Kleinere und mittlere Banken können - Bankenfachverband
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Wertpapiere oder Derivate – gegebenenfalls<br />
auch mehrfach – zu kaufen <strong>und</strong> wieder zu<br />
verkaufen, kleinste Kursschwankungen zu<br />
nutzen <strong>und</strong> dadurch Gewinne zu erzielen.<br />
Am 22. Dezember 2000 hat zur vorliegenden<br />
Thematik eine Anhörung beim B<strong>und</strong>esaufsichtsamt<br />
für den Wertpapierhandel stattgef<strong>und</strong>en.<br />
In deren Rahmen wurde deutlich,<br />
dass bei der Aufsichtsbehörde noch keine einheitliche<br />
Vorstellung darüber besteht, ob nur<br />
das von den Day-Trading-Centern angebotene<br />
Day-Trading oder auch der Intra-Day-Handel<br />
der Direktbanken erfasst werden sollen. Der<br />
<strong>Banken</strong>fachverband hat sich in eindeutigen<br />
Stellungnahmen dafür eingesetzt, den Anwendungsbereich<br />
der Richtlinie zu präzisieren <strong>und</strong><br />
das Intra-Day-Trading der Kreditinstitute von<br />
den geplanten Regelungen auszunehmen. Es<br />
bleibt zu hoffen, dass entsprechende Nachbesserungen<br />
an dem Richtlinienentwurf zu Lösungen<br />
führen, die der Praxis <strong>und</strong> den Interessen<br />
der Mitgliedsinstitute gerecht werden.<br />
Rechtssicherheit für<br />
ABS-Transaktionen gefordert<br />
Der europäische Markt für Asset-<br />
Backed-Securities (ABS) wächst dynamisch.<br />
Im Jahr 2000 erreichten die Emissionen schätzungsweise<br />
einen dreistelligen Milliarden-<br />
Bereich.<br />
ABS-Transaktionen sind ein modernes<br />
Refinanzierungsinstrument von <strong>Banken</strong> mit<br />
großen Forderungsbeständen. Die Bank (Originator)<br />
überträgt hierbei zunächst Forderungen<br />
in gebündelter Form auf Gr<strong>und</strong> einer stillen<br />
Abtretung an eine Zweckgesellschaft, bleibt<br />
aber selbst im Rahmen eines Dienstleistungs-<br />
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vertrages zur Einziehung im eigenen Namen<br />
verpflichtet. In einem zweiten Schritt werden<br />
die abgetretenen Forderungen dann verbrieft.<br />
Zu großer Verunsicherung der gesamten<br />
Finanzdienstleistungsbranche hat die Diskussion<br />
geführt, ob der Originator einer ABS-<br />
Transaktion zum Einzug der von ihm verkauften<br />
Forderungen einer Inkassoerlaubnis nach dem<br />
Rechtsberatungsgesetz bedarf. Der <strong>Banken</strong>fachverband<br />
hält eine Lizenzpflicht für nicht<br />
gegeben.<br />
Die Haltung der lokalen Lizenzbehörden<br />
ist indes uneinheitlich. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen<br />
<strong>und</strong> zu einer Gefährdung<br />
des Finanzplatzes Deutschland. Der <strong>Banken</strong>fachverband<br />
hält daher eine Klarstellung im<br />
Rechtsberatungsgesetz für dringend erforderlich<br />
<strong>und</strong> hat sich mit einem entsprechenden<br />
Petitum an das B<strong>und</strong>esministerium der Justiz<br />
gewandt.<br />
Basel II – Benachteiligung von<br />
Spezialbanken vermeiden<br />
Der Baseler Ausschuss für <strong>Banken</strong>aufsicht,<br />
der Zusammenschluss internationaler<br />
Bankaufsichtsbehörden <strong>und</strong> Zentralbanken,<br />
hat im Juni 1999 ein Konsultationspapier zur<br />
Neuregelung der angemessenen Eigenkapitalausstattung<br />
von <strong>Banken</strong> veröffentlicht. Die<br />
Neue Eigenkapitalvereinbarung soll die bisherige<br />
Regelung aus dem Jahr 1988 – genannt<br />
Baseler Akkord oder nunmehr Basel I – ersetzen.<br />
Nach Eingang <strong>und</strong> Diskussion der Stellungnahmen<br />
des Bankgewerbes <strong>und</strong> der Aufsichtsinstanzen<br />
wurde im Januar 2001 das Zweite<br />
Konsultationspapier als konkreter Vorschlag<br />
publiziert. Der Baseler Ausschuss erwartet,