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Frisch Auf - Stadt Feuchtwangen

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10 Amtliches Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Feuchtwangen</strong> Nr. 25/2010<br />

Die Gebühr beträgt<br />

– für die Ableitung von Schmutz- und Oberflächenwasser<br />

3,37 EUR pro m 3 Abwasser<br />

– für die Ableitung nur von Schmutzwasser 2,97 EUR pro m 3<br />

Abwasser<br />

– für die Ableitung von in Hauskläranlagen vorgereinigtem<br />

Abwasser in Entwässerungsanlagen ohne Kläranlage<br />

1,49 EUR pro m 3 Abwasser.“<br />

§4<br />

§ 11 Abs. 4 Satz 2 erhält folgende Fassung:<br />

„Bei Nachweis durch eine Messeinrichtung hat der Gebührenpflichtige<br />

einen amtlich geeichten und verplombten Wasserzähler<br />

auf seine Kosten zu beschaffen, fest zu installieren und zu<br />

unterhalten“.<br />

§5<br />

In § 15 Abs. 1 werden die Worte „nach Zustellung“ in die Worte<br />

„nach Bekanntgabe“ geändert.<br />

§6<br />

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.<br />

STADT FEUCHTWANGEN<br />

gez. Patrick Ruh<br />

1. Bürgermeister<br />

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

(WHG), Bayerisches Wassergesetzes<br />

(BayWG) und Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

(BayVwVfG);<br />

Erçrterungstermin zum Planfeststellungsverfahren für<br />

die Verlegung der Bräuning, einem Gewässer III.<br />

Ordnung, im Bereich der Bahnunterquerung der<br />

Bahnlinie Nürnberg – Stuttgart im Zusammenhang<br />

mit dem Bau der Kreisstraße „Kr AN 4 – neu“ im<br />

Rahmen der Neustrukturierung des Kreisstraßennetzes<br />

im Bereich des Autobahnkreuzes <strong>Feuchtwangen</strong> –<br />

Crailsheim<br />

Für die Maßnahme der Verlegung der Bräuning, die einen Gewässerausbau<br />

darstellt, beantragte der Landkreis Ansbach, unter<br />

Vorlage von Planunterlagen, die am 21.7.2010 beim Landratsamt<br />

Ansbach, Sachgebiet 43 Wasserrecht, eingegangen sind, die<br />

Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens.<br />

Betroffen sind die <strong>Stadt</strong> <strong>Feuchtwangen</strong> und die Gemeinde Wçrnitz.<br />

Hierfür ist ein Verfahren nach § 68 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz<br />

(WHG) erforderlich, das den Anforderungen des<br />

Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entspricht.<br />

Nach Durchführung des Anhçrungsverfahrens führt das Landratsamt<br />

Ansbach einen Erçrterungstermin durch.<br />

1. Der Erçrterungstermin findet am Mittwoch, den 22. Dezember<br />

2010 um 10.00 Uhr im großen Sitzungssaal (Zimmer Nr. 1.33)<br />

des Landratsamtes Ansbach, Crailsheimstraße 1, in 91522<br />

Ansbach, statt.<br />

2. Bei dem Erçrterungstermin werden die fristgerecht erhobenen<br />

Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die<br />

schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erhoben<br />

haben, erçrtert. Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen<br />

werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von<br />

Personen, die Einwendungen erhoben haben, erçrtert.<br />

3. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das<br />

Vorhaben berührt werden, freigestellt. Zur Feststellung der<br />

Personalien ist ein Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.<br />

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist mçglich.<br />

Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche<br />

Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhçrungsbehçrde<br />

zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei<br />

Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden<br />

kann, dass verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben<br />

und dass das Anhçrungsverfahren mit Schluss der Verhandlung<br />

beendet ist.<br />

4. Durch Teilnahme am Erçrterungstermin oder durch Vertreterbestellung<br />

entstehende Kosten werden nicht erstattet.<br />

5. Der Erçrterungstermin ist nichtçffentlich.<br />

<strong>Feuchtwangen</strong>, 3.12.2010<br />

STADT FEUCHTWANGEN<br />

gez. Patrick Ruh<br />

1. Bürgermeister<br />

Öffnungszeit <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

Am Donnerstag, dem 16. Dezember 2010 ist die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Feuchtwangen</strong> wegen einer Personalversammlung ab 16.00 Uhr<br />

geschlossen.<br />

Anwohnerparkausweise 2011<br />

Die Parkausweise für Bewohner der Altstadt kçnnen ab sofort im<br />

Rathaus, Kirchplatz 2, <strong>Stadt</strong>bauamt, Zimmer 26, erworben werden.<br />

Der Ausweis kostet unverändert 30,00 E.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass das Parken hinter dem ehemaligen<br />

Landratsamt in der Hindenburgstraße für das Dauerparken<br />

mit dem Anwohnerparkausweis künftig nicht mehr zur Verfügung<br />

steht.<br />

Sie besitzen eine Reisegewerbekarte?<br />

Sie besitzen noch eine grüne, graue oder noch ältere<br />

Reisegewerbekarte, üben aber kein Reisegewerbe mehr<br />

aus?<br />

Dann bitten wir Sie, Ihre Reisegewerbekarte beim Landratsamt<br />

Ansbach, Sachgebiet 32, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach oder bei<br />

Ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben. Bitte geben Sie dabei auch<br />

an, seit wann Sie das Reisegewerbe nicht mehr ausüben.<br />

Falls Sie kein Reisegewerbe mehr ausüben und die Karte noch<br />

nicht zurückgegeben, sondern verloren haben, melden Sie sich<br />

bitte unter Tel. 0981/468-3200 oder -3205 zur Klärung des weiteren<br />

Vorgehens.<br />

Sie üben noch ein Reisegewerbe aus, sind aber<br />

umgezogen und in Ihrer Reisegewerbekarte steht noch<br />

Ihre alte Adresse?<br />

In diesem Fall reichen Sie Ihre Reisegewerbekarte bitte über Ihre<br />

neue Wohnsitzgemeinde beim Landratsamt Ansbach zur kostenlosen<br />

Berichtigung der Anschrift ein. Sie erhalten die aktualisierte<br />

Reisegewerbekarte wenige Tage später wieder per Post zugeschickt.<br />

Bitte teilen Sie dem Landratsamt Ansbach künftige Wohnsitzwechsel<br />

rechtzeitig mit, damit die neue Anschrift aktualisiert oder Ihre<br />

Unterlagen an die dann zuständige Behçrde außerhalb des Landkreises<br />

Ansbach weitergeleitet werden kann.<br />

Falls Sie noch ein Reisegewerbe ausüben und die Karte verloren<br />

haben, melden Sie sich bitte unter Tel. 0981/468-3200 oder -3205<br />

zur Klärung des weiteren Vorgehens.<br />

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Ansbach<br />

bedanken sich für Ihre Mithilfe und stehen Ihnen bei Fragen gerne<br />

zur Verfügung.<br />

Zählerablesung der<br />

<strong>Stadt</strong>werke<br />

Am Freitag, den 26. November 2010 wurde mit dem Ablesen der<br />

Gas-, Strom- und Wasserzähler begonnen.<br />

Für die Ablesung werden auch externe Ableser eingesetzt. Es wird<br />

gebeten, den Ablesern einen leichten Zugang zu den Zählern zu<br />

ermçglichen, auch wenn Sie Ihren Zählerstand zum 31.12.<br />

elektronisch melden wollen.

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