Frisch Auf - Stadt Feuchtwangen
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10 Amtliches Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Feuchtwangen</strong> Nr. 25/2010<br />
Die Gebühr beträgt<br />
– für die Ableitung von Schmutz- und Oberflächenwasser<br />
3,37 EUR pro m 3 Abwasser<br />
– für die Ableitung nur von Schmutzwasser 2,97 EUR pro m 3<br />
Abwasser<br />
– für die Ableitung von in Hauskläranlagen vorgereinigtem<br />
Abwasser in Entwässerungsanlagen ohne Kläranlage<br />
1,49 EUR pro m 3 Abwasser.“<br />
§4<br />
§ 11 Abs. 4 Satz 2 erhält folgende Fassung:<br />
„Bei Nachweis durch eine Messeinrichtung hat der Gebührenpflichtige<br />
einen amtlich geeichten und verplombten Wasserzähler<br />
auf seine Kosten zu beschaffen, fest zu installieren und zu<br />
unterhalten“.<br />
§5<br />
In § 15 Abs. 1 werden die Worte „nach Zustellung“ in die Worte<br />
„nach Bekanntgabe“ geändert.<br />
§6<br />
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.<br />
STADT FEUCHTWANGEN<br />
gez. Patrick Ruh<br />
1. Bürgermeister<br />
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes<br />
(WHG), Bayerisches Wassergesetzes<br />
(BayWG) und Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />
(BayVwVfG);<br />
Erçrterungstermin zum Planfeststellungsverfahren für<br />
die Verlegung der Bräuning, einem Gewässer III.<br />
Ordnung, im Bereich der Bahnunterquerung der<br />
Bahnlinie Nürnberg – Stuttgart im Zusammenhang<br />
mit dem Bau der Kreisstraße „Kr AN 4 – neu“ im<br />
Rahmen der Neustrukturierung des Kreisstraßennetzes<br />
im Bereich des Autobahnkreuzes <strong>Feuchtwangen</strong> –<br />
Crailsheim<br />
Für die Maßnahme der Verlegung der Bräuning, die einen Gewässerausbau<br />
darstellt, beantragte der Landkreis Ansbach, unter<br />
Vorlage von Planunterlagen, die am 21.7.2010 beim Landratsamt<br />
Ansbach, Sachgebiet 43 Wasserrecht, eingegangen sind, die<br />
Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens.<br />
Betroffen sind die <strong>Stadt</strong> <strong>Feuchtwangen</strong> und die Gemeinde Wçrnitz.<br />
Hierfür ist ein Verfahren nach § 68 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz<br />
(WHG) erforderlich, das den Anforderungen des<br />
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entspricht.<br />
Nach Durchführung des Anhçrungsverfahrens führt das Landratsamt<br />
Ansbach einen Erçrterungstermin durch.<br />
1. Der Erçrterungstermin findet am Mittwoch, den 22. Dezember<br />
2010 um 10.00 Uhr im großen Sitzungssaal (Zimmer Nr. 1.33)<br />
des Landratsamtes Ansbach, Crailsheimstraße 1, in 91522<br />
Ansbach, statt.<br />
2. Bei dem Erçrterungstermin werden die fristgerecht erhobenen<br />
Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die<br />
schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erhoben<br />
haben, erçrtert. Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen<br />
werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von<br />
Personen, die Einwendungen erhoben haben, erçrtert.<br />
3. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das<br />
Vorhaben berührt werden, freigestellt. Zur Feststellung der<br />
Personalien ist ein Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.<br />
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist mçglich.<br />
Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche<br />
Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhçrungsbehçrde<br />
zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei<br />
Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden<br />
kann, dass verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben<br />
und dass das Anhçrungsverfahren mit Schluss der Verhandlung<br />
beendet ist.<br />
4. Durch Teilnahme am Erçrterungstermin oder durch Vertreterbestellung<br />
entstehende Kosten werden nicht erstattet.<br />
5. Der Erçrterungstermin ist nichtçffentlich.<br />
<strong>Feuchtwangen</strong>, 3.12.2010<br />
STADT FEUCHTWANGEN<br />
gez. Patrick Ruh<br />
1. Bürgermeister<br />
Öffnungszeit <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
Am Donnerstag, dem 16. Dezember 2010 ist die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Feuchtwangen</strong> wegen einer Personalversammlung ab 16.00 Uhr<br />
geschlossen.<br />
Anwohnerparkausweise 2011<br />
Die Parkausweise für Bewohner der Altstadt kçnnen ab sofort im<br />
Rathaus, Kirchplatz 2, <strong>Stadt</strong>bauamt, Zimmer 26, erworben werden.<br />
Der Ausweis kostet unverändert 30,00 E.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass das Parken hinter dem ehemaligen<br />
Landratsamt in der Hindenburgstraße für das Dauerparken<br />
mit dem Anwohnerparkausweis künftig nicht mehr zur Verfügung<br />
steht.<br />
Sie besitzen eine Reisegewerbekarte?<br />
Sie besitzen noch eine grüne, graue oder noch ältere<br />
Reisegewerbekarte, üben aber kein Reisegewerbe mehr<br />
aus?<br />
Dann bitten wir Sie, Ihre Reisegewerbekarte beim Landratsamt<br />
Ansbach, Sachgebiet 32, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach oder bei<br />
Ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben. Bitte geben Sie dabei auch<br />
an, seit wann Sie das Reisegewerbe nicht mehr ausüben.<br />
Falls Sie kein Reisegewerbe mehr ausüben und die Karte noch<br />
nicht zurückgegeben, sondern verloren haben, melden Sie sich<br />
bitte unter Tel. 0981/468-3200 oder -3205 zur Klärung des weiteren<br />
Vorgehens.<br />
Sie üben noch ein Reisegewerbe aus, sind aber<br />
umgezogen und in Ihrer Reisegewerbekarte steht noch<br />
Ihre alte Adresse?<br />
In diesem Fall reichen Sie Ihre Reisegewerbekarte bitte über Ihre<br />
neue Wohnsitzgemeinde beim Landratsamt Ansbach zur kostenlosen<br />
Berichtigung der Anschrift ein. Sie erhalten die aktualisierte<br />
Reisegewerbekarte wenige Tage später wieder per Post zugeschickt.<br />
Bitte teilen Sie dem Landratsamt Ansbach künftige Wohnsitzwechsel<br />
rechtzeitig mit, damit die neue Anschrift aktualisiert oder Ihre<br />
Unterlagen an die dann zuständige Behçrde außerhalb des Landkreises<br />
Ansbach weitergeleitet werden kann.<br />
Falls Sie noch ein Reisegewerbe ausüben und die Karte verloren<br />
haben, melden Sie sich bitte unter Tel. 0981/468-3200 oder -3205<br />
zur Klärung des weiteren Vorgehens.<br />
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Ansbach<br />
bedanken sich für Ihre Mithilfe und stehen Ihnen bei Fragen gerne<br />
zur Verfügung.<br />
Zählerablesung der<br />
<strong>Stadt</strong>werke<br />
Am Freitag, den 26. November 2010 wurde mit dem Ablesen der<br />
Gas-, Strom- und Wasserzähler begonnen.<br />
Für die Ablesung werden auch externe Ableser eingesetzt. Es wird<br />
gebeten, den Ablesern einen leichten Zugang zu den Zählern zu<br />
ermçglichen, auch wenn Sie Ihren Zählerstand zum 31.12.<br />
elektronisch melden wollen.