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ausbildung - Österreichs Bundesheer

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organisationDie Abteilung Pioniertechnik (PT) deckt mit denReferaten Pionierbautechnik, Brandschutztechnik,Schwimmendes Gerät-, Sperr- und Sprengtechnik,Pioniermaschinen- und Pioniergerätetechniksowie Versuchswerkstätte Pionier- undBrandschutztechnik alle Belange des Pionierwesensab. Angelegenheiten der Brückenbautechnik,Stahlbau- und Baustatik, Brückengerätetechnik,des Behelfsbrückenbaues, technische Beratungund Überprüfung von Brückenbau-Vorhabender Truppe sowie Durchführung von Versuchenund Erprobungen an Pionier- und Brandschutzgerätenbzw. Ausrüstung, werkstättenmäßigeMitwirkung bei der Entwicklung, Beschaffung,Produktion, Materialerhaltung von PionierundBrandschutzgeräten, Kontrolle und Betreuungvon bei der Truppe eingesetzten Pionierversuchsgerätenund Feldbefestigungssystemen sindAufgaben der Abteilung PT.Die Abteilung ABC-Wesen und Umweltschutztechnik(ABCUT) erstellt Expertisen für ABC-Abwehrsowie zur gesetzeskonformen Entsorgungvon Abfällen und führt mikrobiologische, molekularbiologische,chemische und chemisch-physikalischeUntersuchungen durch. Die Behandlungtechnischer Angelegenheiten atomarer, biologischerund chemischer Kampfstoffe der ABC-Abwehr,der ABC-Schutzausrüstung, des ABC-Selbsthilfesatzes, des Kollektivschutzes und derSchutzbelüftungseinrichtungen, mobiler ABC-Untersuchungen,der Dekontaminationssysteme imRahmen internationaler Zusammenarbeiten sindebenfalls Aufgaben der Abteilung ABCUT.Bereich Waffen- undMunitionstechnik (WMT)Im Bereich WMT werden von der Abteilung Munitionstechnik(MT) technische Angelegenheitenbetreffend Ballistik, Munitionstechnik, Minen,Sprengmittel- und Kampfmitteltechnik, Munitionsversucheund der Munitionslager sowie die Sicherheitstechnikbehandelt. Die Abteilung MT istauch für alle sicherheitstechnischen Angelegenheitendes Scharfschießens und der vom <strong>Bundesheer</strong>betriebenen Schießanlagen verantwortlichund erstellt Expertisen und Gutachten als Grundlagezur Festlegung von Gefährdungsbereichenund baulichen Maßnahmen.Die Abteilung Waffen- und Flugkörpertechnik(WFT) ist verantwortlich für Systemanalyse,Rohrwaffentechnik, leichte Waffen, Maschinenkanonenund Sonderwaffentechnik sowie fürFlugkörper- und PAR-Technik. Sie führt auchwaffentechnische Versuche mit schweren undleichten Waffen durch und betreibt ballistischeMesstechnik. Die wissenschaftlich-technischenSystemanalysen und Simulationen von Waffen -systemen, die technischen Angelegenheiten derSchutztechnologie, von persönlicher Schutzausrüstungund beschusshemmenden Konstruktionenin ballistischer Hinsicht sowie der Betrieb einerWerkstätte zur Anfertigung der für Erprobungenerforderlichen Geräte und Vorrichtungenund Erhaltung der Infrastruktur sind weitereAufgaben der Abteilung WFT.In der Abteilung Explosivstoff-, Werkstoff- undBetriebsmitteltechnik (EWBT) werden Belangeder Explosivstofftechnik, der organischen undanorganischen Werkstofftechnik, der Betriebsmitteltechnologieund der Textiltechnik behandeltsowie mechanische und physikalische Werkstoffegeprüft. Die Überprüfung der Sicherheitslebensdauerund der Handhabungssicherheit der Explosivstoffkomponentenvon Munition und Lenkflugkörpern,die Überprüfung der Explosivstoffkomponentenim Rahmen der periodischen Munitionsüberwachungsowie die Übernahme derAgenden des nationalen Labors für Explosivstoffegemäß EU-Richtlinie sind u.a. weitere Aufgabender Abteilung EWBT.Bereich Zentrale technischeProduktdokumentation (ZTPD)In der Abteilung Materialkatalogisierung undKodi fizierung (MKK) werden Materialstamm -daten im internationalen Kontext in das NATO-Logistiksystem eingearbeitet.Damit der Bedarfsträger Geräte bedienen/betrei -ben kann, erstellt die Abteilung Technische Vorschriften(TeVor) die „Technischen Dienstvorschriften,Teil 1 bis Teil 10“, welche bereits vielfachelektronisch angeboten werden.Die Abteilung Zentrale Konstruktion (ZK) erstelltKonstruktionspläne in zwei- und dreidimensio -naler Darstellung, damit Adaptierungen oder derUmbau von Geräten rasch durchgeführt werdenkönnen.MinR ObstdhmfD Mag. Walter Eiselsberg,KBM/KommMILIZ info 4/201011

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