Rathaus Journal Nr. 14 vom 02.07.2010 - Stadt Bamberg
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Bekanntmachung<br />
Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 62 P<br />
mit integriertem Grünordnungsplan<br />
für das Gebiet zwischen<br />
Lobenhofferstraße und Buger Straße<br />
Öffentliche Auslegung von Bauleitplanentwürfen<br />
Der <strong>Stadt</strong>entwicklungssenat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bamberg</strong> hat in seiner Sitzung<br />
<strong>vom</strong> 12.05.2010 den Entwurf des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. 62 P <strong>vom</strong><br />
12.05.2010 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2<br />
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahren <strong>Nr</strong>. 62 P ist<br />
auf dem beigefügten Planausschnitt erkennbar, der Bestandteil dieser<br />
Veröffentlichung ist.<br />
Ziele der Planung<br />
Auf dem städtischen Grundstück Fl.<strong>Nr</strong>. 8934 an der Lobenhofferstraße<br />
sollen zwei Wohngebäude (2+D-geschossig mit oberirdischen Stellplätzen)<br />
errichtet werden. Eine solche Bebaubarkeit ist nach den Vorgaben<br />
des rechtskräftigen Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. 62 N nicht möglich. Das vorliegende<br />
Bebauungsplanverfahren soll nun die planungsrechtliche Situation<br />
für dieses Grundstück neu regeln.<br />
Das Gebiet innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanverfahrens<br />
<strong>Nr</strong>. 62 P ist im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Bamberg</strong> als Wohnbaufläche<br />
dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit<br />
nicht notwendig.<br />
Die neue Bebauung soll höhenmäßig so abgestuft werden, dass sie sich<br />
in die bereits bestehende Wohnbebauung einfügen kann.<br />
Das Maß der Nutzung wird entsprechend der umgebenden bestehenden<br />
Bebauung differenziert und die Grundflächenzahlen angepasst. Die<br />
Gründordnung wird in den Bebauungsplan integriert.<br />
Bei dem Bebauungsplanverfahren <strong>Nr</strong>. 62 P handelt es sich um die Überplanung<br />
eines bereits bestehenden Baurechts, sodass mit der Neuplanung<br />
keine zusätzliche Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes verbunden ist. Unter der Berücksichtigung<br />
der im Rahmen der grünordnerischen Planung getroffenen Festsetzungen<br />
ist ein Ausgleich gemäß der Eingriffsregelung daher nicht notwendig.<br />
Der Bebauungsplan kann daher auch gemäß § 13 a BauGB als Be-<br />
Bekanntmachungen · Ausschreibungen<br />
Inhaltsübersicht<br />
Bekanntmachungen<br />
· Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 62 P mit integriertem Grünordnungsplan für das<br />
Gebiet zwischen Lobenhofferstraße und Buger Straße<br />
· Ländliche Entwicklung in Bayern; Verfahren Amlingstadt II,<br />
Gemeinde Strullendorf, Landkreis <strong>Bamberg</strong><br />
· Volksentscheid Nichtraucherschutz am 04. Juli 2010<br />
Bekanntmachung über die Sitzung des Abstimmungsausschusses<br />
Ausschreibungen<br />
· Stellenausschreibung: Koordinationsmitarbeiter / -in<br />
für das Projekt „<strong>Bamberg</strong>er Lesefreunde“<br />
· Landesgartenschau <strong>Bamberg</strong> 2012 – EU-weite Ausschreibung<br />
Los III: Tiefbauarbeiten, Teillos 3.1: Wegenetz und Sparten<br />
Offenes Verfahren nach VOB/A<br />
bauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung<br />
und ohne Umweltbericht aufgestellt werden.<br />
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Der Bauleitplanentwurf liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von<br />
Montag, 12.07.2010<br />
bis einschließlich<br />
Freitag, 13.08.2010<br />
während der Öffnungszeiten beim <strong>Stadt</strong>planungsamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Bamberg</strong>,<br />
Untere Sandstr. 34, II. Stock, zur öffentlichen Einsicht aus.<br />
Die Planunterlagen zum Bebauungsplanverfahren mit Begründung nach<br />
§ 9 Abs. 8 BauGB können dort an den Anschlagtafeln eingesehen werden.<br />
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden.<br />
Diese sollen möglichst schriftlich beim Baureferat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bamberg</strong><br />
eingereicht werden.<br />
Die Öffentlichkeit, die sich bei der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1<br />
BauGB) zum Konzept des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. 62 P äußerte, kann sich<br />
über das Ergebnis der Prüfung ihrer Beiträge durch Einsichtnahme in<br />
den Planentwurf während der öffentlichen Auslegung informieren. Sollen<br />
die Beiträge als Anregungen weiter aufrechterhalten werden, so müssen<br />
sie während der öffentlichen Auslegung erneut vorgebracht<br />
werden.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die während<br />
der öffentlichen Auslegung verspätet eingehen, bei der<br />
Beschlussfassung über den jeweiligen Bauleitplan unberücksichtigt<br />
bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6<br />
BauGB) und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die <strong>vom</strong> Antragsteller im Rahmen<br />
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,<br />
aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Hinweis:<br />
Die Planunterlagen zum Bebauungsplanverfahren können<br />
während der o. g. Frist auch als zusätzliche Information im<br />
Internet unter www.stadtplanungsamt.bamberg.de unter dem<br />
Titel „Öffentlichkeitsbeteiligungen“ eingesehen werden.<br />
<strong>Bamberg</strong>, 24.06.2010<br />
STADT BAMBERG<br />
<strong>Rathaus</strong> <strong>Journal</strong> · <strong>14</strong>/2010 · <strong>02.07.2010</strong> 15