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Kleinere und mittlere Banken können - Bankenfachverband

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dem Kreise des <strong>Banken</strong>fachverbandes in einem<br />

Stimmenpool Spezialbanken zusammengeschlossen<br />

<strong>und</strong> eine entsprechende Gesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts gegründet.<br />

Intra-Day-Trading<br />

nicht reglementieren<br />

Das B<strong>und</strong>esaufsichtsamt für den Wertpapierhandel<br />

hat im Juli 2000 den Diskussionsentwurf<br />

einer Day-Trading-Richtlinie vorgelegt.<br />

Die Richtlinie soll die Pflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen<br />

normieren, die<br />

Privatanlegern das Day-Trading anbieten oder<br />

vermitteln <strong>und</strong> hierüber eine vertragliche Abrede<br />

treffen. Day-Trading wird definiert als<br />

eine Handelsform, bei der im Regelfall sämtliche<br />

Positionen innerhalb eines Handelstages<br />

eingegangen <strong>und</strong> glattgestellt werden, wobei<br />

der Anleger sich regelmäßig technischer Handelsmöglichkeiten<br />

(zum Beispiel so genannter<br />

‘Echtzeit-Handel’ <strong>und</strong> ‘Analyse-Software’) bedient,<br />

um kleinste Kursänderungen zu nutzen.<br />

Das Day-Trading wird im Allgemeinen<br />

von Day-Trading-Centern angeboten, die mit<br />

ihren K<strong>und</strong>en eigenständige Day-Trading-<br />

Verträge schließen. Day-Trading-Center sind<br />

Spezialfirmen, die Privatk<strong>und</strong>en einen Platz in<br />

ihrem Handelsraum zur Verfügung stellen, von<br />

dem aus ein direkter Zugriff auf eine Handelsplattform<br />

<strong>und</strong> damit eine Ausführung von Kauf<strong>und</strong><br />

Verkauforders nahezu ohne Zeitverzögerung<br />

möglich ist.<br />

Hintergr<strong>und</strong> für den Erlass der Richtlinie<br />

ist die Absicht des B<strong>und</strong>esaufsichtsamtes,<br />

die dem Day-Trading innewohnenden Gefahren<br />

für den privaten Anleger abzumildern. Die Gefährlichkeit<br />

beruht im Wesentlichen darauf, dass<br />

33<br />

die Geschäfte nicht in vollem Umfange auf<br />

Erfüllungsbasis disponiert werden. Insoweit<br />

setzen sie weder einen entsprechenden Bestand<br />

an Wertpapieren noch ein entsprechendes<br />

Guthaben voraus. Vielmehr sind von den<br />

Anlegern lediglich wahrscheinliche Kursabschläge<br />

bzw. -aufschläge in Form von Sicherheitsleistungen<br />

zu erbringen. Sämtliche Positionen<br />

werden erst zum Ende des Tages geschlossen<br />

<strong>und</strong> entstandene Differenzen sodann mit<br />

der eingebrachten Sicherheitsleistung verrechnet.<br />

Hierbei kann es vorkommen, dass bei<br />

einer Spekulation gegen die Trends am Markt<br />

die ursprünglich als genügend erachteten<br />

Sicherheitsleistungen gerade nicht mehr ausreichen,<br />

um die Positionen weiter offen zu halten,<br />

so dass die Erbringung weiterer Sicherheitsleistungen<br />

– möglicherweise bis hin zum<br />

finanziellen Ruin des Anlegers – erforderlich<br />

ist.<br />

Gerade diese Gefährdungslage ist aber<br />

beim Intra-Day-Handel der Direktbanken nicht<br />

gegeben. Hier wird dem Anleger lediglich die<br />

Möglichkeit eingeräumt, eine Position, die bereits<br />

erworben wurde, taggleich wieder zu verkaufen,<br />

um erwartete oder sich realisierende<br />

Verluste umgehend zu begrenzen <strong>und</strong> die Anlagerisiken<br />

zu verringern. Da beim Kauf auf Erfüllungsbasis<br />

disponiert wurde, der Anleger folglich<br />

beim Erwerb der Wertpapiere über ein entsprechendes<br />

Guthaben oder eine Kreditlinie<br />

verfügte, besteht kein Zwang, die erworbene<br />

Position wieder zu veräußern. Insoweit ist der<br />

Anleger in seiner Verkaufsentscheidung frei,<br />

kann die Möglichkeit eines taggleichen Verkaufs<br />

nutzen, muss dies aber nicht. Hauptziel der<br />

eingegangenen Geschäfte ist es im Gegensatz<br />

zur oben beschriebenen Geschäftsart des Day-<br />

Trading gerade nicht, innerhalb eines Tages

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