Charles Vögele Gruppe Tätigkeitsbericht
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Finanzbericht 2007 <strong>Charles</strong> <strong>Vögele</strong> <strong>Gruppe</strong><br />
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Wichtigste Annahmen und Schätzungen bei der Bilanzierung<br />
Bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung müssen Einschätzungen und<br />
Annahmen getroffen werden, die abgeleitet werden aus Erkenntnissen aus der<br />
Vergangenheit und weiteren Faktoren, einschliesslich Erwartungen hinsichtlich zu‑<br />
künftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen.<br />
Die Schätzungen und Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen der Ein‑<br />
schätzungen sind allenfalls notwendig, sofern sich die Gegebenheiten, auf<br />
denen die Einschätzungen basieren, geändert haben oder neue Informationen<br />
und zusätzliche Erkenntnisse vorliegen. Solche Änderungen werden in jener<br />
Berichtsperiode erfasst, in der die Einschätzung angepasst wurde.<br />
Die Annahmen und Einschätzungen, die ein signifikantes Risiko in Form einer<br />
wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden<br />
innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden<br />
erörtert.<br />
. Goodwill<br />
Der Konzern untersucht jährlich in Einklang mit den in den Anmerkungen 2.18 und<br />
2.19 dargestellten Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden, ob eine Wertminde‑<br />
rung des bilanzierten Goodwills vorliegt. Der erzielbare Betrag von Zahlungsmit‑<br />
tel generierenden Einheiten wurde basierend auf Berechnungen des Nutzungs‑<br />
wertes ermittelt. Diesen Berechnungen werden Annahmen bezüglich der zu<br />
erwartenden Free Cashflows zugrunde gelegt (siehe dazu Anmerkung 22.2).<br />
. Ertragssteuern<br />
Für die Bestimmung der Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten<br />
Ertragssteuern müssen Einschätzungen vorgenommen werden, da es viele Ge‑<br />
schäftsvorfälle und Berechnungen gibt, bei denen die endgültige Besteuerung wäh‑<br />
rend des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs nicht abschliessend ermittelt werden<br />
kann. Einige dieser Einschätzungen basieren auf der Auslegung der bestehenden<br />
Steuergesetze und Verordnungen. Sofern die endgültige Besteuerung dieser Ge‑<br />
schäftsvorfälle von der anfänglich angenommenen abweicht, wird dies in der Perio‑<br />
de, in der die Besteuerung abschliessend ermittelt wird, Auswirkungen auf die tat‑<br />
sächlichen und die latenten Steuern haben (siehe dazu Anmerkung 15).