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Charles Vögele Gruppe Tätigkeitsbericht

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Finanzbericht 2007 <strong>Charles</strong> <strong>Vögele</strong> <strong>Gruppe</strong><br />

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Wichtigste Annahmen und Schätzungen bei der Bilanzierung<br />

Bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung müssen Einschätzungen und<br />

Annahmen getroffen werden, die abgeleitet werden aus Erkenntnissen aus der<br />

Vergangenheit und weiteren Faktoren, einschliesslich Erwartungen hinsichtlich zu‑<br />

künftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen.<br />

Die Schätzungen und Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen der Ein‑<br />

schätzungen sind allenfalls notwendig, sofern sich die Gegebenheiten, auf<br />

denen die Einschätzungen basieren, geändert haben oder neue Informationen<br />

und zusätzliche Erkenntnisse vorliegen. Solche Änderungen werden in jener<br />

Berichtsperiode erfasst, in der die Einschätzung angepasst wurde.<br />

Die Annahmen und Einschätzungen, die ein signifikantes Risiko in Form einer<br />

wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden<br />

innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden<br />

erörtert.<br />

. Goodwill<br />

Der Konzern untersucht jährlich in Einklang mit den in den Anmerkungen 2.18 und<br />

2.19 dargestellten Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden, ob eine Wertminde‑<br />

rung des bilanzierten Goodwills vorliegt. Der erzielbare Betrag von Zahlungsmit‑<br />

tel generierenden Einheiten wurde basierend auf Berechnungen des Nutzungs‑<br />

wertes ermittelt. Diesen Berechnungen werden Annahmen bezüglich der zu<br />

erwartenden Free Cashflows zugrunde gelegt (siehe dazu Anmerkung 22.2).<br />

. Ertragssteuern<br />

Für die Bestimmung der Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten<br />

Ertragssteuern müssen Einschätzungen vorgenommen werden, da es viele Ge‑<br />

schäftsvorfälle und Berechnungen gibt, bei denen die endgültige Besteuerung wäh‑<br />

rend des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs nicht abschliessend ermittelt werden<br />

kann. Einige dieser Einschätzungen basieren auf der Auslegung der bestehenden<br />

Steuergesetze und Verordnungen. Sofern die endgültige Besteuerung dieser Ge‑<br />

schäftsvorfälle von der anfänglich angenommenen abweicht, wird dies in der Perio‑<br />

de, in der die Besteuerung abschliessend ermittelt wird, Auswirkungen auf die tat‑<br />

sächlichen und die latenten Steuern haben (siehe dazu Anmerkung 15).

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