26.11.2012 Aufrufe

brauchen besonderen Schutz! - TierSchutzVerein Gross

brauchen besonderen Schutz! - TierSchutzVerein Gross

brauchen besonderen Schutz! - TierSchutzVerein Gross

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

foto: photocase codswollop<br />

Sind Wildtiere in einem<br />

Zirkus noch zeitgemäß?<br />

DER UNTERZEICHNENDE IST ALS 2. VORSITZENDER DES TSV GROSS-DORT-<br />

MUND E.V. LANGJÄHRIG TÄTIG UND MITTLERWEILE AUCH ALS PRÄSIDENT DES<br />

LANDESTIERSCHUTZVERBANDES NRW. IN ENGER ABSTIMMUNG MIT DEN<br />

MITGLIEDERN DES TSV GROSS-DORTMUND E. V. UND DEM LANDESVERBAND<br />

VERFOLGE ICH DAS ZIEL, DIE STADT DORTMUND, DAS LAND NRW UND<br />

SOWEIT WIE MÖGLICH AUCH DIE BRD VON ZIRKUSBETRIEBEN ZU BEFREIEN,<br />

DIE WILDTIERE AUFTRETEN LASSEN.<br />

Vor langer Zeit, als die Reisemöglichkeiten und Kommunikationsmöglichkeiten noch stark eingeschränkt waren und nicht so<br />

wie heute entwickelt waren, konnten Kinder und auch Eltern Wildtiere praktisch nur im Zirkus erleben. Mit Einführung des<br />

Fernsehens (vgl. nur die Sendungen mit Prof. Grzimek) konnte man die Tiere schon über die Medien erleben. Heute ist es auch<br />

möglich, in die Länder zu reisen, in denen diese Tiere noch leben, die Reservate zu besuchen, die Tiere zu erleben und zu fotografieren.<br />

Genau so gut ist dies auch möglich in den guten, professionell geführten zoologischen Gärten in unserem Land.<br />

Das Vorführen von Wildtieren (Bären, Löwen, Tiger, Elefanten, Kamele pp.) in Zirkusbetrieben dient also keineswegs mehr der<br />

Information und Bildung der Menschen, sondern einzig und allein den »Geldtöpfen« der Zirkusbetriebe. Sie nutzen die Neugier<br />

der Menschen, um am Veranstaltungsort mit den Tieren zu betteln und Sie in die Veranstaltung zu locken. Sie überspielen<br />

die Tatsache, dass die Tiere in keiner Weise artgerecht gehalten werden können.<br />

Es ist einfach technisch nicht möglich, Bären oder Wildtiere so zu halten, dass diese sich artgerecht verhalten.<br />

Zuletzt hatte der Unterzeichnende Strafantrag und Strafanzeige gegen einen bekannten Zirkusbetrieb, der in Dortmund auf<br />

dem Fredenbaum-Platz gastiert, erstattet. Dort wurden 9 Bären (russische Braunbären) vorgeführt, ein 8-jähriger Bär wurde fotografiert,<br />

wie er das Gehege verlässt, sich streicheln lässt und Gummibärchen erhält. In der Raubtier-Vorführung gab es dann<br />

Proben mit Löwen.<br />

Wir Tierschützer hatten, nachdem man sich einen Einblick verschafft hatte, von den Haltungsbedingungen, Strafantrag und<br />

Strafanzeige wegen Verletzung der Vorschriften des § 18 TSchG gestellt. Das TSchG normiert in § 17 Strafvorschriften für die<br />

Personen, die ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund töten oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder<br />

Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügten.<br />

In § 18 werden etwas geringer eingestufte Fehlbehandlungen von Tieren als Ordnungswidrigkeit behandelt und verfolgt.<br />

In derartigen Fällen müssen immer sowohl die Ordnungsbehörde, hier das Ordnungsamt »Veterinäramt« unter Hinweis auf<br />

§ 18 TSchG eingeschaltet werden und die Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf Straftaten nach § 17 TSchG.<br />

PEER FIESEL<br />

RECHT<br />

51<br />

DER VERFASSER IST<br />

RECHTSANWALT EINER<br />

ZENTRALEN, IN DORT-<br />

MUND GELEGENEN<br />

ANWALTSKANZLEI UND<br />

BEFASST SICH SOWOHL<br />

IN SEINER EIGENSCHAFT<br />

ALS RECHTSANWALT, ALS<br />

AUCH ALS PRÄSIDENT<br />

DES LANDESTIER-<br />

SCHUTZVERBANDES<br />

DES LANDES NRW UND<br />

VIZEPRÄSIDENT DES<br />

TIERSCHUTZVEREINES<br />

GROSS-DORTMUND E.V.<br />

MITTLERWEILE<br />

15 JAHRE MIT TIER-<br />

SCHUTZRECHTLICHEN<br />

FRAGEN.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!