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Kleinere und mittlere Banken können - Bankenfachverband

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Wertpapiere oder Derivate – gegebenenfalls<br />

auch mehrfach – zu kaufen <strong>und</strong> wieder zu<br />

verkaufen, kleinste Kursschwankungen zu<br />

nutzen <strong>und</strong> dadurch Gewinne zu erzielen.<br />

Am 22. Dezember 2000 hat zur vorliegenden<br />

Thematik eine Anhörung beim B<strong>und</strong>esaufsichtsamt<br />

für den Wertpapierhandel stattgef<strong>und</strong>en.<br />

In deren Rahmen wurde deutlich,<br />

dass bei der Aufsichtsbehörde noch keine einheitliche<br />

Vorstellung darüber besteht, ob nur<br />

das von den Day-Trading-Centern angebotene<br />

Day-Trading oder auch der Intra-Day-Handel<br />

der Direktbanken erfasst werden sollen. Der<br />

<strong>Banken</strong>fachverband hat sich in eindeutigen<br />

Stellungnahmen dafür eingesetzt, den Anwendungsbereich<br />

der Richtlinie zu präzisieren <strong>und</strong><br />

das Intra-Day-Trading der Kreditinstitute von<br />

den geplanten Regelungen auszunehmen. Es<br />

bleibt zu hoffen, dass entsprechende Nachbesserungen<br />

an dem Richtlinienentwurf zu Lösungen<br />

führen, die der Praxis <strong>und</strong> den Interessen<br />

der Mitgliedsinstitute gerecht werden.<br />

Rechtssicherheit für<br />

ABS-Transaktionen gefordert<br />

Der europäische Markt für Asset-<br />

Backed-Securities (ABS) wächst dynamisch.<br />

Im Jahr 2000 erreichten die Emissionen schätzungsweise<br />

einen dreistelligen Milliarden-<br />

Bereich.<br />

ABS-Transaktionen sind ein modernes<br />

Refinanzierungsinstrument von <strong>Banken</strong> mit<br />

großen Forderungsbeständen. Die Bank (Originator)<br />

überträgt hierbei zunächst Forderungen<br />

in gebündelter Form auf Gr<strong>und</strong> einer stillen<br />

Abtretung an eine Zweckgesellschaft, bleibt<br />

aber selbst im Rahmen eines Dienstleistungs-<br />

34<br />

vertrages zur Einziehung im eigenen Namen<br />

verpflichtet. In einem zweiten Schritt werden<br />

die abgetretenen Forderungen dann verbrieft.<br />

Zu großer Verunsicherung der gesamten<br />

Finanzdienstleistungsbranche hat die Diskussion<br />

geführt, ob der Originator einer ABS-<br />

Transaktion zum Einzug der von ihm verkauften<br />

Forderungen einer Inkassoerlaubnis nach dem<br />

Rechtsberatungsgesetz bedarf. Der <strong>Banken</strong>fachverband<br />

hält eine Lizenzpflicht für nicht<br />

gegeben.<br />

Die Haltung der lokalen Lizenzbehörden<br />

ist indes uneinheitlich. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen<br />

<strong>und</strong> zu einer Gefährdung<br />

des Finanzplatzes Deutschland. Der <strong>Banken</strong>fachverband<br />

hält daher eine Klarstellung im<br />

Rechtsberatungsgesetz für dringend erforderlich<br />

<strong>und</strong> hat sich mit einem entsprechenden<br />

Petitum an das B<strong>und</strong>esministerium der Justiz<br />

gewandt.<br />

Basel II – Benachteiligung von<br />

Spezialbanken vermeiden<br />

Der Baseler Ausschuss für <strong>Banken</strong>aufsicht,<br />

der Zusammenschluss internationaler<br />

Bankaufsichtsbehörden <strong>und</strong> Zentralbanken,<br />

hat im Juni 1999 ein Konsultationspapier zur<br />

Neuregelung der angemessenen Eigenkapitalausstattung<br />

von <strong>Banken</strong> veröffentlicht. Die<br />

Neue Eigenkapitalvereinbarung soll die bisherige<br />

Regelung aus dem Jahr 1988 – genannt<br />

Baseler Akkord oder nunmehr Basel I – ersetzen.<br />

Nach Eingang <strong>und</strong> Diskussion der Stellungnahmen<br />

des Bankgewerbes <strong>und</strong> der Aufsichtsinstanzen<br />

wurde im Januar 2001 das Zweite<br />

Konsultationspapier als konkreter Vorschlag<br />

publiziert. Der Baseler Ausschuss erwartet,

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