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am Freitag, den 26.03.2010 um 20.00 Uhr - Gemeinde Germaringen

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<strong>Germaringen</strong> -2- Nr. 5/10<br />

Aus dem Fundbüro<br />

Gefun<strong>den</strong> wur<strong>den</strong> eine Brille sowie ein Mountainbike-Fahrrad.<br />

Nähere Informationen erhalten Sie im <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>t.<br />

Die Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und<br />

Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Riederloh<br />

vom 11.02.2010 wird nachfolgend einschließlich Lageplan<br />

neu bekannt gemacht:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Germaringen</strong> gibt Gas<br />

Energetische Gebäudesanierung<br />

des <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>ts -Heizung<br />

Mitarbeiter der Heizungsfirma Klemm aus Neugablonz beim<br />

Entsorgen des „Koloss“ über die Kellertreppe.<br />

Nach fast 40 Jahren wird der alte Ölkessel durch einen neuen<br />

Wärmeerzeuger ausgetauscht. Der Bauauschuss entschied<br />

sich fast einheitlich für die Erdgas-Variante. Die Betriebssicherheit<br />

und eine möglichst einfache Handhabung waren die<br />

Hauptkriterien bei der Wahl des Energieträgers. Holzpellets<br />

schie<strong>den</strong> aufgrund von ungünstigen Lagerbedingungen und<br />

höherem Reinigungsaufwand aus. Ein Blockheizkraftwerk<br />

(BHKW) zur gleichzeitigen Stromerzeugung kommt im <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>t<br />

nicht auf die erforderlichen, langen Laufzeiten, <strong>um</strong> <strong>den</strong><br />

Betrieb wirtschaftlich zu realisieren. Die bestehende Photovoltaikanlage<br />

auf dem <strong>Gemeinde</strong>dach erzeugt bereits so viel<br />

Strom, wie die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung im Jahr verbraucht.<br />

Die größte Sorge einiger Verwaltungsmitarbeiterinnen war der<br />

Tag des Heizungstausches. Obwohl an einem kalten Januartag<br />

der Austausch erfolgte, merkten die Frauen fast keinen Unterschied.<br />

Da das Warmwasser im Gebäude dezentral aufbereitet wird,<br />

kann das Brennwertgerät für ca. 4-6 Monate im Jahr komplett<br />

abgeschaltet wer<strong>den</strong>.<br />

D<strong>am</strong>it das Anforderungsniveau der heutigen Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV) an das Gebäude erfüllt wird, ist noch eine<br />

automatische Lüftungsanlage geplant. Mitte April wird nach<br />

<strong>den</strong> Dämmarbeiten im Dachgeschoß und Keller, der Heizungserneuerung,<br />

nun mit <strong>den</strong> Fassa<strong>den</strong>arbeiten die vierte Maßnahme<br />

und der größte Teil der Sanierungsarbeiten abgewickelt.<br />

Andreas Kaufmann<br />

Zweite Satzung zur Änderung<br />

der Beitrags- und Gebührensatzung<br />

zur Entwässerungssatzung Riederloh<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Germaringen</strong><br />

(BGS-EWS-R)<br />

vom 11.02.2010<br />

Aufgrund der Art. 5, 8und 9des Kommunalabgabegesetzes<br />

(KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993<br />

(GVBl. S. 264) - (Bay RS 2024-1-I) zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 24.07.1998 (GVBl. S. 424) erlässt die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Germaringen</strong> folgende Satzung:<br />

§1<br />

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />

Riederloh in der Fassung vom 15.11.2001 wird wie folgt<br />

geändert:<br />

1. §1erhält folgende Fassung:<br />

„§1Beitragserhebung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die<br />

Herstellung der Entwässerungseinrichtung einen Beitrag.<br />

Die Satzung gilt für alle Grundstücke, die von <strong>den</strong> Straßen<br />

„Am Riederloh“ und „Hartmähderweg“ erschlossen und<br />

durch Entsorgungseinrichtungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Germaringen</strong><br />

(Gebiet Zone -1-)oder direkt durch Entsorgungseinrichtungen<br />

der Stadt Kaufbeuren entsorgt wer<strong>den</strong> (Gebiet<br />

Zone -2-). In dem als Anhang zu dieser Satzung beigefügten<br />

Lageplan sind die Grundstücke im Gebiet der Zone -2mit<br />

„“ gekennzeichnet. Alle übrigen, nicht gekennzeichneten<br />

Grundstücke gehören z<strong>um</strong> Gebiet der Zone -1-.Der<br />

beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.“<br />

2. §5Absatz 1, Satz 1erhält folgende Fassung:<br />

„§ 5Beitragsmaßstab für Gebiet Zone -1-<br />

Der Beitrag für Grundstücke, die an Entsorgungseinrichtungen<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Germaringen</strong> angeschlossen sind<br />

(Grundstücke der Zone -1-), wird nach der Grundstücksfläche<br />

und der Geschoßfläche der vorhan<strong>den</strong>en Gebäude<br />

berechnet.“<br />

3. Nach §5wird folgender §5aeingefügt:<br />

„§ 5aBeitragsmaßstab für Gebiet Zone -2-<br />

(1) Der Beitrag für Grundstücke, die direkt an die Entsorgungseinrichtungen<br />

der Stadt Kaufbeuren angeschlossen sind,<br />

(Grundstücke der Zone -2-), wird nach der zulässigen<br />

Grundstücks- und Geschossfläche berechnet.<br />

(2) In unbeplanten Gebieten des Innenbereiches wird die<br />

Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 mherangezogen.<br />

Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über<br />

die Begrenzung nach Satz 1hinaus oder näher als 10 man<br />

diese Begrenzung heran, so ist die Begrenzung 10 mhinter<br />

dem Ende der baulichen oder gewerblichen Nutzung anzusetzen.<br />

(3) Die zulässige Geschossfläche bestimmt sich, wenn ein<br />

rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht, nach dessen<br />

Festsetzungen. Ist darin eine Geschossflächenzahl (§ 20<br />

Baunutzungsverordnung -BauNVO) festgelegt, errechnet<br />

sich die Geschossfläche für die Grundstücke durch Vervielfachung<br />

der jeweiligen Grundstücksfläche mit der im<br />

Bebauungspan festgesetzten Geschossflächenzahl. Ist im<br />

Bebauungsplan eine Ba<strong>um</strong>assenzahl (§ 21 BauNVO) festgesetzt,<br />

ergibt sich die Geschossfläche aus der Vervielfachung<br />

der jeweiligen Grundstücksfläche mit der Ba<strong>um</strong>assenzahl,<br />

geteilt durch 3,5. Ist im Ausnahmefall nur eine<br />

geringere Geschossfläche zulässig, ist diese maßgebend.<br />

Ist jedoch im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld<br />

eine größere Geschossfläche vorhan<strong>den</strong>, ist diese<br />

zugrunde zu legen.<br />

(4) Die zulässige Geschossflächenzahl ist nach dem Stand der<br />

Planungsarbeiten zu ermitteln, wenn für das Grundstück<br />

zwar die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen,<br />

die zulässige Geschossfläche aber noch nicht festgesetzt<br />

ist. Absatz 3Sätze 4und 5geltend entsprechend.<br />

(5) Bei Grundstücken, für die das Maß der baulichen Nutzung<br />

nicht in einem Bebauungspan festgesetzt ist (§ 34 BauGB),<br />

ergeben sich die zulässige Geschossflächen aus dem<br />

zulässigen Maß der Bebauung.

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