkennt den Buchsbaumzünsler zudeman den weisslichen Gespinsten (ähnlich wie Spinnennetze), die sich überall an derBuchspflanze befinden. In der kalten Jahreszeit erkennt man oft auch die Zünsler-Puppen,die in den Gespinsten überwintern. Das gelbliche Eigelege des Zünslers befindet sich auf

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