23.11.2012 Aufrufe

Kleinere und mittlere Banken können - Bankenfachverband

Kleinere und mittlere Banken können - Bankenfachverband

Kleinere und mittlere Banken können - Bankenfachverband

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der ursprüngliche Referentenentwurf<br />

sah noch vor, dass dem Betroffenen Auskunft<br />

gegeben werden solle ‘über den strukturierten<br />

Ablauf der automatisierten Verarbeitung der<br />

ihn betreffenden Daten <strong>und</strong> die dabei herangezogenen<br />

Entscheidungskriterien’. Die Begründung<br />

des Gesetzentwurfs ging hierüber noch<br />

hinaus <strong>und</strong> erweiterte das Auskunftsrecht auf<br />

Hinweise auf die innerbetriebliche Organisation,<br />

den Ablauf des Verfahrens, die Kriterien<br />

der Entscheidung <strong>und</strong> die Gewichtung der einzelnen<br />

Bewertungskriterien.<br />

Als schwerwiegende Beeinträchtigung<br />

der Credit-Scoring-Verfahren wurde vom <strong>Banken</strong>fachverband<br />

die Verpflichtung des Kreditinstituts<br />

angesehen, dem Kreditantragsteller<br />

Auskunft über die verwendeten Scoring-Merkmale<br />

<strong>und</strong> deren Gewichtung geben zu müssen.<br />

Dies wäre erheblich über die Vorgaben der<br />

umzusetzenden Datenschutzrichtlinie hinausgegangen,<br />

welche lediglich ein Auskunftsrecht<br />

über den logischen Aufbau der automatisierten<br />

Verarbeitung normiert, <strong>und</strong> hätte das Betriebsbzw.<br />

Geschäftsgeheimnis der einzelnen Kreditinstitute<br />

berührt. Daneben hätte auch ein Eingriff<br />

in den im Privatrecht geltenden Gr<strong>und</strong>satz<br />

der Privatautonomie bzw. Vertragsfreiheit vorgelegen.<br />

Das Kreditinstitut wäre nämlich nach<br />

dem ursprünglichen Entwurf dazu gezwungen<br />

gewesen, eine kaufmännische Entscheidung im<br />

Detail zu begründen. Dies hätte im Ergebnis<br />

ein Recht des K<strong>und</strong>en auf Abschluss eines Vertrages<br />

suggeriert, das im Kreditbereich nicht<br />

gegeben ist. Zudem hätte die geplante Neuregelung<br />

eine Entwertung der Vorteile der bislang<br />

objektiven Scoring-Verfahren bedeutet.<br />

Um die Vorteile des Credit-Scoring<br />

auch zukünftig zu sichern, hat der <strong>Banken</strong>fach-<br />

31<br />

verband im Rahmen des bisherigen Gesetzgebungsverfahrens<br />

intensive Gespräche mit dem<br />

Fachreferat des federführenden B<strong>und</strong>esinnenministeriums<br />

geführt <strong>und</strong> mehrere eindeutige<br />

Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf abgegeben.<br />

Des Weiteren hat der <strong>Banken</strong>fachverband<br />

zahlreiche andere Wirtschaftsbereiche,<br />

in denen vergleichbare Scoring-Verfahren eingesetzt<br />

werden, mit der Bitte um Unterstützung<br />

angeschrieben. Schließlich wurde seitens<br />

des <strong>Banken</strong>fachverbandes das B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Finanzen in die Angelegenheit eingeschaltet<br />

<strong>und</strong> auf mögliche Konflikte zwischen<br />

der im Gesetzentwurf vorgesehenen Reglementierung<br />

des Credit-Scoring <strong>und</strong> der bankaufsichtsrechtlich<br />

zukünftig gewünschten <strong>und</strong> erforderlichen<br />

Anwendung interner Ratingsysteme hingewiesen.<br />

Insoweit hat der <strong>Banken</strong>fachverband<br />

das B<strong>und</strong>esfinanzministerium darum ersucht,<br />

sich im Rahmen der interministeriellen Abstimmung<br />

des Referentenentwurfs dafür einzusetzen,<br />

dass die bankaufsichtsrechtliche Anerkennung<br />

interner Ratingsysteme nicht bereits im Vorfeld<br />

durch übertriebene datenschutzrechtliche Anforderungen,<br />

die über die Vorgaben der umzusetzenden<br />

EU-Datenschutzrichtlinie hinausgehen,<br />

gefährdet wird. Der <strong>Banken</strong>fachverband wird<br />

sich auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren<br />

darum bemühen, dass die im jetzigen Regierungsentwurf<br />

geplanten Regelungen beibehalten<br />

werden.<br />

Neustrukturierung der SCHUFA als<br />

Reaktion auf die Herausforderungen<br />

des Marktes<br />

In den vergangenen Jahren haben sich<br />

die Rahmenbedingungen für die Schutzgemeinschaft<br />

für allgemeine Kreditsicherung, SCHUFA,<br />

durch den Eintritt neuer Marktteilnehmer, durch

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!