brauchen besonderen Schutz! - TierSchutzVerein Gross
brauchen besonderen Schutz! - TierSchutzVerein Gross
brauchen besonderen Schutz! - TierSchutzVerein Gross
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
foto: photocase codswollop<br />
Sind Wildtiere in einem<br />
Zirkus noch zeitgemäß?<br />
DER UNTERZEICHNENDE IST ALS 2. VORSITZENDER DES TSV GROSS-DORT-<br />
MUND E.V. LANGJÄHRIG TÄTIG UND MITTLERWEILE AUCH ALS PRÄSIDENT DES<br />
LANDESTIERSCHUTZVERBANDES NRW. IN ENGER ABSTIMMUNG MIT DEN<br />
MITGLIEDERN DES TSV GROSS-DORTMUND E. V. UND DEM LANDESVERBAND<br />
VERFOLGE ICH DAS ZIEL, DIE STADT DORTMUND, DAS LAND NRW UND<br />
SOWEIT WIE MÖGLICH AUCH DIE BRD VON ZIRKUSBETRIEBEN ZU BEFREIEN,<br />
DIE WILDTIERE AUFTRETEN LASSEN.<br />
Vor langer Zeit, als die Reisemöglichkeiten und Kommunikationsmöglichkeiten noch stark eingeschränkt waren und nicht so<br />
wie heute entwickelt waren, konnten Kinder und auch Eltern Wildtiere praktisch nur im Zirkus erleben. Mit Einführung des<br />
Fernsehens (vgl. nur die Sendungen mit Prof. Grzimek) konnte man die Tiere schon über die Medien erleben. Heute ist es auch<br />
möglich, in die Länder zu reisen, in denen diese Tiere noch leben, die Reservate zu besuchen, die Tiere zu erleben und zu fotografieren.<br />
Genau so gut ist dies auch möglich in den guten, professionell geführten zoologischen Gärten in unserem Land.<br />
Das Vorführen von Wildtieren (Bären, Löwen, Tiger, Elefanten, Kamele pp.) in Zirkusbetrieben dient also keineswegs mehr der<br />
Information und Bildung der Menschen, sondern einzig und allein den »Geldtöpfen« der Zirkusbetriebe. Sie nutzen die Neugier<br />
der Menschen, um am Veranstaltungsort mit den Tieren zu betteln und Sie in die Veranstaltung zu locken. Sie überspielen<br />
die Tatsache, dass die Tiere in keiner Weise artgerecht gehalten werden können.<br />
Es ist einfach technisch nicht möglich, Bären oder Wildtiere so zu halten, dass diese sich artgerecht verhalten.<br />
Zuletzt hatte der Unterzeichnende Strafantrag und Strafanzeige gegen einen bekannten Zirkusbetrieb, der in Dortmund auf<br />
dem Fredenbaum-Platz gastiert, erstattet. Dort wurden 9 Bären (russische Braunbären) vorgeführt, ein 8-jähriger Bär wurde fotografiert,<br />
wie er das Gehege verlässt, sich streicheln lässt und Gummibärchen erhält. In der Raubtier-Vorführung gab es dann<br />
Proben mit Löwen.<br />
Wir Tierschützer hatten, nachdem man sich einen Einblick verschafft hatte, von den Haltungsbedingungen, Strafantrag und<br />
Strafanzeige wegen Verletzung der Vorschriften des § 18 TSchG gestellt. Das TSchG normiert in § 17 Strafvorschriften für die<br />
Personen, die ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund töten oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder<br />
Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügten.<br />
In § 18 werden etwas geringer eingestufte Fehlbehandlungen von Tieren als Ordnungswidrigkeit behandelt und verfolgt.<br />
In derartigen Fällen müssen immer sowohl die Ordnungsbehörde, hier das Ordnungsamt »Veterinäramt« unter Hinweis auf<br />
§ 18 TSchG eingeschaltet werden und die Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf Straftaten nach § 17 TSchG.<br />
PEER FIESEL<br />
RECHT<br />
51<br />
DER VERFASSER IST<br />
RECHTSANWALT EINER<br />
ZENTRALEN, IN DORT-<br />
MUND GELEGENEN<br />
ANWALTSKANZLEI UND<br />
BEFASST SICH SOWOHL<br />
IN SEINER EIGENSCHAFT<br />
ALS RECHTSANWALT, ALS<br />
AUCH ALS PRÄSIDENT<br />
DES LANDESTIER-<br />
SCHUTZVERBANDES<br />
DES LANDES NRW UND<br />
VIZEPRÄSIDENT DES<br />
TIERSCHUTZVEREINES<br />
GROSS-DORTMUND E.V.<br />
MITTLERWEILE<br />
15 JAHRE MIT TIER-<br />
SCHUTZRECHTLICHEN<br />
FRAGEN.