11.07.2015 Aufrufe

ausbildung - Österreichs Bundesheer

ausbildung - Österreichs Bundesheer

ausbildung - Österreichs Bundesheer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>ausbildung</strong>In der Genehmigung der Nachhollaufbahn ist außerden Ausbildungsauflagen noch anzuführen,– welche Dienstgradbezeichnungen bei erfolgreicherAbsolvierung der Ausbildung erreichtwerden,– Vorverständigung für die Einberufung zur MÜ,– Informationen,– die Genehmigung der Nachhollaufbahn istder Verständigung über die Annahme derfreiwilligen Meldung zu MÜ beizuschließen,– Annahme der freiwilligen Meldung zu MÜ,– Einberufung zur MÜ,– Nichtannahme der Bewerbung.Die Erledigung des Ansuchens um Nachhollaufbahnist in zweifacher Ausfertigung zu erstellen und ergeht:1. Ausfertigung: Wehrpflichtiger,2. Ausfertigung: mobvKdo.In der Nichtannahme ist der Grund, der zu dieserEntscheidung geführt hat, anzugeben (z.B. Bedarfsmangel,Lebensalter, fehlende Voraussetzungender Schulbildung usw.). Es besteht keinRechtsanspruch auf Genehmigung einer Nachhollaufbahn.Der Geschäftsfall (Geschäftsstück) istkanzleimäßig abzulegen. Skartierung – 15 Jahre.Die Bearbeitung der Nichtannahme der freiwilligenMeldung zu MÜ hat gleichzeitig zu erfolgen. Diefreiwillige Meldung zu Milizübungen ist zwar auchbei Ablehnung der Nachhollaufbahn bzw. bei Zurückziehungder Bewerbung unwiderrufbar, jedochwurden die ErgAbt/MilKden angewiesen, ineinem solchen Falle grundsätzlich auch die freiwilligeMeldung zu Milizübungen bescheidmäßig abzulehnen.Von dieser Regelung kann abgegangenwerden, wenn der Wehrpflichtige nachweislicheinverstanden ist, die Milizübungstage auf Grundseiner freiwilligen Meldung unabhängig von derNachhollaufbahn zu leisten.Nachhollaufbahnzum UnteroffizierFür die Genehmigung einer Nachhollaufbahn zumUnteroffizier sind zu erbringen:„Allgemeine Voraussetzungen“für die Genehmigung einer Nachhollaufbahn alsWehrpflichtiger des Milizstandes.„Konkrete Voraussetzungen“Eine Nachhollaufbahn zum Unteroffizier kann nurbis zur Vollendung des 40. Lebensjahres genehmigtwerden.Eine Nachsicht von der Altersgrenze ist möglicha) bei Spezialkräften auf den Gebieten der Technik,des Sanitätswesens, des Seelsorge diens tesund der Fremdsprachen im Sinne des § 10 WG2001 oderb) wenn öffentliche, insbesondere wehrpolitischeInteressen bestehen.Die Entscheidung über die Nachsicht nach lit. atrifft das zuständige MilKdo. In den Fällen lit. b erfolgtdies durch BMLVS/PersFü. Als Entscheidungsunterlagensind durch die ErgAbt eine Kopieder Bewerbung mit Stellungnahme des MilKdosvorzulegen.BeförderungsvoraussetzungenDie Beförderungsvoraussetzungen sind in den „Beförderungsrichtlinienfür Chargen und Unteroffizieredes Miliz- und Reservestandes“ Abschnitt IIfestgelegt.Bewerbung um eine Nachhollaufbahn währendeines AuslandseinsatzesDazu ist die Sonderregelung gemäß Erlass „PersonalmanagementAuslandseinsatz“ Pkt. 8.6 und ffzu beachten.Maßnahmen bei Laufbahngenehmigung➢ Das mobvKdo hat die Eingliederung in denAusbildungsrhythmus sicherzustellen.➢ Die Einberufung zur festgelegten Einstiegs<strong>ausbildung</strong>(nächstmöglicher Termin) ist im Rahmeneiner MÜ bei der zuständigen ErgAbt/MilKdozu veranlassen.➢ Durch die ErgAbt/MilKdo ist anzustreben dieGenehmigung der Nachhollaufbahn und dieEinberufung zur MÜ gleichzeitig zu verfügen.➢ Nach erfolgreicher Absolvierung der MÜ istdie Nachhollaufbahn beendet und der Wehrpflichtigeals „Normalfall“ zur weiteren Ausbildungnach den Vorgaben seiner Beorderungsowie des Laufbahnbildes zum Unteroffiziereinzuberufen.Nachhollaufbahn zumOffiziersanwärterFür die Genehmigung einer Nachhollaufbahn zumOffiziersanwärter des Milizstandes (OAdMilizStd)sind zu erbringen:„Allgemeine Voraussetzungen“für die Genehmigung einer Nachhollaufbahn alsWehrpflichtiger des Milizstandes.„Konkrete Voraussetzungen“1. SchulbildungEine erfolgreich abgelegte Reifeprüfung an einerhöheren Schule. Personen, die einen im Auslandder Reifeprüfung entsprechenden Studienabschlusserreicht haben, haben die Gleichwertigkeitdurch Nostrifizierung dieses Zeugnisses nachzuweisen.Der Studienabschluss durch Reifeprüfungkann durch folgende Ausbildung des 2. Bildungswegesersetzt werden:➢ Erfolgreich abgelegte Beamten-Aufstiegsprüfungin Verbindung mit– einer nach Vollendung des 18. Lebensjahresin einem Dienstverhältnis einer inländischenGebietskörperschaft zugebrachten Zeit vonacht Jahren oder– einer achtjährigen Wartefrist ab Antritt desGrundwehrdienstes, gerechnet frühestensab Vollendung des 18. Lebensjahres;– Studienberechtigungsprüfung in Verbindungmit einem abgeschlossenen Hochschulstudium;– Berufsreifeprüfung;2. Alter➢ Eine Nachhollaufbahn zum OAdMilizStd ist nurzu genehmigen, wenn diese im Kalenderjahrder Vollendung des 35. Lebensjahres mit derAblegung der 2. Teilprüfung (EF-Kurs 2) abgeschlossenwerden kann;➢ Eine Nachsicht von der Höchstaltersgrenze istnur möglichaa) bei Unteroffizieren, die mindestens einefünfjährige Dienstzeit in Unteroffiziersverwendungabsolviert haben, oderbb) bei Spezialkräften auf den Gebieten derTechnik, des Sanitätswesens, des Seelsorgedienstesund der Fremdsprachen im Sinne des§ 10 WG 2001 odercc) wenn öffentliche, insbesondere wehrpolitischeInteressen bestehen.Die Entscheidung über die Nachsicht nach sub. lit.aa und bb trifft das Militärkommando. In den Fällensub. lit. cc erfolgt dies durch BMLVS/PersFü.Als Entscheidungsgrundlagen sind durch dieErgAbt eine Kopie der Bewerbung mit Stellungnahmedes MilKdos vorzulegen.3. Beilagen zur BewerbungDer Bewerbung ist eine beglaubigte Fotokopie desZeugnisses der Reifeprüfung oder des Zeugnissesüber eine in Ziffer 1 (Schulbildung) genannte Prüfungbeizuschließen.LaufbahngenehmigungEine Laufbahngenehmigung hat grundsätzlicherst nach Sicherstellung des Ausbildungsplatzesim laufenden „EF-Jahr“ zu erfolgen. Ist der Einstiegin das EF-Jahr auf Grund des Ausbildungsablaufesnicht mehr möglich, so ist die Entscheidungerst mit Beginn des kommenden EF-Jahreszu treffen.Bei Abbruch der EF-Ausbildung sind hinsichtlichder weiteren Verwendung die Bestimmungen derDBEF (Laufbahn zum und als Unteroffizier) anzuwenden.20MILIZ info 4/2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!