am Freitag, den 26.03.2010 um 20.00 Uhr - Gemeinde Germaringen
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<strong>Germaringen</strong> -2- Nr. 5/10<br />
Aus dem Fundbüro<br />
Gefun<strong>den</strong> wur<strong>den</strong> eine Brille sowie ein Mountainbike-Fahrrad.<br />
Nähere Informationen erhalten Sie im <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>t.<br />
Die Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und<br />
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Riederloh<br />
vom 11.02.2010 wird nachfolgend einschließlich Lageplan<br />
neu bekannt gemacht:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Germaringen</strong> gibt Gas<br />
Energetische Gebäudesanierung<br />
des <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>ts -Heizung<br />
Mitarbeiter der Heizungsfirma Klemm aus Neugablonz beim<br />
Entsorgen des „Koloss“ über die Kellertreppe.<br />
Nach fast 40 Jahren wird der alte Ölkessel durch einen neuen<br />
Wärmeerzeuger ausgetauscht. Der Bauauschuss entschied<br />
sich fast einheitlich für die Erdgas-Variante. Die Betriebssicherheit<br />
und eine möglichst einfache Handhabung waren die<br />
Hauptkriterien bei der Wahl des Energieträgers. Holzpellets<br />
schie<strong>den</strong> aufgrund von ungünstigen Lagerbedingungen und<br />
höherem Reinigungsaufwand aus. Ein Blockheizkraftwerk<br />
(BHKW) zur gleichzeitigen Stromerzeugung kommt im <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>t<br />
nicht auf die erforderlichen, langen Laufzeiten, <strong>um</strong> <strong>den</strong><br />
Betrieb wirtschaftlich zu realisieren. Die bestehende Photovoltaikanlage<br />
auf dem <strong>Gemeinde</strong>dach erzeugt bereits so viel<br />
Strom, wie die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung im Jahr verbraucht.<br />
Die größte Sorge einiger Verwaltungsmitarbeiterinnen war der<br />
Tag des Heizungstausches. Obwohl an einem kalten Januartag<br />
der Austausch erfolgte, merkten die Frauen fast keinen Unterschied.<br />
Da das Warmwasser im Gebäude dezentral aufbereitet wird,<br />
kann das Brennwertgerät für ca. 4-6 Monate im Jahr komplett<br />
abgeschaltet wer<strong>den</strong>.<br />
D<strong>am</strong>it das Anforderungsniveau der heutigen Energieeinsparverordnung<br />
(EnEV) an das Gebäude erfüllt wird, ist noch eine<br />
automatische Lüftungsanlage geplant. Mitte April wird nach<br />
<strong>den</strong> Dämmarbeiten im Dachgeschoß und Keller, der Heizungserneuerung,<br />
nun mit <strong>den</strong> Fassa<strong>den</strong>arbeiten die vierte Maßnahme<br />
und der größte Teil der Sanierungsarbeiten abgewickelt.<br />
Andreas Kaufmann<br />
Zweite Satzung zur Änderung<br />
der Beitrags- und Gebührensatzung<br />
zur Entwässerungssatzung Riederloh<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Germaringen</strong><br />
(BGS-EWS-R)<br />
vom 11.02.2010<br />
Aufgrund der Art. 5, 8und 9des Kommunalabgabegesetzes<br />
(KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993<br />
(GVBl. S. 264) - (Bay RS 2024-1-I) zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 24.07.1998 (GVBl. S. 424) erlässt die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Germaringen</strong> folgende Satzung:<br />
§1<br />
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />
Riederloh in der Fassung vom 15.11.2001 wird wie folgt<br />
geändert:<br />
1. §1erhält folgende Fassung:<br />
„§1Beitragserhebung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die<br />
Herstellung der Entwässerungseinrichtung einen Beitrag.<br />
Die Satzung gilt für alle Grundstücke, die von <strong>den</strong> Straßen<br />
„Am Riederloh“ und „Hartmähderweg“ erschlossen und<br />
durch Entsorgungseinrichtungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Germaringen</strong><br />
(Gebiet Zone -1-)oder direkt durch Entsorgungseinrichtungen<br />
der Stadt Kaufbeuren entsorgt wer<strong>den</strong> (Gebiet<br />
Zone -2-). In dem als Anhang zu dieser Satzung beigefügten<br />
Lageplan sind die Grundstücke im Gebiet der Zone -2mit<br />
„“ gekennzeichnet. Alle übrigen, nicht gekennzeichneten<br />
Grundstücke gehören z<strong>um</strong> Gebiet der Zone -1-.Der<br />
beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.“<br />
2. §5Absatz 1, Satz 1erhält folgende Fassung:<br />
„§ 5Beitragsmaßstab für Gebiet Zone -1-<br />
Der Beitrag für Grundstücke, die an Entsorgungseinrichtungen<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Germaringen</strong> angeschlossen sind<br />
(Grundstücke der Zone -1-), wird nach der Grundstücksfläche<br />
und der Geschoßfläche der vorhan<strong>den</strong>en Gebäude<br />
berechnet.“<br />
3. Nach §5wird folgender §5aeingefügt:<br />
„§ 5aBeitragsmaßstab für Gebiet Zone -2-<br />
(1) Der Beitrag für Grundstücke, die direkt an die Entsorgungseinrichtungen<br />
der Stadt Kaufbeuren angeschlossen sind,<br />
(Grundstücke der Zone -2-), wird nach der zulässigen<br />
Grundstücks- und Geschossfläche berechnet.<br />
(2) In unbeplanten Gebieten des Innenbereiches wird die<br />
Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 mherangezogen.<br />
Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über<br />
die Begrenzung nach Satz 1hinaus oder näher als 10 man<br />
diese Begrenzung heran, so ist die Begrenzung 10 mhinter<br />
dem Ende der baulichen oder gewerblichen Nutzung anzusetzen.<br />
(3) Die zulässige Geschossfläche bestimmt sich, wenn ein<br />
rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht, nach dessen<br />
Festsetzungen. Ist darin eine Geschossflächenzahl (§ 20<br />
Baunutzungsverordnung -BauNVO) festgelegt, errechnet<br />
sich die Geschossfläche für die Grundstücke durch Vervielfachung<br />
der jeweiligen Grundstücksfläche mit der im<br />
Bebauungspan festgesetzten Geschossflächenzahl. Ist im<br />
Bebauungsplan eine Ba<strong>um</strong>assenzahl (§ 21 BauNVO) festgesetzt,<br />
ergibt sich die Geschossfläche aus der Vervielfachung<br />
der jeweiligen Grundstücksfläche mit der Ba<strong>um</strong>assenzahl,<br />
geteilt durch 3,5. Ist im Ausnahmefall nur eine<br />
geringere Geschossfläche zulässig, ist diese maßgebend.<br />
Ist jedoch im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld<br />
eine größere Geschossfläche vorhan<strong>den</strong>, ist diese<br />
zugrunde zu legen.<br />
(4) Die zulässige Geschossflächenzahl ist nach dem Stand der<br />
Planungsarbeiten zu ermitteln, wenn für das Grundstück<br />
zwar die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen,<br />
die zulässige Geschossfläche aber noch nicht festgesetzt<br />
ist. Absatz 3Sätze 4und 5geltend entsprechend.<br />
(5) Bei Grundstücken, für die das Maß der baulichen Nutzung<br />
nicht in einem Bebauungspan festgesetzt ist (§ 34 BauGB),<br />
ergeben sich die zulässige Geschossflächen aus dem<br />
zulässigen Maß der Bebauung.