Kleinere und mittlere Banken können - Bankenfachverband
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Der ursprüngliche Referentenentwurf<br />
sah noch vor, dass dem Betroffenen Auskunft<br />
gegeben werden solle ‘über den strukturierten<br />
Ablauf der automatisierten Verarbeitung der<br />
ihn betreffenden Daten <strong>und</strong> die dabei herangezogenen<br />
Entscheidungskriterien’. Die Begründung<br />
des Gesetzentwurfs ging hierüber noch<br />
hinaus <strong>und</strong> erweiterte das Auskunftsrecht auf<br />
Hinweise auf die innerbetriebliche Organisation,<br />
den Ablauf des Verfahrens, die Kriterien<br />
der Entscheidung <strong>und</strong> die Gewichtung der einzelnen<br />
Bewertungskriterien.<br />
Als schwerwiegende Beeinträchtigung<br />
der Credit-Scoring-Verfahren wurde vom <strong>Banken</strong>fachverband<br />
die Verpflichtung des Kreditinstituts<br />
angesehen, dem Kreditantragsteller<br />
Auskunft über die verwendeten Scoring-Merkmale<br />
<strong>und</strong> deren Gewichtung geben zu müssen.<br />
Dies wäre erheblich über die Vorgaben der<br />
umzusetzenden Datenschutzrichtlinie hinausgegangen,<br />
welche lediglich ein Auskunftsrecht<br />
über den logischen Aufbau der automatisierten<br />
Verarbeitung normiert, <strong>und</strong> hätte das Betriebsbzw.<br />
Geschäftsgeheimnis der einzelnen Kreditinstitute<br />
berührt. Daneben hätte auch ein Eingriff<br />
in den im Privatrecht geltenden Gr<strong>und</strong>satz<br />
der Privatautonomie bzw. Vertragsfreiheit vorgelegen.<br />
Das Kreditinstitut wäre nämlich nach<br />
dem ursprünglichen Entwurf dazu gezwungen<br />
gewesen, eine kaufmännische Entscheidung im<br />
Detail zu begründen. Dies hätte im Ergebnis<br />
ein Recht des K<strong>und</strong>en auf Abschluss eines Vertrages<br />
suggeriert, das im Kreditbereich nicht<br />
gegeben ist. Zudem hätte die geplante Neuregelung<br />
eine Entwertung der Vorteile der bislang<br />
objektiven Scoring-Verfahren bedeutet.<br />
Um die Vorteile des Credit-Scoring<br />
auch zukünftig zu sichern, hat der <strong>Banken</strong>fach-<br />
31<br />
verband im Rahmen des bisherigen Gesetzgebungsverfahrens<br />
intensive Gespräche mit dem<br />
Fachreferat des federführenden B<strong>und</strong>esinnenministeriums<br />
geführt <strong>und</strong> mehrere eindeutige<br />
Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf abgegeben.<br />
Des Weiteren hat der <strong>Banken</strong>fachverband<br />
zahlreiche andere Wirtschaftsbereiche,<br />
in denen vergleichbare Scoring-Verfahren eingesetzt<br />
werden, mit der Bitte um Unterstützung<br />
angeschrieben. Schließlich wurde seitens<br />
des <strong>Banken</strong>fachverbandes das B<strong>und</strong>esministerium<br />
für Finanzen in die Angelegenheit eingeschaltet<br />
<strong>und</strong> auf mögliche Konflikte zwischen<br />
der im Gesetzentwurf vorgesehenen Reglementierung<br />
des Credit-Scoring <strong>und</strong> der bankaufsichtsrechtlich<br />
zukünftig gewünschten <strong>und</strong> erforderlichen<br />
Anwendung interner Ratingsysteme hingewiesen.<br />
Insoweit hat der <strong>Banken</strong>fachverband<br />
das B<strong>und</strong>esfinanzministerium darum ersucht,<br />
sich im Rahmen der interministeriellen Abstimmung<br />
des Referentenentwurfs dafür einzusetzen,<br />
dass die bankaufsichtsrechtliche Anerkennung<br />
interner Ratingsysteme nicht bereits im Vorfeld<br />
durch übertriebene datenschutzrechtliche Anforderungen,<br />
die über die Vorgaben der umzusetzenden<br />
EU-Datenschutzrichtlinie hinausgehen,<br />
gefährdet wird. Der <strong>Banken</strong>fachverband wird<br />
sich auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren<br />
darum bemühen, dass die im jetzigen Regierungsentwurf<br />
geplanten Regelungen beibehalten<br />
werden.<br />
Neustrukturierung der SCHUFA als<br />
Reaktion auf die Herausforderungen<br />
des Marktes<br />
In den vergangenen Jahren haben sich<br />
die Rahmenbedingungen für die Schutzgemeinschaft<br />
für allgemeine Kreditsicherung, SCHUFA,<br />
durch den Eintritt neuer Marktteilnehmer, durch