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ausbildung - Österreichs Bundesheer

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informationMilitärseelsorgeIm Folgenden wird über die Befreiung von der Stellungspflicht für bestimmteFunktionsträger von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religions gemein -schaften informiert und die Militärseelsorge vorgestellt.Befreiung von derStellungspflichtNach § 18 des Wehrgesetzes 2001 haben sichWehrpflichtige zur Feststellung ihrer geistigen undkörperlichen Eignung zum Wehrdienst Stellungskommissionenzu stellen und sich hierbei den erforderlichenärztlichen und psychologischen Untersuchungenzu unterziehen (Stellungspflicht).Die Stellungspflicht von Wehrpflichtigen umfasst➢ die Befolgung der Aufforderung zur Stellung,➢ die Mitwirkung an den für die Feststellung derEignung zum Wehrdienst erforderlichen ärztlichenund psychologischen Untersuchungen (inklusiveBlutabnahme),➢ die Erteilung der zur Durchführung des Stellungsverfahrensnotwendigen Auskünfte und dieVorlage der zu diesem Zweck angeforderten Unterlagensowie➢ die Inanspruchnahme der auf besondere Anordnungder Stellungskommission nach Maßgabe militärischerErfordernisse zugewiesenen Unterkunft.Von der Stellungspflicht bestehen Ausnahmen zugunstenbestimmter Funktionsträger gesetzlichanerkannter Kirchen oder Religionsgemeinschaftenwie zum Beispiel Personen, die auf Grund absolviertertheologischer Studien im Seelsorgedienst oder ineinem geistlichen Lehramt tätig sind oder Stu die -rende der Theologie, die sich auf ein geistliches Amtvorbereiten.Im Ergebnis können derzeit die Funktionsträger folgendergesetzlich anerkannter Kirchen oder Religionsgemeinschaftenbefreit sein:Katholische Kirche (mit ihren Riten: lateinischer,griechischer [St. Barbara, Wien 1.], armenischer[Mechitaristen, Wien 7.] Ritus). Die katholische Kirchewar in Österreich ursprünglich vorherrschendund galt als historisch anerkannt. Staatliche Rechtsquelle:insbesondere das Konkordat zwischen demHeiligen Stuhl und der Republik Österreich, BGBl. IINr. 2/1934Evangelische Kirche A. und H.B. (Augsburgischenund Helvetischen Bekenntnisses). Das Tole ranz -patent vom 13. Oktober 1781 gestattete den Augsburgischenund Helvetischen Religionsverwandtenein ihrer Religion gemäßes Privatexerzitium. Durchdas Protestantenpatent 1861 wurde die EvangelischeKirche A. u. H.B. gesetzlich als Korporationanerkannt und die Parität mit der katholischenKirche her gestellt. Staatliche Rechtsquelle: BGBl.Nr. 182/1961Griechisch-orientalische (= orthodoxe) Kirchein Österreich.Die rechtliche Grundlage der unten genannten Kirchengemeindengeht letztlich auf das Toleranzpatentvom 13. Oktober 1781 zurück, welches die nicht -unierten Griechen ausdrücklich erwähnt.Jetzt bestehen auf österreichischem Staatsgebiet dienachfolgenden Kirchengemeinden mit Sitz in Wien:➢ Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zurHl. Dreifaltigkeit,➢ Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zumHl. Georg,➢ Serbisch-griechisch-orientalische Kirchen -gemeinde zum Hl. Sava,➢ Rumänisch-griechisch-orientalische Kirchen -gemeinde zur Hl. Auferstehung,➢ Russisch-orthodoxe Kirchengemeinde zumHl. Nikolaus,➢ Bulgarisch-orthodoxe Kirchengemeinde zumHl. Iwan Rilski.Staatliche Rechtsquelle: BGBl. Nr. 229/1967Israelitische ReligionsgesellschaftStaatliche Rechtsquelle: RGBl. Nr. 57/1890 i.d.F.BGBl. Nr. 61/1984Islamische Glaubensgemeinschaft in ÖsterreichStaatliche Rechtsquelle: RGBl. Nr. 159/1912 i.d.F.BGBl. Nr. 164/1988Orientalisch-orthodoxe Kirchen in Österreich:➢ Armenisch-apostolische Kirche,➢ Syrisch-orthodoxe Kirche,➢ Koptisch-orthodoxe Kirche.Staatliche Rechtsquelle: Orientalisch-orthodoxes Kirchengesetz:BGBl. I Nr. 20/2003 (neue gemeinsameRechtsgrundlage für alle orientalisch-orthodoxenKirchen).Auf Grund des Gesetzes vom 20. Mai 1874, RGBl.Nr. 68, betreffend die gesetzliche Anerkennung vonReligionsgesellschaften (Anerkennungsgesetz) ge setzlichanerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften:Altkatholische Kirche <strong>Österreichs</strong>Staatliche Rechtsquelle: RGBl. Nr. 99/1877Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich(EmK)Staatliche Rechtsquelle: BGBl. Nr. 74/1951 i.d.F.BGBl. II Nr. 190/2004Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage(Mormonen) in ÖsterreichStaatliche Rechtsquelle: BGBl. Nr. 229/195514 MILIZ info 4/2010

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