Download Heft 09 / Oktober 2011 - Tutzinger Nachrichten
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NACHLESE<br />
Leserbriefe<br />
Zu: Streiflicht - <strong>Heft</strong> 08/<strong>09</strong> <strong>2011</strong><br />
Leitlinien. Sie haben Ihr „Schlaglicht“ im <strong>Heft</strong> 8/9 <strong>2011</strong> meiner<br />
Tätigkeit als Planer in Tutzing gewidmet. Natürlich freut<br />
man sich, wenn die eigene Arbeit auch in der Öffentlichkeit<br />
wahrgenommen wird; nachdem Sie mich ja bereits vor einigen<br />
Monaten zum Thema Ortsplanung interviewt hatten,<br />
schließe ich daraus, dass die Redaktion der <strong>Tutzinger</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />
Interesse daran hat, dieses komplexe Feld differenziert<br />
und kritisch zu verfolgen.<br />
Die Argumentation, auf die Ihr Kommentar aufbaut, entspricht<br />
jedoch nicht den Tatsachen. Ich bin von vielen Bekannten<br />
in Tutzing darauf – und auf den tendenziell negativen<br />
Tonfall, der in dem Text mitschwingt - angesprochen<br />
und gefragt worden, was denn mit diesen Andeutungen<br />
gemeint sei: Andere Architekten als ich hätten jetzt „doch<br />
wieder eine Chance auf Aufträge“ in Tutzing. Tatsächlich<br />
haben wir nur ein einziges Haus – das immer wieder, auch<br />
von Ihnen, als Exempel zitiert wird – realisiert. Seit 2005 hat<br />
sich unsere Arbeit rein auf städtebauliche Planungen beschränkt,<br />
die natürlich immer – das liegt in der Natur der<br />
Sache – öffentliche und private Interessen verknüpfen und<br />
gegeneinander abwägen müssen. Die Vereinbarung, gemäß<br />
derer wir in den von uns ortsplanerisch betreuten Bereichen<br />
keine privaten Aufträge annehmen, liegt der Gemeinde<br />
schriftlich vor und wird von uns strikt eingehalten. Die konkreten<br />
Bauaufträge in diesen (und auch in allen übrigen)<br />
Bereichen gingen ausnahmslos an andere Architekten. Dass<br />
ich den Kollegen am Ort Aufträge weggenommen hätte, ist<br />
also schlichtweg falsch.<br />
Ob für „die vom Guggerhof“ ein Baurecht geschaffen werden<br />
kann, liegt nicht an mir. Ich denke, Sie spielen auf die<br />
Fläche am Nordbad an – dort hatten wir bereits vor vier<br />
Jahren und dann noch einmal 2010 Planungsstudien erarbeitet,<br />
die zeigen, dass eine maßvolle Bebauung aus ortsplanerischer<br />
Sicht möglich wäre. Weitere Entscheidungen muss<br />
der Gemeinderat treffen.<br />
Zum Schluss noch eine grundsätzliche Anmerkung:<br />
Dass ich laut Ihrem Kommentar „oberster Planer der Gemeinde“<br />
bin, ehrt mich natürlich. Tatsächlich trage ich jedoch<br />
weder einen solchen Titel, noch habe ich einen Exklusivvertrag<br />
mit der Gemeinde Tutzing. Meine Tätigkeit setzt<br />
sich aus mehreren Einzelplanungen und städtebaulichen<br />
Beratungen zusammen, aus denen ich versuche, allmählich<br />
das Mosaik eines ortsgestalterischen Konzepts zu entwickeln.<br />
Dabei geht es mir nicht darum, die Architektur bis<br />
46<br />
ins Detail zu bestimmen und möglichst gleich selbst zu planen;<br />
mein Ziel wäre es, in der Diskussion mit den Bürgern<br />
Leitlinien zu formulieren, die die Vielfalt der Charaktere in<br />
Tutzing (dörflich / städtisch, dicht / durchgrünt, Seenähe /<br />
Hanglage, Blickbezüge im Ortsbereich und weiträumig usw.)<br />
nicht verwischen, sondern jeweils individuell stärken und die<br />
städtebaulichen „Brennpunkte“ wie etwa die Ortseingänge,<br />
die Hauptstraße, das Seehofgelände, das TGZ-Areal etc. in<br />
ein übergreifendes Konzept integrieren. Es geht mir um die<br />
Qualität des Ortsbildes als Ganzes – für die architektonische<br />
Qualität der realisierten Bauten sind die örtlichen Architektenkollegen<br />
verantwortlich. Prof. Florian Burgstaller,<br />
Architekt + Stadtplaner BDA DWB