Download Heft 09 / Oktober 2011 - Tutzinger Nachrichten
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Kinder zu Unterhalt verpflichtet<br />
Dass Eltern für ihre Kinder sorgen und für entstehende Kosten<br />
aufkommen, empfindet man als selbstverständlich. Doch wie<br />
sieht es im umgekehrten Falle aus? Zunächst geht man davon<br />
aus, dass Erwachsene für sich selbst sorgen können. Im Alter<br />
ist das jedoch nicht immer der Fall. Was passiert, wenn alte Eltern<br />
nicht mehr alleine zurecht kommen und ihre finanziellen<br />
Mittel erschöpft sind? Dazu gibt es genaue gesetzliche Vorgaben:<br />
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander<br />
Unterhalt zu gewähren, so steht es im Gesetz. Werden Eltern<br />
zu Sozialhilfeempfängern, mittellos im Altersheim untergebracht<br />
oder pflegebedürftig, so trägt zunächst der Staat die<br />
Kosten. Die Ämter holen sich das Geld jedoch bei den Angehörigen<br />
zurück, sogar rückwirkend. Die Rechtsgrundlage<br />
dafür ist der Elternunterhalt, geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch.<br />
Er verpflichtet erwachsene Kinder und u.U. auch<br />
deren Ehe- oder Lebenspartner, für die Deckungslücke im<br />
Bedarf der Eltern oder Schwiegereltern aufzukommen, wenn<br />
deren Mittel nicht ausreichen. Den Angehörigen bleibt zwar<br />
ein Selbstbehalt, so dass die Belastung die finanziellen Möglichkeiten<br />
nicht übersteigt, doch dieser ist knapp bemessen:<br />
Schon bei durchschnittlichem Einkommen kann der vom Amt<br />
geforderte Anteil mehrere hundert Euro pro Monat betragen.<br />
Die Schließung einer Deckungslücke ist ebenso verpflichtend<br />
wie die Erhebung zu deren Berechnung. Man muss über<br />
Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft geben.<br />
Dann wird die Höhe der Zahllast festgelegt. Daher ist zu empfehlen,<br />
frühzeitig Rücklagen für den familiären Bedarfsfall<br />
aufzubauen. Man sollte dabei auch daran denken, dass sogar<br />
Schenkungen, die zehn Jahre zurückliegen, zur Deckung der<br />
Kosten eingefordert werden können. esch<br />
Buchrestaurierung<br />
(Graphiken, Karten, Urkunden…)<br />
Antonín Andert, Zugspitzstraße 36, 82327 Tutzing<br />
08158.6111, aa@5sl.org<br />
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