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Download Heft 09 / Oktober 2011 - Tutzinger Nachrichten

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Kinder zu Unterhalt verpflichtet<br />

Dass Eltern für ihre Kinder sorgen und für entstehende Kosten<br />

aufkommen, empfindet man als selbstverständlich. Doch wie<br />

sieht es im umgekehrten Falle aus? Zunächst geht man davon<br />

aus, dass Erwachsene für sich selbst sorgen können. Im Alter<br />

ist das jedoch nicht immer der Fall. Was passiert, wenn alte Eltern<br />

nicht mehr alleine zurecht kommen und ihre finanziellen<br />

Mittel erschöpft sind? Dazu gibt es genaue gesetzliche Vorgaben:<br />

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander<br />

Unterhalt zu gewähren, so steht es im Gesetz. Werden Eltern<br />

zu Sozialhilfeempfängern, mittellos im Altersheim untergebracht<br />

oder pflegebedürftig, so trägt zunächst der Staat die<br />

Kosten. Die Ämter holen sich das Geld jedoch bei den Angehörigen<br />

zurück, sogar rückwirkend. Die Rechtsgrundlage<br />

dafür ist der Elternunterhalt, geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch.<br />

Er verpflichtet erwachsene Kinder und u.U. auch<br />

deren Ehe- oder Lebenspartner, für die Deckungslücke im<br />

Bedarf der Eltern oder Schwiegereltern aufzukommen, wenn<br />

deren Mittel nicht ausreichen. Den Angehörigen bleibt zwar<br />

ein Selbstbehalt, so dass die Belastung die finanziellen Möglichkeiten<br />

nicht übersteigt, doch dieser ist knapp bemessen:<br />

Schon bei durchschnittlichem Einkommen kann der vom Amt<br />

geforderte Anteil mehrere hundert Euro pro Monat betragen.<br />

Die Schließung einer Deckungslücke ist ebenso verpflichtend<br />

wie die Erhebung zu deren Berechnung. Man muss über<br />

Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft geben.<br />

Dann wird die Höhe der Zahllast festgelegt. Daher ist zu empfehlen,<br />

frühzeitig Rücklagen für den familiären Bedarfsfall<br />

aufzubauen. Man sollte dabei auch daran denken, dass sogar<br />

Schenkungen, die zehn Jahre zurückliegen, zur Deckung der<br />

Kosten eingefordert werden können. esch<br />

Buchrestaurierung<br />

(Graphiken, Karten, Urkunden…)<br />

Antonín Andert, Zugspitzstraße 36, 82327 Tutzing<br />

08158.6111, aa@5sl.org<br />

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