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Kleinere und mittlere Banken können - Bankenfachverband

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dass die endgültige Fassung von Basel II Ende<br />

2001 veröffentlicht <strong>und</strong> im Jahre 2004 in die<br />

Praxis umgesetzt wird.<br />

Die Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften<br />

zielt in erster Linie auf hoch entwickelte<br />

<strong>und</strong> international tätige <strong>Banken</strong> ab. Es ist<br />

aber zu erwarten, dass deren Gr<strong>und</strong>sätze im<br />

Rahmen der europäischen Rechtsharmonisierung<br />

auch auf national tätige <strong>Banken</strong> unterschiedlichster<br />

Komplexität ausgedehnt werden.<br />

Die wichtigsten Änderungen gegenüber<br />

Basel I betreffen die Behandlung des Kreditrisikos<br />

<strong>und</strong> eine gesonderte Eigenkapitalanforderung<br />

für das operationelle Risiko. Damit<br />

sollen Verluste abgedeckt werden, die auf<br />

Gr<strong>und</strong> des Versagens von internen Kontrollverfahren,<br />

von Menschen <strong>und</strong> Systemen eintreten.<br />

Die bisherigen Regelungen sehen vor, dass<br />

beispielsweise Kredite an Unternehmen <strong>und</strong><br />

Privatpersonen mit 100% gewichtet <strong>und</strong> pauschal<br />

mit 8% Eigenkapital unterlegt werden<br />

müssen. Diese Eigenkapitalausstattung dient<br />

zur Absicherung des Kreditrisikos <strong>und</strong> enthält<br />

einen Puffer für die operationellen, das heißt<br />

allgemeinen, betrieblichen Risiken.<br />

Zukünftig soll die Qualität der Kredite<br />

stärker berücksichtigt <strong>und</strong> die Eigenkapitalunterlegung<br />

von der Bonität der jeweiligen<br />

Schuldner abhängig gemacht werden. Zur Bemessung<br />

des Kreditrisikos schlägt das Zweite<br />

Konsultationspapier zwei gleichberechtigte Methoden<br />

vor: Einen Standardansatz, der auf Ergebnisse<br />

externer Risikoeinstufungen (Ratings)<br />

zurückgreift, <strong>und</strong> einen auf bankinternen Ratingverfahren<br />

basierenden Ansatz. Hierbei werden<br />

zwei Verfahren zur Wahl gestellt: Im Gr<strong>und</strong>verfahren<br />

(‘Fo<strong>und</strong>ation Approach’) werden bank-<br />

35<br />

eigene Schätzwerte für die Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

des Kreditnehmers verwendet. Im fortgeschrittenen<br />

Verfahren (‘Advanced Approach’)<br />

steht es den <strong>Banken</strong> mit besserer Datenlage<br />

frei, zusätzlich eigene Schätzungen für den ausstehenden<br />

Betrag oder für die prozentualen<br />

Verluste beim Ausfall des Kreditnehmers anzusetzen.<br />

Der <strong>Banken</strong>fachverband begrüßt, dass<br />

im Zweiten Konsultationspapier neben externen<br />

Ratings, die für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die<br />

Mehrzahl der Unternehmen nicht zur Verfügung<br />

stehen, auch interne Ratingverfahren zugelassen<br />

werden. Allerdings befürchtet er weiterhin<br />

erhebliche Wettbewerbsnachteile für seine<br />

Mitgliedsinstitute, falls die für international<br />

tätige <strong>Banken</strong> entwickelten Vorschläge ohne<br />

Modifikationen auf kleinere <strong>und</strong> mittelgroße<br />

Institute übertragen werden. Denn bisher wurde<br />

noch nicht dargelegt, dass die alte Eigenkapitalregelung<br />

sowie das vorhandene Kreditrisikomanagement<br />

in diesem Bereich Schwächen<br />

aufweisen, die eine derart komplizierte<br />

Neuregelung erfordern. Der hiermit verb<strong>und</strong>ene<br />

Kostenaufwand würde in keinem Verhältnis<br />

zu seinem Nutzen stehen. Der <strong>Banken</strong>fachverband<br />

macht daher folgende Forderungen<br />

geltend:<br />

<strong>Kleinere</strong> <strong>und</strong> <strong>mittlere</strong> <strong>Banken</strong> <strong>können</strong><br />

aus verschiedenen Gründen gehindert sein,<br />

die komplexen Anforderungen an die Einführung<br />

interner Ratingverfahren zu erfüllen (z. B.<br />

fehlende <strong>und</strong> unzureichende Datenlage, fehlendes<br />

Know-how, mangelndes Kosten-Nutzen-<br />

Verhältnis). Diesen <strong>Banken</strong> sollte es daher<br />

ohne Gefahr von Kosten- <strong>und</strong> Wettbewerbsnach<br />

teilen gestattet bleiben, die Eigenkapitalunterlegung<br />

weiterhin nach der Standard

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