11.07.2015 Aufrufe

Hybrid War - Österreichs Bundesheer

Hybrid War - Österreichs Bundesheer

Hybrid War - Österreichs Bundesheer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Frank/Trauner: Vom Eid zum Treuegelöbnis22freundliche Einstellung der meisten Reichswehr- bzw.Wehrmachtsoffiziere - Gott, wenn es um den Gehorsamgegenüber dem „Führer“ ging. „Ich schwöre bei Gottdiesen heiligen Eid, dass ich dem Führer des DeutschenReiches und Volkes […] unbedingten Gehorsam leisten[…] will […].“Der Bezug auf Gott bringt zum Ausdruck, dass nichtnur der letzte Bezugspunkt, sondern auch die letzte Instanzbei Zuwiderhandeln bei Gott liegt. Der Eidleistendesetzt somit sein ewiges Seelenheil aufs Spiel und riskiert,in die „Hölle“ (oder wie auch immer man das bezeichnenmag) zu kommen. In diesem Sinnzusammenhang stelltsich der Eidleistende mit seiner Eidesleistung unterein Gottesurteil. Mit diesem Bezug auf das „Letzte“kann der Eid auch als religiöses Konfliktmanagementbewertet werden. 32)Ganz in dieser religiösen Tradition war auch inÖsterreich der Eid in den Rechtswissenschaften einreligiöser Akt, eine affirmatio religiosa. 33) Setzte mandiese aus der Monarchie grundgelegte Tradition in derZeit des nicht unwesentlich auf die katholische Kircheaufbauenden Ständestaates fort, so war dies jedoch inÖsterreich nach den Erfahrungen mit dem Ständestaatund insbesondere mit dem Dritten Reich nicht mehrmöglich; zu sehr war das althergebrachte Wertegefügein Frage gestellt.Bereits im Jahr 1869 sprach eine kirchliche Schriftvon der „Pflicht“ von Kirche und Staat, „auf eine möglichsteBeschränkung und damit auf eine, wenn auch erstin ferner Zeit erfolgende Beseitigung der Eidesleistunghinzuarbeiten“, und „dass alle Eide auf Verlangen desEinzelnen in das einfache Handgelübde verwandeltwerden können“. 34)Inhaltlich kann eine ähnliche Entwicklung hin zueiner Säkularisierung der Verpflichtung auch in anderenBereichen festgestellt werden. Ärzte sind nach wie vordem so genannten Hippokratischen Eid verpflichtet.Dieser, benannt nach dem griechischen Arzt Hippokratesvon Kós (um 460 bis 370 v. Chr.), gilt als erstegrundlegende Formulierung einer ärztlichen Ethik. DemWortlaut des Eides nach schwört der Arzt bei „Apollon,dem Arzt, bei Asklepios, Hygieia und Panakeia und beiallen Göttern und Göttinnen, indem ich sie zu Zeugenmache, dass ich entsprechend meiner Kraft und meinemUrteilsvermögen folgenden Eid und folgenden Vertragerfüllen werde …“ 35) Aber kein Arzt wird sich heuteder griechischen Götterwelt verpflichtet fühlen; d.h.,der Eidestext hat seine religiöse Dimension verloren undwird als säkulare Verpflichtung bzw. Gelöbnis sowohlvon Ärzten als auch Patienten verstanden.Der Unterschied zwischen „Eid“ und „Gelöbnis“ istauch umgangssprachlich klar: Während die Verlobung(klassischerweise) das Versprechen eines Mannes gegenübereiner Frau ist, diese bei ihrem Einverständniszu heiraten, ist das (katholische) Sakrament der Ehe dasSchließen des Ehebundes „vor Gott und der Welt“.Inhaltlich entspricht diesem Herausnehmen derübermächtigen Bedeutung des Treueeides, der beimSoldaten „bis in den Tod“ reichen konnte, durch einTreuegelöbnis der Sachverhalt, dass einem solchen lediglicheine formal-deklarative Bedeutung zukommt; dieRechte - und insbesondere die Pflichten - des einzelnenSoldaten sind von dessen (aktiver) Teilnahme an derAngelobung unabhängig.Besondere Gewaltverhältnisse undEid bzw. AngelobungDie aus dem Eid erfließende Pflicht ist eine zurErfüllung der bloßen Versprechenspflicht hinzutretendebesondere Verpflichtung.Der Eid ist weiter, rechtlich besehen, die feierliche Bekräftigungeiner Aussage. In der Rechtsordnung des modernenStaates ist der „Eid eine in einem gesetzlich geordnetenVerfahren auf behördliche oder gerichtliche Anordnungin bestimmter Form abgegebene verbindliche Erklärung,die die Versicherung enthält, dass entweder eine Aussageder Wahrheit entspricht (assertorischer Eid) oder dass derEidleistende seine in Verfassung oder Gesetz begründetenPflichten erfüllen wird (promissorischer Eid).“ 36)Voraussetzung für die Ablegung des Eides ist dieEidesfähigkeit, welche u.a. ein Mindestalter voraussetzt.Als Konsequenz ist bei Verstoß gegen das Beeidete eineStrafe vorgesehen.Während eine formlose eidesgleiche Bekräftigungdem Eid rechtlich gleich steht, sieht ein Gelöbnis, sodas österreichische Treuegelöbnis, bei Nichterfüllungkeinerlei nachteilige Konsequenzen vor. 37)Besondere Gewaltverhältnisse, wie die des Soldaten,kannten und kennen den Dienst- oder Amtseid alsPflicht zur Erfüllung der dienstlichen Obliegenheiten.Die Rechtsordnungen vieler Staaten fordern gerade beimDiensteid, als Ausfluss eines besonderen Gewalt- undUnterordnungsverhältnisses, bei Zuwiderhandeln desEidleistenden rechtliche Konsequenzen.Offenbar sollten rechtliche Konsequenzen bei Verweigerungbeschworener Inhalte aus einem besonderenGewaltverhältnis, etwa dem Soldatentum, nach 1945durch ein bloßes, sanktionsloses Treuegelöbnis vermiedenwerden.Während jedoch die Ablehnung des Eides bei denRepräsentanten des Staates (Politiker bis Soldaten)konsequent umgesetzt wurde, war dies im Bereich derGerichtsbarkeit nicht der Fall. Die Ablegung von Eidenim (verwaltungs-) gerichtlichen Verfahren in religiöserForm erscheint manchen Fachleuten somit verfassungsrechtlichbedenklich.Die Praxis hilft sich, indem mit der Vereidigungnicht gerade verschwenderisch umgegangen wird. Unterdiesem Aspekt scheint es nur mehr als konsequent,wenn die Angelobung der obersten Vollzugsorgane desStaates mit oder ohne religiöse Beteuerungen von Verfassungwegen geschehen kann. Hierin liegt auch einInstrument für eine verfassungskonforme Interpretationder Eidesleistung.Von der Verfassung ist Zwang in Hinblick aufreligiöses Verhalten verboten. Die österreichischeRechtsordnung behält sich jedoch vor, durch einfachesGesetz die Ausübung von Zwang im Hinblick auf dasreligiöse Verhalten eines Gewaltunterworfenen zubestimmen. 38)ÖMZ-Online 2/2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!