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Rathaus Journal Nr. 14 vom 02.07.2010 - Stadt Bamberg

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Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 62 P<br />

mit integriertem Grünordnungsplan<br />

für das Gebiet zwischen<br />

Lobenhofferstraße und Buger Straße<br />

Öffentliche Auslegung von Bauleitplanentwürfen<br />

Der <strong>Stadt</strong>entwicklungssenat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bamberg</strong> hat in seiner Sitzung<br />

<strong>vom</strong> 12.05.2010 den Entwurf des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. 62 P <strong>vom</strong><br />

12.05.2010 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2<br />

Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahren <strong>Nr</strong>. 62 P ist<br />

auf dem beigefügten Planausschnitt erkennbar, der Bestandteil dieser<br />

Veröffentlichung ist.<br />

Ziele der Planung<br />

Auf dem städtischen Grundstück Fl.<strong>Nr</strong>. 8934 an der Lobenhofferstraße<br />

sollen zwei Wohngebäude (2+D-geschossig mit oberirdischen Stellplätzen)<br />

errichtet werden. Eine solche Bebaubarkeit ist nach den Vorgaben<br />

des rechtskräftigen Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. 62 N nicht möglich. Das vorliegende<br />

Bebauungsplanverfahren soll nun die planungsrechtliche Situation<br />

für dieses Grundstück neu regeln.<br />

Das Gebiet innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanverfahrens<br />

<strong>Nr</strong>. 62 P ist im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Bamberg</strong> als Wohnbaufläche<br />

dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit<br />

nicht notwendig.<br />

Die neue Bebauung soll höhenmäßig so abgestuft werden, dass sie sich<br />

in die bereits bestehende Wohnbebauung einfügen kann.<br />

Das Maß der Nutzung wird entsprechend der umgebenden bestehenden<br />

Bebauung differenziert und die Grundflächenzahlen angepasst. Die<br />

Gründordnung wird in den Bebauungsplan integriert.<br />

Bei dem Bebauungsplanverfahren <strong>Nr</strong>. 62 P handelt es sich um die Überplanung<br />

eines bereits bestehenden Baurechts, sodass mit der Neuplanung<br />

keine zusätzliche Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes verbunden ist. Unter der Berücksichtigung<br />

der im Rahmen der grünordnerischen Planung getroffenen Festsetzungen<br />

ist ein Ausgleich gemäß der Eingriffsregelung daher nicht notwendig.<br />

Der Bebauungsplan kann daher auch gemäß § 13 a BauGB als Be-<br />

Bekanntmachungen · Ausschreibungen<br />

Inhaltsübersicht<br />

Bekanntmachungen<br />

· Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 62 P mit integriertem Grünordnungsplan für das<br />

Gebiet zwischen Lobenhofferstraße und Buger Straße<br />

· Ländliche Entwicklung in Bayern; Verfahren Amlingstadt II,<br />

Gemeinde Strullendorf, Landkreis <strong>Bamberg</strong><br />

· Volksentscheid Nichtraucherschutz am 04. Juli 2010<br />

Bekanntmachung über die Sitzung des Abstimmungsausschusses<br />

Ausschreibungen<br />

· Stellenausschreibung: Koordinationsmitarbeiter / -in<br />

für das Projekt „<strong>Bamberg</strong>er Lesefreunde“<br />

· Landesgartenschau <strong>Bamberg</strong> 2012 – EU-weite Ausschreibung<br />

Los III: Tiefbauarbeiten, Teillos 3.1: Wegenetz und Sparten<br />

Offenes Verfahren nach VOB/A<br />

bauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung<br />

und ohne Umweltbericht aufgestellt werden.<br />

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Der Bauleitplanentwurf liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von<br />

Montag, 12.07.2010<br />

bis einschließlich<br />

Freitag, 13.08.2010<br />

während der Öffnungszeiten beim <strong>Stadt</strong>planungsamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Bamberg</strong>,<br />

Untere Sandstr. 34, II. Stock, zur öffentlichen Einsicht aus.<br />

Die Planunterlagen zum Bebauungsplanverfahren mit Begründung nach<br />

§ 9 Abs. 8 BauGB können dort an den Anschlagtafeln eingesehen werden.<br />

Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden.<br />

Diese sollen möglichst schriftlich beim Baureferat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bamberg</strong><br />

eingereicht werden.<br />

Die Öffentlichkeit, die sich bei der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1<br />

BauGB) zum Konzept des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. 62 P äußerte, kann sich<br />

über das Ergebnis der Prüfung ihrer Beiträge durch Einsichtnahme in<br />

den Planentwurf während der öffentlichen Auslegung informieren. Sollen<br />

die Beiträge als Anregungen weiter aufrechterhalten werden, so müssen<br />

sie während der öffentlichen Auslegung erneut vorgebracht<br />

werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die während<br />

der öffentlichen Auslegung verspätet eingehen, bei der<br />

Beschlussfassung über den jeweiligen Bauleitplan unberücksichtigt<br />

bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6<br />

BauGB) und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die <strong>vom</strong> Antragsteller im Rahmen<br />

der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,<br />

aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Hinweis:<br />

Die Planunterlagen zum Bebauungsplanverfahren können<br />

während der o. g. Frist auch als zusätzliche Information im<br />

Internet unter www.stadtplanungsamt.bamberg.de unter dem<br />

Titel „Öffentlichkeitsbeteiligungen“ eingesehen werden.<br />

<strong>Bamberg</strong>, 24.06.2010<br />

STADT BAMBERG<br />

<strong>Rathaus</strong> <strong>Journal</strong> · <strong>14</strong>/2010 · <strong>02.07.2010</strong> 15

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