Kleinere und mittlere Banken können - Bankenfachverband
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dass die endgültige Fassung von Basel II Ende<br />
2001 veröffentlicht <strong>und</strong> im Jahre 2004 in die<br />
Praxis umgesetzt wird.<br />
Die Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften<br />
zielt in erster Linie auf hoch entwickelte<br />
<strong>und</strong> international tätige <strong>Banken</strong> ab. Es ist<br />
aber zu erwarten, dass deren Gr<strong>und</strong>sätze im<br />
Rahmen der europäischen Rechtsharmonisierung<br />
auch auf national tätige <strong>Banken</strong> unterschiedlichster<br />
Komplexität ausgedehnt werden.<br />
Die wichtigsten Änderungen gegenüber<br />
Basel I betreffen die Behandlung des Kreditrisikos<br />
<strong>und</strong> eine gesonderte Eigenkapitalanforderung<br />
für das operationelle Risiko. Damit<br />
sollen Verluste abgedeckt werden, die auf<br />
Gr<strong>und</strong> des Versagens von internen Kontrollverfahren,<br />
von Menschen <strong>und</strong> Systemen eintreten.<br />
Die bisherigen Regelungen sehen vor, dass<br />
beispielsweise Kredite an Unternehmen <strong>und</strong><br />
Privatpersonen mit 100% gewichtet <strong>und</strong> pauschal<br />
mit 8% Eigenkapital unterlegt werden<br />
müssen. Diese Eigenkapitalausstattung dient<br />
zur Absicherung des Kreditrisikos <strong>und</strong> enthält<br />
einen Puffer für die operationellen, das heißt<br />
allgemeinen, betrieblichen Risiken.<br />
Zukünftig soll die Qualität der Kredite<br />
stärker berücksichtigt <strong>und</strong> die Eigenkapitalunterlegung<br />
von der Bonität der jeweiligen<br />
Schuldner abhängig gemacht werden. Zur Bemessung<br />
des Kreditrisikos schlägt das Zweite<br />
Konsultationspapier zwei gleichberechtigte Methoden<br />
vor: Einen Standardansatz, der auf Ergebnisse<br />
externer Risikoeinstufungen (Ratings)<br />
zurückgreift, <strong>und</strong> einen auf bankinternen Ratingverfahren<br />
basierenden Ansatz. Hierbei werden<br />
zwei Verfahren zur Wahl gestellt: Im Gr<strong>und</strong>verfahren<br />
(‘Fo<strong>und</strong>ation Approach’) werden bank-<br />
35<br />
eigene Schätzwerte für die Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
des Kreditnehmers verwendet. Im fortgeschrittenen<br />
Verfahren (‘Advanced Approach’)<br />
steht es den <strong>Banken</strong> mit besserer Datenlage<br />
frei, zusätzlich eigene Schätzungen für den ausstehenden<br />
Betrag oder für die prozentualen<br />
Verluste beim Ausfall des Kreditnehmers anzusetzen.<br />
Der <strong>Banken</strong>fachverband begrüßt, dass<br />
im Zweiten Konsultationspapier neben externen<br />
Ratings, die für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die<br />
Mehrzahl der Unternehmen nicht zur Verfügung<br />
stehen, auch interne Ratingverfahren zugelassen<br />
werden. Allerdings befürchtet er weiterhin<br />
erhebliche Wettbewerbsnachteile für seine<br />
Mitgliedsinstitute, falls die für international<br />
tätige <strong>Banken</strong> entwickelten Vorschläge ohne<br />
Modifikationen auf kleinere <strong>und</strong> mittelgroße<br />
Institute übertragen werden. Denn bisher wurde<br />
noch nicht dargelegt, dass die alte Eigenkapitalregelung<br />
sowie das vorhandene Kreditrisikomanagement<br />
in diesem Bereich Schwächen<br />
aufweisen, die eine derart komplizierte<br />
Neuregelung erfordern. Der hiermit verb<strong>und</strong>ene<br />
Kostenaufwand würde in keinem Verhältnis<br />
zu seinem Nutzen stehen. Der <strong>Banken</strong>fachverband<br />
macht daher folgende Forderungen<br />
geltend:<br />
<strong>Kleinere</strong> <strong>und</strong> <strong>mittlere</strong> <strong>Banken</strong> <strong>können</strong><br />
aus verschiedenen Gründen gehindert sein,<br />
die komplexen Anforderungen an die Einführung<br />
interner Ratingverfahren zu erfüllen (z. B.<br />
fehlende <strong>und</strong> unzureichende Datenlage, fehlendes<br />
Know-how, mangelndes Kosten-Nutzen-<br />
Verhältnis). Diesen <strong>Banken</strong> sollte es daher<br />
ohne Gefahr von Kosten- <strong>und</strong> Wettbewerbsnach<br />
teilen gestattet bleiben, die Eigenkapitalunterlegung<br />
weiterhin nach der Standard