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2004/09 S. 163 - Kirchenrecht-ekwue.de

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E 21410BAmtsblatt<strong>de</strong>r Evangelischen Lan<strong>de</strong>skirche in WürttembergHerausgegeben vom Evangelischen Oberkirchenrat in StuttgartBd. 61 Nr. 9 <strong>163</strong> 30. September <strong>2004</strong>Inhalt:SeiteOpfertag für die Diakonie in Lan<strong>de</strong>s- und Gesamtkircheam 24. Oktober <strong>2004</strong> . . . . . . <strong>163</strong>Kuratorium <strong>de</strong>r Evangelischen Aka<strong>de</strong>mie BadBoll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . <strong>163</strong>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz . . . 164SeiteErgebnis <strong>de</strong>r I. Evang.-theol. DienstprüfungSommersemester <strong>2004</strong> . . . . . . . . . . . . 169<strong>Kirchenrecht</strong>liche Vereinbarung <strong>de</strong>r Evang. KirchenbezirkeBalingen und Sulz a. N. . . . . . 170Dienstnachrichten . . . . . . . . . . . . . . . . 171Opfertag für die Diakoniein Lan<strong>de</strong>s- und Gesamtkircheam 24. Oktober <strong>2004</strong>Erlass <strong>de</strong>s Oberkirchenratsvom 17. August <strong>2004</strong> AZ 52.14-6 Nr. 74Nach <strong>de</strong>m Kollektenplan <strong>2004</strong> ist am 20. Sonntag nachTrinitatis, <strong>de</strong>m 24. Oktober <strong>2004</strong>, ein Opfertag für dieDiakonie vorgesehen. Hierzu ergeht folgen<strong>de</strong>r Opferaufruf<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbischofs:Für die Finanzierung dieser wichtigen Beratungstätigkeitbittet die württembergische Diakonie sehr herzlichum Ihre Gabe.D r. G e r h a r d M a i e rKuratorium <strong>de</strong>r EvangelischenAka<strong>de</strong>mie Bad BollBekanntmachung <strong>de</strong>s Oberkirchenratsvom 30. August <strong>2004</strong> AZ 11.37-8 Nr. 71Das Opfer <strong>de</strong>s heutigen Sonntags ist für die Arbeit <strong>de</strong>rwürttembergischen Diakonie bestimmt. Im Vor<strong>de</strong>rgrundstehen dieses Mal die Hilfen für überschul<strong>de</strong>teMenschen.Rund eine halbe Million Menschen in unserem Landsind überschul<strong>de</strong>t. Die unterschiedlichsten Grün<strong>de</strong> habensie in eine Schul<strong>de</strong>nfalle geführt, aus <strong>de</strong>r sie alleinenicht mehr herauskommen. So zum Beispiel <strong>de</strong>r Verlust<strong>de</strong>s Arbeitsplatzes, unerwartete hohe Zinsbelastungen,und in letzter Zeit auch immer mehr schiefgelaufeneExistenzgründungen.In 16 speziellen Schuldnerberatungsstellen bietet diewürttembergische Diakonie überschul<strong>de</strong>ten MenschenHilfe an. Fachkräfte suchen zusammen mit <strong>de</strong>nBetroffenen und <strong>de</strong>n Gläubigern nach Möglichkeiten,um <strong>de</strong>r Verbindlichkeiten Herr zu wer<strong>de</strong>n – beispielsweisedurch Erarbeitung eines Schul<strong>de</strong>nbereinigungsplanes.Nach § 5 <strong>de</strong>r Ordnung <strong>de</strong>r Evang. Aka<strong>de</strong>mie Bad Bollvom 19. Juli 1983 (Abl. 50 S. 689), zuletzt geän<strong>de</strong>rtdurch die kirchliche Verordnung vom 11. April 2000(Abl. 59 S. 76), gehören <strong>de</strong>m Kuratorium <strong>de</strong>r EvangelischenAka<strong>de</strong>mie an:a) Von <strong>de</strong>r 13. Württ. Evang. Lan<strong>de</strong>ssyno<strong>de</strong> ausihrer Mitte für ihre Amtszeit gewählt:Bauch, Martin, Oberbürgermeister a. D., SüßenEllinger, Hartmut, Dekan, KirchheimHühnerbein, Hartmut, Pfarrer, UrbachKafka, Reinhard, Bildungsreferent, Bad WildbadSchubert, Christa, Lehrerin, Neuenstadtb) Vom Konvent <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>mie aus seiner Mitteauf drei Jahre gewählt:Dr. Fischer, Manfred, Professor, Weil <strong>de</strong>r StadtHühn, Gerlin<strong>de</strong>, Dekanin, Geislingen/Steige


Bd. 61 Nr. 9 164 30. September <strong>2004</strong>Lattewitz, Evelyn, Journalistin, Korntal-MünchingenDr. Mühlich, Wolfgang, Professor, UlmDr. Wengert, Hans-Gert, Professor, Esslingenc) Vom Lan<strong>de</strong>sbischof berufene Vertreter <strong>de</strong>sOberkirchenrats:Baur, Werner, Oberkirchenrat, StuttgartRupp, Margit, Oberkirchenrätin, StuttgartVorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Kuratoriums ist Martin Bauch, stellvertreten<strong>de</strong>rVorsitzen<strong>de</strong>r Dr. Wolfgang Mühlich.Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle <strong>de</strong>r Bekanntmachungvom 10. Mai 2002 (Abl. 60 S. 94).Nr. 184 unter Abschnitt III. Nr. 3 (Beiblatt Nr. 1 zumAmtsblatt Bd. 58) veröffentlicht wur<strong>de</strong>.Anlage 1PräventionskonzeptArbeitssicherung und Gesundheitsschutzin <strong>de</strong>r Evangelischen Kirche in Deutschland1 ZielsetzungAbschnitt AAllgemeinesR u p pArbeitssicherheit undGesundheitsschutzBekanntmachung <strong>de</strong>s Oberkirchenratsvom 4. August <strong>2004</strong> AZ 20.07-1 Nr. 514R u p pDas Präventionskonzept beinhaltet die auf die beson<strong>de</strong>reStruktur in <strong>de</strong>r Evangelischen Kirche inDeutschland angepassten Maßnahmen zur Gewährleistungeines hohen Niveaus <strong>de</strong>r Arbeitssicherheitund <strong>de</strong>s Gesundheitsschutzes. Betrieblicher Gesundheitsschutzwird als ganzheitlicher Ansatz verstan<strong>de</strong>nund be<strong>de</strong>utet neben <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r Regelungeninsbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>s Arbeitsschutzgesetzes, <strong>de</strong>sArbeitssicherheitsgesetzes und <strong>de</strong>r einschlägigenUnfallverhütungsvorschriften auch z. B. die Analysespezifischer Gefährdungen und die Sensibilisierungvon Mitarbeiterschaft und Leitung für einschlägigeFragestellungen.Seit 1997 besteht zur Umsetzung <strong>de</strong>r Verpflichtungenkirchlicher Dienstgeber in <strong>de</strong>n Bereichen Arbeitssicherheitund Gesundheitsschutz ein mit <strong>de</strong>n zuständigenUnfallversicherungsträgern vereinbartes Präventionskonzept.Es ist auf die Strukturen innerhalb <strong>de</strong>rEvangelischen Kirche in Deutschland (EKD) abgestimmtund reduziert <strong>de</strong>n finanziellen und organisatorischenAufwand <strong>de</strong>r kirchlichen Dienstgeber.Details <strong>de</strong>r bisherigen Vereinbarung sind auf <strong>de</strong>rGrundlage <strong>de</strong>r zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungenangepasst wor<strong>de</strong>n. Zwischen <strong>de</strong>m Kirchenamt<strong>de</strong>r EKD und <strong>de</strong>r Verwaltungs-Berufsgenossenschaft(VBG) wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>shalb ein neues PräventionskonzeptArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in <strong>de</strong>r EvangelischenKirche in Deutschland vereinbart (Anlage1). Erläuterungen zu dieser Vereinbarung sind in<strong>de</strong>r Anlage 2 enthalten.Die Evangelische Lan<strong>de</strong>skirche in Württemberg istdiesem Vertrag beigetreten. Es ist beabsichtigt, mit<strong>de</strong>r Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst undWohlfahrtspflege einen <strong>de</strong>ckungsgleichen Vertragabzuschließen.Die neue Vereinbarung (Anlage 1) ersetzt das bishervereinbarte Präventionskonzept zwischen <strong>de</strong>r EKDund <strong>de</strong>r VBG, welches mit Bekanntmachung <strong>de</strong>sOberkirchenrates vom 25. Februar 1999, AZ 20.07-22 Geltungsbereich(1) Dieses Konzept wird in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Einrichtungen/Bereichenumgesetzt:1. Gliedkirchen <strong>de</strong>r Evangelischen Kirche inDeutschland mit allen Kirchenkreisen, Dekanaten,Propsteien, Kirchengemein<strong>de</strong>n und sonstigen öffentlich-rechtlichenKörperschaften, Anstalten und Stiftungensowie <strong>de</strong>ren Einrichtungen, sofern diese Einrichtungenkeine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen,2. Evangelische Kirche <strong>de</strong>r Union mit gesamtkirchlichenEinrichtungen, Werken und Diensten,3. Vereinigte Evangelisch-Lutherische KircheDeutschlands mit gesamtkirchlichen Einrichtungen,Werken und Diensten,4. Evangelische Kirche in Deutschland mit gesamtkirchlichenEinrichtungen, Werken und Diensten,5. an<strong>de</strong>re kirchliche Bereiche (z. B. Freikirchen) aufvertraglicher Grundlage.(2) Dieses Konzept gilt mit Blick auf die bei <strong>de</strong>r Berufsgenossenschaftfür Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflegeversicherten Unternehmen nicht– für solche Einrichtungen, die als Großbetriebe unter§ 2 Abs. 1 <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Berufsgenossenschaft für


30. September <strong>2004</strong> 165 Bd. 61 Nr. 9Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege erlassenenUnfallverhütungsvorschriften ,,Fachkräfte für Arbeitssicherheit“(BGV A6) und ,,Betriebsärzte“ (BGVA7) fallen.3 Koordination durch die Evangelische Fachstellefür Arbeitssicherheit (EFAS)(1) Die EKD unterhält eine Fachstelle für Arbeitssicherheit(EFAS) gemäß <strong>de</strong>r vom Rat <strong>de</strong>r EKD beschlossenenOrdnung <strong>de</strong>r Evangelischen Fachstellefür Arbeitssicherheit.(2) Die Aktivitäten <strong>de</strong>r Evangelischen Kirche inDeutschland in <strong>de</strong>n Bereichen Arbeitssicherheit undGesundheitsschutz wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r EFAS konzipiert,organisiert, koordiniert und von <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>skirchendurchgeführt. Sie ist insbeson<strong>de</strong>re zuständig für dieAnalyse spezifischer Gefährdungen, die hierauf zugeschnitteneKonzeption geeigneter Präventionsprojekteund die Anleitung/Beratung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>skirchenfür Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zuständigenPersonen.Hierbei bedient sie sich z. B. folgen<strong>de</strong>r Metho<strong>de</strong>n:– empirische Untersuchungen, wissenschaftlicheAnalysen,– Beratung, Information und Motivation,– Schriften,– Seminare,– Checklisten,– Dokumentation,– Zusammenarbeit mit Dienstleistungsunternehmen(z. B. im Bereich <strong>de</strong>r Arbeitsmedizin o<strong>de</strong>r Evaluation).(3) Die EFAS arbeitet zur Umsetzung <strong>de</strong>s Präventionskonzeptesunter an<strong>de</strong>rem mit <strong>de</strong>n Trägern <strong>de</strong>rgesetzlichen Unfallversicherung, Experten/innen aus<strong>de</strong>n Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzund <strong>de</strong>n Arbeitsschutzbehör<strong>de</strong>n zusammen. Sieentwickelt das Präventionskonzept entsprechend <strong>de</strong>nrechtlichen und praktischen Erfor<strong>de</strong>rnissen weiter.Hierbei kommt <strong>de</strong>m Beirat <strong>de</strong>r EFAS eine begleiten<strong>de</strong>Stellung zu.(4) Die Evangelische Kirche in Deutschland beschäftigtin <strong>de</strong>r EFAS min<strong>de</strong>stens drei ständig alsVollzeitkraft tätige Sicherheitsingenieure/innen mit<strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Fachkun<strong>de</strong> gemäß § 3 BGV A6.Je<strong>de</strong> Fachkraft übernimmt für ihren örtlichen o<strong>de</strong>rprojektbezogenen Zuständigkeitsbereich die Funktion<strong>de</strong>r Leiten<strong>de</strong>n Fachkraft für Arbeitssicherheit.Sie sind in ihren fachlichen Aufgaben, insbeson<strong>de</strong>rein ihrer beraten<strong>de</strong>n Funktion, unabhängig und weisungsfrei.4 Dokumentation, Controlling(1) Die EFAS erstellt einen Jahresbericht, <strong>de</strong>r die Bemühungen<strong>de</strong>r EFAS und <strong>de</strong>r in Nr. 2 genanntenEinrichtungen und Werke zur Umsetzung dieses Präventionskonzeptsbelegt. Hierbei wird über die Aktivitäten(z. B. Begehungen) und Projekte Rechenschaftabgelegt. Für Teilbereiche, die als Dienstleistung anDritte vergeben wur<strong>de</strong>n, erstattet <strong>de</strong>r Dritte gegenüber<strong>de</strong>r EFAS einen Rechenschaftsbericht. Darüber hinauswer<strong>de</strong>n die folgen<strong>de</strong>n Dokumentationen vorgehalten:– Nachweis über die Bestellung und die Fachkun<strong>de</strong><strong>de</strong>r Fachkräfte für Arbeitssicherheit bzw. Nachweisüber die Benennung <strong>de</strong>r Ortskräfte für Arbeitssicherheit,Teilnahmenachweise an <strong>de</strong>n Ausbildungslehrgängen,– Jahresberichte über die Tätigkeit <strong>de</strong>r Personennach Nr. 8, insbeson<strong>de</strong>re über die eingesetzten Checklisten,durchgeführten Gefährdungsanalysen, Informationsmaßnahmen,schriftlichen Aufklärungen undsonstigen Aktivitäten.Die Berichte/Nachweise wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Beteiligten, u. a.<strong>de</strong>n Berufsgenossenschaften zur Verfügung gestellt.Die Dokumentationen wer<strong>de</strong>n auch von <strong>de</strong>n einzelnenLan<strong>de</strong>skirchen zur Kontrolle durch die Berufsgenossenschaftenvorrätig gehalten. Aus <strong>de</strong>r Dokumentationgehen die Veröffentlichungen, die durch die Kirchedurchgeführten Seminare, die Besichtigungen nachZahl und Gemein<strong>de</strong>n hervor. Die Berufsgenossenschaftwird diese Unterlagen vor Ort prüfen o<strong>de</strong>rschriftlich anfor<strong>de</strong>rn. Kontrollen vor Ort wer<strong>de</strong>n weiterhindurch die Berufsgenossenschaft durchgeführt.(2) Die EFAS überzeugt sich routinemäßig von <strong>de</strong>rEffektivität ihrer Präventionsarbeit und <strong>de</strong>r Durchsetzung<strong>de</strong>s Präventionskonzepts auf <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nenEbenen. Hierbei bedient sie sich in Ergänzung <strong>de</strong>rÜberprüfungen <strong>de</strong>r Berufsgenossenschaften <strong>de</strong>r Techniken<strong>de</strong>r projektbezogenen Evaluation und <strong>de</strong>r Stichprobenkontrolle.Auf die Ergebnisse gestützt, wer<strong>de</strong>nStruktur und Inhalte <strong>de</strong>r Präventionsarbeit fortentwickelt.(3) Die EFAS erstellt in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n Berufsgenossenschaftenauf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>nBerufsgenossenschaften vorgehaltenen Daten undnach <strong>de</strong>ren Verfügbarkeit eine Unfallstatistik für dieGliedkirchen <strong>de</strong>r EKD. Die Gliedkirchen <strong>de</strong>r EKDstellen entsprechend ihren Möglichkeiten für dieseUnfallstatistik Daten zur Verfügung.(4) Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Gesundheitsschutzes (insbeson<strong>de</strong>reUmsetzung <strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift,,Betriebsärzte“ – BGV A7) wird die Qualität <strong>de</strong>rAktivitäten in einem beson<strong>de</strong>ren Verfahren gesichert.Die EFAS beauftragt alle fünf Jahre, erstmals im Jahr


Bd. 61 Nr. 9 166 30. September <strong>2004</strong>2003, eine/n unabhängige/n sachverständigen Dritten/sachverständige Dritte, mit <strong>de</strong>r Bewertung und Weiterentwicklung<strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r betriebsärztlichen Leistungenin <strong>de</strong>n Einrichtungen und Werken nach Nr. 2.Ein entsprechen<strong>de</strong>s Fachgutachten ist erstmals spätestensEn<strong>de</strong> Februar <strong>2004</strong> vorzulegen.Abschnitt BArbeitssicherheit5 Aufgaben <strong>de</strong>r EFAS im Bereich ArbeitssicherheitHauptaufgabe <strong>de</strong>r EFAS ist die Umsetzung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungenaus <strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift – ,,Fachkräftefür Arbeitssicherheit“ (BGV A6 bzw. VSG 1.2).Insbeson<strong>de</strong>re kommen ihr neben <strong>de</strong>n Aufgaben nachNr. 3 und 6 folgen<strong>de</strong> Aufgaben zu:– Grundsätzliche Organisation <strong>de</strong>r sicherheitstechnischenBetreuung <strong>de</strong>r Gliedkirchen <strong>de</strong>r EKD,– Koordination, fachliche Unterstützung <strong>de</strong>r vor Ortfür Arbeitssicherheit zuständigen Personen (Ortskräftefür Arbeitssicherheit, Koordinatoren/innen),– Information und Materialerstellung zu Themen <strong>de</strong>rArbeitssicherheit und <strong>de</strong>s Gesundheitsschutzes,– Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten <strong>de</strong>rArbeitssicherheit und <strong>de</strong>s Gesundheitsschutzes,– Begehungen vor Ort bei Problemfällen,– beraten<strong>de</strong> Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen,– Beratung <strong>de</strong>r kirchlichen Einrichtungen bei <strong>de</strong>rBeschaffung von Arbeitsmitteln.6 Spezielle Aktivitäten, Standards(1) Die Lan<strong>de</strong>skirchen stellen sicher, dass je<strong>de</strong> kirchlicheEinrichtung nach Nr. 2 durchschnittlich einmalinnerhalb von zwei Jahren durch eine Ortskraft fürArbeitssicherheit besichtigt wer<strong>de</strong>n kann. NichtgemeindlicheEinrichtungen sind entsprechend ihrerGröße und spezifischen Gefährdungssituation <strong>de</strong>r Mitarbeiter/innenzu berücksichtigen. Es ist mit Blick aufdie Gesamtzahl <strong>de</strong>r Einrichtungen eine gleichmäßigeBetreuung in <strong>de</strong>r Fläche zu realisieren.(2) Im Rahmen <strong>de</strong>r Beratung <strong>de</strong>r kirchlichen Einrichtungenin <strong>de</strong>r Gesamtheit <strong>de</strong>r Gliedkirchen <strong>de</strong>r EKDwer<strong>de</strong>n pro Jahr min<strong>de</strong>stens hun<strong>de</strong>rt Veranstaltungenmit min<strong>de</strong>stens zweistündiger Dauer durchgeführt.Die Verteilung dieser Veranstaltungen orientiert sichdabei an <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>r jeweiligen Lan<strong>de</strong>skirche undberücksichtigt möglichst alle Hierarchieebenen.(3) Für die erfor<strong>de</strong>rlichen Unterweisungen von Mitarbeitern/innenwer<strong>de</strong>n Musteranweisungen eingesetzt,die sich an <strong>de</strong>n spezifischen Gefährdungen orientieren.Die kirchlichen Einrichtungen stellen sicher, dass dieUnterweisungen nach diesen Mustern erfolgen.(4) Es wird gewährleistet, dass Sicherheitsgrundsätze(z. B. GS-Zertifizierung) beachtet wer<strong>de</strong>n. Die Sicherheitsgrundsätzesollten nach Möglichkeit über das gesetzlicheMaß hinausgehen. Im Rahmen von Projektenwer<strong>de</strong>n mustergültige Arbeitsmittel empfohlen.(5) Je<strong>de</strong>/r Mitarbeiter/in erhält die Möglichkeit, die fürsie bzw. ihn angebotenen Seminare <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>rUnfallversicherung wahrzunehmen. Beson<strong>de</strong>re Berufsgruppen,wie Führungskräfte sowie z. B. Küster/innen wer<strong>de</strong>n auf das spezielle Seminarangebot ingeeigneter Weise aufmerksam gemacht.(6) Fahrdienstmitarbeiter/innen und an<strong>de</strong>re Personen,die regelmäßig im Außendienst ein Fahrzeug lenken,sollen nach Möglichkeit an einem Fahrsicherheitstrainingteilnehmen.(7) Die Weiterleitung <strong>de</strong>r Publikationen <strong>de</strong>r EFAS zurAufklärung und Motivation <strong>de</strong>r Mitarbeiter/innen analle kirchlichen Einrichtungen, die unter das Präventionskonzeptfallen, wird durch die EFAS unter Mithilfez. B. <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skirchen realisiert. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaftnutzt für die Verteilungihres Mitteilungsblattes, <strong>de</strong>n ,,Sicherheitsreport“, aufLan<strong>de</strong>skirchenebene die Verteilungswege <strong>de</strong>r EFAS.7 Koordinatoren, Koordinatorinnen(1) Je<strong>de</strong> Lan<strong>de</strong>skirche benennt eine Ortskraft für Arbeitssicherheit,die als Fachkraft für Arbeitssicherheitausgebil<strong>de</strong>t ist, o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re Person mit dieserQualifikation zur Ansprechpartnerin/zum Ansprechpartnerfür die EFAS (Koordinator o<strong>de</strong>r Koordinatorin).Soweit dies für die Sicherstellung <strong>de</strong>rsicherheitstechnischen Betreuung in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skircheerfor<strong>de</strong>rlich ist, kann in Absprache mit <strong>de</strong>r zuständigenBerufsgenossenschaft vom Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r Qualifikationals Fachkraft für Arbeitssicherheit abgesehenwer<strong>de</strong>n.(2) Die Koordinatorin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Koordinator hat folgen<strong>de</strong>Aufgaben:– Organisation <strong>de</strong>r sicherheitstechnischen Betreuungin <strong>de</strong>r jeweiligen Lan<strong>de</strong>skirche,– Ansprechpartner/in für die Ortskräfte für Arbeitssicherheit<strong>de</strong>r jeweiligen Lan<strong>de</strong>skirche (neben <strong>de</strong>rEFAS),– Abstimmung <strong>de</strong>r sicherheitstechnischen Betreuungmit <strong>de</strong>n kirchlichen Arbeitgebern,– Erfassung <strong>de</strong>r Arbeitsunfälle und Berufskrankheitenin <strong>de</strong>r jeweiligen Lan<strong>de</strong>skirche,– Hilfestellung bei <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>r Arbeitsbedingungen(Gefährdungsbeurteilung),– Übernahme <strong>de</strong>r Funktion <strong>de</strong>r ,,Leiten<strong>de</strong>n Fachkraftfür Arbeitssicherheit“ in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skirche.


30. September <strong>2004</strong> 167 Bd. 61 Nr. 98 Ortskräfte für Arbeitssicherheit(1) In <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>skirchen übernehmen Ortskräfte fürArbeitssicherheit unter fachlicher Anleitung und Betreuungdurch die EFAS Aufgaben nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetzund mithin die Umsetzung <strong>de</strong>sPräventionskonzepts. Ortskräfte wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>skirchenbenannt und haben neben <strong>de</strong>n Aufgabengemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong>Pflichten:– Durchführung von Ortsbegehungen und Beratung<strong>de</strong>r kirchlichen Einrichtungen in Fragen <strong>de</strong>s Arbeitsschutzes,– Beratung kirchlicher Einrichtungen bei Veranstaltungenzu Themen <strong>de</strong>r Arbeitssicherheit und <strong>de</strong>s Gesundheitsschutzes,– Unterstützung bei <strong>de</strong>r Durchführung von Gefährdungsanalysen,– Mitwirkung in Arbeitsschutzausschüssen (soweitdie Aufgaben nicht vom ,,lan<strong>de</strong>skirchlichen Arbeitsschutzausschuss“wahrgenommen wer<strong>de</strong>n).(2) Die Zahl <strong>de</strong>r Ortskräfte wird von <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>skirchenfestgelegt und richtet sich nach <strong>de</strong>r Gesamtzahl<strong>de</strong>r zu betreuen<strong>de</strong>n kirchlichen Einrichtungen. DerBedarf ist zweijährlich zu überprüfen und ggf. anzupassen.Je<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rung (Zahl/Namen) wird <strong>de</strong>r EFASund <strong>de</strong>n Berufsgenossenschaften schriftlich mitgeteilt.Die Ortskräfte für Arbeitssicherheit nehmen ihre Aufgabenin <strong>de</strong>r Regel neben einer ,,Hauptbeschäftigung“bzw. als Teil ihres Dienstauftrags wahr. Für die Einsatzzeiteiner einzelnen Kraft wer<strong>de</strong>n min<strong>de</strong>stens 250Stun<strong>de</strong>n empfohlen, eine jährliche Min<strong>de</strong>steinsatzzeitvon 160 Stun<strong>de</strong>n wird jedoch nicht unterschritten.(3) Bei <strong>de</strong>n Begehungen wer<strong>de</strong>n Sicherheits-Checklisteneingesetzt. Die Checklisten wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r EFASin Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n Berufsgenossenschaftenentwickelt. Die Checklisten sind Grundlage für dieBegehungen.(4) Die benannten Ortskräfte für Arbeitssicherheit erhalteneine Ortskräfteausbildung bzw. bei gegebenerQualifikation die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheitdurch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaftbzw. eine mit ihr kooperieren<strong>de</strong> Berufsgenossenschaft:Nach Beendigung <strong>de</strong>r Ausbildung isteine Weiterbildung von durchschnittlich einer Wocheim Jahr obligatorisch. Die Tätigkeit kann nach erfolgreichemAbschluss <strong>de</strong>r zweiten Ausbildungswoche(2. Präsenzphase) aufgenommen wer<strong>de</strong>n.9 Finanzierung, Unterstützung durch die Berufsgenossenschaften(1) Die Berufsgenossenschaften unterstützen das Präventionskonzeptund die Arbeit <strong>de</strong>r EFAS projekt- undaufgabenbezogen durch Mitarbeit und/o<strong>de</strong>r sächlicheLeistungen. Die grundlegen<strong>de</strong>n Maßnahmen wer<strong>de</strong>nvertraglich zwischen <strong>de</strong>r Evangelischen Kirche inDeutschland und <strong>de</strong>r Berufsgenossenschaft festgehalten(z. B. mit <strong>de</strong>r VBG bisher: Zusammenarbeit bei <strong>de</strong>rErstellung von Informationsschriften, Finanzierungvon Kombinations-Seminaren an sechs Veranstaltungstagenpro Jahr durch die VBG, Weiterführungeines Abrufkontingents für Druckschriften bei <strong>de</strong>rHausdruckerei <strong>de</strong>r VBG [kostenloser Bezug vonSchriften bis zu 20.000 St. pro Druckerzeugnis]). Siewer<strong>de</strong>n durch eine laufen<strong>de</strong> Unterstützung ergänzt.(2) Die mit <strong>de</strong>r EFAS zusammenarbeiten<strong>de</strong>n Berufsgenossenschaftenstimmen mit <strong>de</strong>r EFAS Inhalte undKapazitäten <strong>de</strong>r Unterstützung ab. Bei<strong>de</strong> Seiten partizipierenan <strong>de</strong>n jeweils aktuellen Projekten und ergänzenihre Aktivitäten (Synergie). Hierfür wird einBeraterkreis gebil<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>m min<strong>de</strong>stens Vertreter/innen<strong>de</strong>r EKD, <strong>de</strong>r EFAS und <strong>de</strong>r beteiligten Berufsgenossenschaftenangehören. Der Beraterkreis hat insbeson<strong>de</strong>refolgen<strong>de</strong> Aufgaben:1. gegenseitige Information über die aktuellen undgeplanten Projekte,2. Planung gemeinsamer Projekte,3. Festlegung <strong>de</strong>r gegenseitigen projektbezogenenUnterstützungsleistungen.(3) Die beteiligten Berufsgenossenschaften benenneneine Ansprechpartnerin/ einen Ansprechpartner <strong>de</strong>rEFAS für Fragen <strong>de</strong>r Arbeitssicherheit und <strong>de</strong>s Gesundheitsschutzes(Branchen-Koordinator/in, Branchenreferent/in).Abschnitt CGesundheitsschutz10 Betreuung durch DienstleisterDie betriebsärztliche Betreuung <strong>de</strong>r Mitarbeiter/innen<strong>de</strong>r kirchlichen Einrichtungen nach Nr. 2 kann einexterner leistungsfähiger Dienstleister übernehmen.Er stellt vertraglich die Umsetzung <strong>de</strong>r gesetzlichenFor<strong>de</strong>rungen insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>s Arbeitssicherheitsgesetzesund <strong>de</strong>r einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften(insbeson<strong>de</strong>re ,,Betriebsärzte“ – BGV A7)sicher.11 Aufgaben <strong>de</strong>r EFAS, Koordinatorinnen/Koordinatorenund Ortskräfte für Arbeitssicherheit imBereich Gesundheitsschutz(1) Die EFAS, Koordinatorinnen/Koordinatoren undOrtskräfte arbeiten vertrauensvoll mit <strong>de</strong>r zuständigenBetriebsärztin/<strong>de</strong>m zuständigen Betriebsarzt nachNr. 10 zusammen. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzwer<strong>de</strong>n als Einheit verstan<strong>de</strong>n. Soweit erfor<strong>de</strong>rlich,wer<strong>de</strong>n Aufgaben vor Ort von <strong>de</strong>r Ortskraft fürArbeitssicherheit und <strong>de</strong>r zuständigen Betriebsärz-


Bd. 61 Nr. 9 168 30. September <strong>2004</strong>tin/<strong>de</strong>m zuständigen Betriebsarzt gemeinsam wahrgenommen.(2) Die EFAS initiiert und begleitet gemeinsame Projektezu Themenstellungen <strong>de</strong>r Arbeitsmedizin undVorbeugung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren.(3) Der EFAS wird von <strong>de</strong>r EKD zur Vernetzung <strong>de</strong>rArbeitssicherheit mit <strong>de</strong>m Gesundheitsschutz eineBetriebsärztin/ein Betriebsarzt für die direkte Mitarbeitim Team benannt. In <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>skirchen wir<strong>de</strong>ine koordinieren<strong>de</strong> Betriebsärztin/ein koordinieren<strong>de</strong>rBetriebsarzt benannt. Diese Aufgaben könnenauch durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarztgem. Nr. 10 wahrgenommen wer<strong>de</strong>n.Abschnitt D12 Geltungsdauer, Kündigung, Beitritt <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skirchen(1) Die Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung vom2. September 1998 (ABl. EKD 1998 S. 491 ff) und giltbis zum Ablauf <strong>de</strong>s Jahres 2008 und verlängert sichum jeweils fünf Jahre, wenn nicht ein Jahr vor Ablauf<strong>de</strong>r Laufzeit bzw. <strong>de</strong>r regelmäßigen Verlängerung unterAngabe <strong>de</strong>s Kündigungsgrun<strong>de</strong>s gekündigt wird.Wird von einer Vertragspartei die Kündigung erwogen,verpflichtet sie sich, kurzfristig Gespräche überMöglichkeiten/Voraussetzungen <strong>de</strong>r Fortführung <strong>de</strong>sVertragsverhältnisses anzubieten. Nach Kündigung<strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses sichern sich die Vertragsparteiendie gemeinsame Regelung einer ,,Übergangsfrist“(z. B. zur sozialverträglichen Klärung <strong>de</strong>r personalrechtlichenFragen und <strong>de</strong>r Reorganisation) zu.(2) Ohne Einhaltung einer Frist kann die Vereinbarunggekündigt wer<strong>de</strong>n, wenn eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Arbeitssicherheitsgesetzesbzw. <strong>de</strong>r UnfallverhütungsvorschriftenBGV A6 (bzw. VSG 1.2) und A7 dieweitere Umsetzung unmöglich o<strong>de</strong>r aber unzumutbarmacht.(3) Kommen Lan<strong>de</strong>skirchen ihren Betreuungsverpflichtungen(insbeson<strong>de</strong>re nach Nr. 6 Abs. 1) nachweislichüber einen längeren Beobachtungszeitraumnicht nach, kann die zuständige Berufsgenossenschaftmit einer Frist von sechs Monaten zum jeweils folgen<strong>de</strong>nKalen<strong>de</strong>rjahr die ,,Regelbetreuung“ nach <strong>de</strong>n einschlägigenUnfallverhütungsvorschriften für die beiihr versicherten Einrichtungen anordnen. Voraussetzungfür die Anordnung <strong>de</strong>r ,,Regelbetreuung“ ist, dassdie Lan<strong>de</strong>skirche über <strong>de</strong>n Betreuungsmangel schriftlichinformiert und beraten wur<strong>de</strong> und ihr die Möglichkeiteingeräumt wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>n Mangel innerhalb einerangemessenen Frist abzustellen.(4) Die Vereinbarung wird für eine Gliedkirche <strong>de</strong>rEvangelischen Kirche in Deutschland wirksam, wenndiese <strong>de</strong>r Vereinbarung durch schriftliche Erklärunggegenüber <strong>de</strong>r EKD beigetreten ist.Hannover, 3. September 2003EKDHamburg, 17. September 2003Verwaltungs-BerufsgenossenschaftAnlage 2Erläuterungen zum überarbeitetenPräventionskonzept Arbeitssicherheitund Gesundheitsschutz in <strong>de</strong>r EvangelischenKirche in DeutschlandDurch das Arbeitssicherheitsgesetz und die UnfallverhütungsvorschriftenBGV A6 und A7 sind diekirchlichen Einrichtungen verpflichtet, eine sicherheitstechnischeund eine arbeitsmedizinische Betreuungvorzuhalten. Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaftenhaben hierbei vorgegeben,dass die Betreuung nach einem festgelegten Schemaauf <strong>de</strong>r Grundlage von Einsatzstun<strong>de</strong>n durch Fachpersonal(in <strong>de</strong>r Regel externe Sicherheitsingenieure/inneno<strong>de</strong>r -techniker) erfolgen muss. Nach Verhandlungmit <strong>de</strong>n Berufsgenossenschaften konntemit Einführung <strong>de</strong>s Präventionskonzepts 1997 erreichtwer<strong>de</strong>n, dass die Lan<strong>de</strong>skirchen (lediglich)sicher stellen, dass je<strong>de</strong> kirchliche Einrichtungdurchschnittlich einmal innerhalb von zwei Jahrendurch eine Ortskraft für Arbeitssicherheit besichtigtwer<strong>de</strong>n kann. Dies ermöglicht gegenüber <strong>de</strong>r Anwendung<strong>de</strong>r starren gesetzlichen bzw. unfallverhütungsrechtlichenRegelungen eine flexiblere und fürdie kleinen kirchlichen Arbeitgeber angemessenereund kostengünstigere Arbeitssicherheitspraxis. DiesesBetreuungssystem hat sich bewährt und ist in <strong>de</strong>nletzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt wor<strong>de</strong>n.Neben <strong>de</strong>r sicherheitstechnischen Betreuungkonnte in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r BAD GmbH einelan<strong>de</strong>skirchenübergreifen<strong>de</strong> arbeitsmedizinische Betreuungrealisiert wer<strong>de</strong>n.Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r mehrjährigen Erfahrungenmit <strong>de</strong>m Präventionskonzept, sind nun <strong>de</strong>ssen Inhaltemit Vertrag vom 3./17. September 2003 aktualisiertwor<strong>de</strong>n. Die Novellierung <strong>de</strong>s öffentlich-rechtlichenVertrages mit <strong>de</strong>r VBG hatte insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong>Ziele:– Abbildung <strong>de</strong>r aktuellen Betreuungspraxis und <strong>de</strong>sSystems EFAS-Koordinatoren/innen für Arbeitssicherheit-Ortskräfte– Integration <strong>de</strong>r arbeitsmedizinischen Betreuung in<strong>de</strong>n Vertrag– möglichst gleichlauten<strong>de</strong> Verträge, Absprachenmit allen beteiligten Berufsgenossenschaften, um eine


30. September <strong>2004</strong> 169 Bd. 61 Nr. 9einheitliche Betreuung in einem übereinstimmen<strong>de</strong>nGeltungsbereich zu erreichen– Vertragliche Festlegung <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Präventionsarbeitdurch die BerufsgenossenschaftenDas geän<strong>de</strong>rte Präventionskonzept konnte zunächstmit <strong>de</strong>r VBG vereinbart wer<strong>de</strong>n. Es wird davon ausgegangen,dass es im Jahr <strong>2004</strong> auch mit <strong>de</strong>r Berufsgenossenschaftfür Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflegeauf eine vertragliche Grundlage gestellt wer<strong>de</strong>nkann.Folgen<strong>de</strong> neue Detailregelungen sind für die Präventionsbemühungenin <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>skirchen von Be<strong>de</strong>utung:– Im Rahmen <strong>de</strong>s Geltungsbereichs <strong>de</strong>r Nr. 2 <strong>de</strong>sPräventionskonzepts erfolgt für die bei <strong>de</strong>r VBG und<strong>de</strong>r Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst undWohlfahrtspflege versicherten Einrichtungen einegleichartige Betreuung.– Die Dokumentations- und Controllingaufgaben<strong>de</strong>r EFAS und <strong>de</strong>r Koordinatoren/innen für Arbeitssicherheitwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>taillierter beschrieben. Die EFASverpflichtet sich zur Evaluation ihrer Leistungen fürdie Lan<strong>de</strong>skirchen.– Die EFAS erstellt auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r berufsgenossenschaftlichenund lan<strong>de</strong>skirchlichen Daten eineUnfallstatistik.– Die Aufgaben <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Koordinators/in für Arbeitssicherheitwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>zidiert beschrieben. Er/sie übernimmtfür seine/ihre Lan<strong>de</strong>skirche die Funktion <strong>de</strong>r,,Leiten<strong>de</strong>n Fachkraft für Arbeitssicherheit“.– Es wird erneut klargestellt, dass die Zahl <strong>de</strong>r Ortskräftevon <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>skirchen festgelegt wird. Sierichtet sich nach <strong>de</strong>r Gesamtzahl <strong>de</strong>r zu betreuen<strong>de</strong>nEinrichtungen. Der Bedarf ist nach zwei Jahren zuüberprüfen und ggf. anzupassen.– Es wird erneut klargestellt, dass die von <strong>de</strong>r EFASund <strong>de</strong>n Berufsgenossenschaften erarbeiteten Checklistendie Grundlage für die Betreuung bil<strong>de</strong>n. IhreAnwendung ist für die Routinebetreuung ausreichend.– Die Berufsgenossenschaften unterstützen die Arbeit<strong>de</strong>s kirchlichen Präventionssystems durch Mitarbeit,sächliche Leitungen und die Finanzierung vonProjekten (z. B. Seminaren).– Die arbeitsmedizinische Betreuung durch <strong>de</strong>n externenDienstleister (BAD GmbH) wird routinemäßigevaluiert. Die Zusammenarbeit <strong>de</strong>r Betriebsärzte/innenmit <strong>de</strong>m im Bereich <strong>de</strong>r Arbeitssicherheit Tätigenwird intensiviert.– Die Kündigung <strong>de</strong>r Vereinbarung (durch die Berufsgenossenschaft)ist nur noch unter erschwertenBedingungen möglich (vorgeschaltete Verpflichtungzur Verhandlung, Übergangsfrist).Abschließend sei erneut darauf hingewiesen, dass esbei <strong>de</strong>m zweijährigen Betreuungsturnus <strong>de</strong>r Einrichtungenverbleibt.Nichtgemeindliche Einrichtungen sind entsprechendihrer Größe und spezifischen Gefährdungssituation zuberücksichtigen. Es ist mit Blick auf die Gesamtzahl<strong>de</strong>r Einrichtungen eine gleichmäßige Betreuung in <strong>de</strong>rFläche zu realisieren (keine ,,weißen“ Flecke bzw.,,Schwerpunktbetreuung“).Die Berufsgenossenschaften berichten, dass das Präventionskonzeptin <strong>de</strong>r überwiegen<strong>de</strong>n Anzahl <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skirchenin vorbildlicher Weise und äußerst engagiertumgesetzt wird. Lei<strong>de</strong>r ist jedoch auch festzustellen,dass in Ausnahmefällen die Betreuungsaktivitäten nochnicht ausreichend sind. Es wur<strong>de</strong> daher <strong>de</strong>r Wunschgeäußert, bei längerfristiger Nicht-Umsetzung <strong>de</strong>s Präventionskonzeptsnach einer Verhandlungs- und Korrekturphasedie gesetzlich bzw. unfallverhütungsrechtlichvorgesehene Betreuung anordnen zu können. DieseRegelung ist in Nr. 12 Abs. 3 aufgenommen.Ergebnis <strong>de</strong>r I. Evang.-theol. DienstprüfungSommersemester <strong>2004</strong>Bekanntmachung <strong>de</strong>s Oberkirchenratsvom 30. Juli <strong>2004</strong> AZ 22.51-3 Nr. 185Die I. Evang.-theol. Dienstprüfung in Tübingen habenim Juli <strong>2004</strong> bestan<strong>de</strong>n:Philine Blum aus AachenMaria Dold aus BalingenMarkus Frank aus Kirchheim unter TeckChristian Günther aus GrünstadtMarkus Haag aus HechingenChristof Johannes Hartmann aus Sin<strong>de</strong>lfingenKarin Hoffmann-Kontny aus WaiblingenMelanie Holzapfel aus HerrenbergMichael Jonas aus BalingenPascal Felix Ernst Kober aus Sin<strong>de</strong>lfingenSonja Regine Kuttler aus SchorndorfCornelius Heinrich Kuttler aus HechingenMaren-Christine Elisabeth Lauster aus Kirchheimunter TeckChristian Lehmann aus SiegenBirgit Mattausch aus Ruit auf <strong>de</strong>n Fil<strong>de</strong>rnHeike Andrea Matthis aus LeonbergGerd Andreas Mohr aus StuttgartMirjam Müller aus DenkendorfStefan Schwarzer aus ReutlingenKatrin Annette Sohl aus StuttgartMatthias Ulrich Wanzeck aus Ruit auf <strong>de</strong>n Fil<strong>de</strong>rnChristine Watermann aus StuttgartHenrik Watermann aus HannoverStephanie Natalie Zwanger aus TübingenR u p p


Bd. 61 Nr. 9 170 30. September <strong>2004</strong><strong>Kirchenrecht</strong>liche Vereinbarung<strong>de</strong>r Evang. KirchenbezirkeBalingen und Sulz a. N.Bekanntmachung <strong>de</strong>s Oberkirchenratsvom 11. August <strong>2004</strong> AZ 11.05 Nr. 524Durch kirchenrechtliche Vereinbarung hat <strong>de</strong>r Evang.Kirchenbezirk Sulz <strong>de</strong>m Evang. Kirchenbezirk BalingenAufgaben im Bereich <strong>de</strong>r diakonischen Arbeit imZollernalbkreis übertragen. Die Vereinbarung wur<strong>de</strong>durch Verfügung <strong>de</strong>s Oberkirchenrats vom 9. August<strong>2004</strong> genehmigt und wird gemäß § 8 <strong>de</strong>s KirchlichenVerbandsgesetzes bekannt gemacht.<strong>Kirchenrecht</strong>liche Vereinbarungzwischen<strong>de</strong>n Evang. KirchenbezirkenBalingen und Sulz a. N.§ 1R u p pDer Kirchenbezirk Balingen übernimmt für <strong>de</strong>n KirchenbezirkSulz a. N. folgen<strong>de</strong> Aufgaben im Bereich<strong>de</strong>s Zollernalbkreises:1. Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstellefür Suchtgefähr<strong>de</strong>te und Suchtkranke2. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung3. Schuldner- und Insolvenzberatung4. Koordination <strong>de</strong>r diakonischen Dienste, die in <strong>de</strong>rEigenverantwortung <strong>de</strong>r beteiligten Kirchenbezirkeliegen5. Vertretung <strong>de</strong>r diakonischen Anliegen gegenüber<strong>de</strong>m Zollernalbkreis, <strong>de</strong>n staatlichen und öffentlichenStellen und in <strong>de</strong>r freien WohlfahrtspflegeBei <strong>de</strong>r Wahrnehmung dieser Aufgaben (Nr. 1 bis 5)hält er Verbindung mit <strong>de</strong>n freien Trägern diakonischerWerke im Bereich <strong>de</strong>s Zollernalbkreises (§ 5Diakoniegesetz).Wesentliche Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r in Ziffern 1 bis 3genannten Arbeitsgebiete sowie <strong>de</strong>r Aufbau neuer diakonischerDienste auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s Zollernalbkreisessind nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s Kirchenbezirkes Sulza. N. möglich.§ 2(1) Es wird ein Kreisdiakonieausschuss gebil<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>rfür die Wahrnehmung <strong>de</strong>r übertragenen Aufgaben verantwortlichist. Der Kreisdiakonieausschuss ist einbeschließen<strong>de</strong>r Ausschuss <strong>de</strong>s Kirchenbezirkes Balingen.Er besteht aus <strong>de</strong>m Diakonischen Bezirksausschuss<strong>de</strong>s Kirchenbezirkes Balingen und einemstimmberechtigten Vertreter aus <strong>de</strong>m DiakonischenBezirksausschuss <strong>de</strong>s Kirchenbezirkes Sulz a. N. DieserVertreter wird vom Diakonischen BezirksausschussSulz a. N. gewählt.(2) Der Geschäftsführer <strong>de</strong>r Diakonischen BezirksstelleSulz a. N. kann an <strong>de</strong>n Sitzungen mit beraten<strong>de</strong>rStimme teilnehmen.(3) Die selbständigen diakonischen Einrichtungenim Zollernalbkreis können einen Vertreter mit beraten<strong>de</strong>rStimme in <strong>de</strong>n Kreisdiakonieausschuss entsen<strong>de</strong>n.§ 3(1) Die Durchführung <strong>de</strong>r Beschlüsse <strong>de</strong>s Kreisdiakonieausschussesobliegt <strong>de</strong>r Diakonischen BezirksstelleBalingen, die insoweit die Bezeichnung ,,Kreisdiakoniestelle“trägt.(2) Die beteiligten Kirchenbezirke und ihre DiakonischenBezirksstellen sowie die Kreisdiakoniestelle gebeneinan<strong>de</strong>r regelmäßig von ihrer diakonischenArbeit und Planung im Zollernalbkreis Kenntnis.§ 4Die in § 1 genannten Aufgaben wer<strong>de</strong>n vom KirchenbezirkBalingen finanziert. Die an<strong>de</strong>ren beteiligtenKirchenbezirke können freiwillige Beiträge leisten.§ 5(1) Diese Vereinbarung tritt für die Vereinbarung vom18. März 1986 ab <strong>de</strong>m Beschluss <strong>de</strong>r Kirchenbezirkssyno<strong>de</strong>Balingen vom 17. Juli <strong>2004</strong> und <strong>de</strong>m Beschluss<strong>de</strong>r Kirchenbezirkssyno<strong>de</strong> Sulz a. N. vom16. Juli <strong>2004</strong> und <strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>s Evang. Oberkirchenratsvom 9. August <strong>2004</strong> in Kraft.(2) Die Vereinbarung kann von je<strong>de</strong>m Vertragspartnermit einer Frist von zwei Jahren zum En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rjahresgekündigt wer<strong>de</strong>n. Die Kündigung bedarf<strong>de</strong>r Schriftform und <strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>s Oberkirchenrates.Für <strong>de</strong>n Kirchenbezirk BalingenDekan Martin SeitzFür <strong>de</strong>n Kirchenbezirk SulzDekan Claus-Dieter Stoll


30. September <strong>2004</strong> 171 Bd. 61 Nr. 9Dienstnachrichten– Kirchenrat Ralph Gruber, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle Fachreferent 2.1.4,,Religionsunterricht an Grund- und Hauptschulen, Realschulenund Son<strong>de</strong>rschulen“ im Dezernat 2 ,,Kirche und Bildung“ imEvang. Oberkirchenrat in Stuttgart, schied mit Ablauf <strong>de</strong>s 31. Juli<strong>2004</strong> aus <strong>de</strong>m Pfarrdienst <strong>de</strong>r Evang. Lan<strong>de</strong>skirche in Württembergaus. Er wur<strong>de</strong> mit Wirkung vom 1. August <strong>2004</strong> unterBerufung in das Kirchenbeamtenverhältnis auf Lebenszeit bei <strong>de</strong>rSchulstiftung <strong>de</strong>r Evang. Lan<strong>de</strong>skirche in Württemberg zum Studiendirektori. K. ernannt.– Pfarrerin z. A. Jasmin Abele, zur Dienstaushilfe beim Dekan inTuttlingen, wur<strong>de</strong> mit Wirkung vom 1. September <strong>2004</strong> untergleichzeitiger Aufnahme in <strong>de</strong>n ständigen Pfarrdienst <strong>de</strong>r Evang.Lan<strong>de</strong>skirche in Württemberg, auf die Pfarrstelle IV an <strong>de</strong>r Marienkirchein Reutlingen, Dek. Reutlingen, ernannt.– Pfarrerin z. A. Silke Heckmann, zur Dienstaushilfe beim Dekan inLudwigsburg, wur<strong>de</strong> mit Wirkung vom 1. September <strong>2004</strong> untergleichzeitiger Aufnahme in <strong>de</strong>n ständigen Pfarrdienst <strong>de</strong>r Evang.Lan<strong>de</strong>skirche in Württemberg, auf eine bewegliche Pfarrstelle mitDienstauftrag ,,Vertretungsdienste in <strong>de</strong>r Klinik Markgröningen“,Dek. Ditzingen, ernannt.– Pfarrerin Heidrun Kopp, auf einer beweglichen Pfarrstelle beauftragtmit <strong>de</strong>r Wahrnehmung pfarramtlicher Dienste an <strong>de</strong>r Stephanuskirchein Tübingen, Dek. Tübingen, wird im Rahmen ihrerErnennung auf eine bewegliche Pfarrstelle mit Wirkung vom1. September <strong>2004</strong> beauftragt mit <strong>de</strong>r Wahrnehmung pfarramtlicherDienste in <strong>de</strong>r Albert-Schweitzer-Kirchengemein<strong>de</strong> in Tübingen,Dek. Tübingen.– Pfarrerin z. A. Sabine Leibbrandt, Studienassistentin am Pfarrseminar<strong>de</strong>r Evang. Lan<strong>de</strong>skirche in Württemberg in Stuttgart-Birkach,wur<strong>de</strong> mit Wirkung vom 1. September <strong>2004</strong> unter gleichzeitigerAufnahme in <strong>de</strong>n ständigen Pfarrdienst <strong>de</strong>r Evang.Lan<strong>de</strong>skirche in Württemberg, auf die Pfarrstelle Süd in Hemmingen,Dek. Ditzingen, ernannt.– Pfarrer Wolfgang Marquardt, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle Ost in Beutelsbach,Dek. Schorndorf, wur<strong>de</strong> mit Wirkung vom 1. September<strong>2004</strong> gemäß § 52 Abs. 1 Württ. Pfarrergesetz freigestellt zur VereinigtenEvangelischen Mission für einen Dienst bei <strong>de</strong>r GerejaKristen Injili Di Tanah Papua (GKI) in West Papua/Indonesien.– Pfarrer z. A. Steffen Palmer, beauftragt mit <strong>de</strong>r Versehung <strong>de</strong>rPfarrstelle Sontheim an <strong>de</strong>r Brenz, Dek. Hei<strong>de</strong>nheim, wur<strong>de</strong> mitWirkung vom 1. September <strong>2004</strong> unter gleichzeitiger Aufnahmein <strong>de</strong>n ständigen Pfarrdienst <strong>de</strong>r Evang. Lan<strong>de</strong>skirche in Württemberg,auf die Pfarrstelle daselbst ernannt.– Pfarrer z. A. Markus Schoch, beauftragt mit <strong>de</strong>r Wahrnehmungpfarramtlicher Dienste in Samara/Russland, wur<strong>de</strong> mit Wirkungvom 1. September <strong>2004</strong> unter gleichzeitiger Aufnahme in <strong>de</strong>nständigen Pfarrdienst <strong>de</strong>r Evang. Lan<strong>de</strong>skirche in Württemberg,auf die Pfarrstelle Ost an <strong>de</strong>r Martinskirche in Sin<strong>de</strong>lfingen, Dek.Böblingen, ernannt.– Pfarrerin Marion Sieker-Greb, in Stellenteilung mit ihrem Ehemann,Pfarrer Hartmut Greb, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle Heimsheim, Dek.Leonberg, wur<strong>de</strong> gemäß § 50 Württ. Pfarrergesetz mit Wirkungvom 1. September <strong>2004</strong> beurlaubt.– Der Lan<strong>de</strong>sbischof hat Kirchenverwaltungsoberinspektorin SandraTulke beim Evangelischen Oberkirchenrat in Stuttgart mitWirkung vom 7. September <strong>2004</strong> in das Kirchenbeamtenverhältnisauf Lebenszeit berufen.Der Lan<strong>de</strong>sbischof hat mit Wirkung vom 10. September <strong>2004</strong> zurPfarrerin bzw. zum Pfarrer für Evang. Religionslehre ernannt:– Pfarrerin Franziska Drehsen, an <strong>de</strong>r Gewerblichen Schule (Robert-Bosch-Schule) in Stuttgart-Zuffenhausen;– Pfarrerin z. A. Susanne Wilhelm, am Max-Born-Gymnasium inBacknang, unter gleichzeitiger Aufnahme in <strong>de</strong>n ständigen Pfarrdienst<strong>de</strong>r Evang. Lan<strong>de</strong>skirche in Württemberg.mit einem vollen Unterrichtsauftrag:– Pfarrer Peter Gansky, an <strong>de</strong>r Kaufmännischen Schule in Crailsheim;– Pfarrer Walter Lingoth, am Hohenlohe-Gymnasium in Öhringen;– Pfarrer z. A. Karlheinz Reicherter, an <strong>de</strong>r Gewerblichen Schule inSigmaringen, unter gleichzeitiger Aufnahme in <strong>de</strong>n ständigenPfarrdienst <strong>de</strong>r Evang. Lan<strong>de</strong>skirche in Württemberg;– Pfarrer Harald Röser, am Hellenstein-Gymnasium in Hei<strong>de</strong>nheim;– Pfarrer Jörg Seyfried, an <strong>de</strong>r Gewerblichen Berufsschule I (Gottlieb-Daimler-Schule)in Sin<strong>de</strong>lfingen;– Pfarrer z. A. Dr. Wolfram Uebele, an <strong>de</strong>r Kaufmännischen Schulein Leonberg, unter gleichzeitiger Aufnahme in <strong>de</strong>n ständigen Pfarrdienst<strong>de</strong>r Evang. Lan<strong>de</strong>skirche in Württemberg.Der Lan<strong>de</strong>sbischof hata) ernannt:mit Wirkung vom 1. Juni <strong>2004</strong>– Pfarrerin Barbara Rieth, auf einer beweglichen Pfarrstelle, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rDienstauftrag ,,Wahrnehmung pfarramtlicher Dienste auf <strong>de</strong>mStändigen Vikariat Alfdorf-Pfahlbronn, Dek. Schorndorf“, zugeordnetist, auf die Pfarrstelle Alfdorf-Pfahlbronn, Dek. Schorndorf;mit Wirkung vom 1. August <strong>2004</strong>– Pfarrer Steffen Kaltenbach, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle bei <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skirchlichenSchülerinnen- und Schülerarbeit im EvangelischenLan<strong>de</strong>sjugendpfarramt, auf die Pfarrstelle Fornsbach, Dek. Backnang;– Pfarrer Joachim Pfau, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle III an <strong>de</strong>r Frie<strong>de</strong>nskirchein Heilbronn, Dek. Heilbronn, auf die Pfarrstelle Sternenfels, Dek.Mühlacker;mit Wirkung vom 1. September <strong>2004</strong>– Kirchenverwaltungsrat Hans-Jürgen Schroff beim EvangelischenOberkirchenrat in Stuttgart, zum Kirchenoberverwaltungsrat;– Pfarrer Andreas Bührer, auf einer beweglichen Pfarrstelle, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rDienstauftrag ,,Wahrnehmung pfarramtlicher Dienste auf <strong>de</strong>r StändigenPfarrverweserei Bissingen ob Lontal“, Dek. Hei<strong>de</strong>nheim,zugeordnet ist, auf die Pfarrstelle Beihingen, Dek. Ludwigsburg;– Pfarrer Christoph Burgenmeister, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle Gruibingen,Dek. Geislingen a. d. Steige, auf die Pfarrstelle Goldburghausen,Dek. Aalen;– Pfarrer Dr. Dieter Heidtmann, auf einer beweglichen Pfarrstelle,<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Dienstauftrag ,,Wahrnehmung pfarramtlicher Dienste auf<strong>de</strong>m Ständigen Vikariat an <strong>de</strong>r Johanneskirche in Crailsheim“,Dek. Crailsheim, zugeordnet ist, auf die Projektpfarrstelle für die,,Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa – LeuenbergerKirchengemeinschaft“ (GEKE) bei <strong>de</strong>r ,,Konferenz EuropäischerKirchen“ (KEK) in Brüssel;– Pfarrer Wolfgang Kilper, auf <strong>de</strong>r Klinikpfarrstelle Markgröningen,Dek. Ditzingen, auf eine bewegliche Pfarrstelle, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Dienstauftrag,,Versehung <strong>de</strong>r Pfarrstelle III in Markgröningen, Dek. Ditzingenund Teildienstauftrag an <strong>de</strong>r Klinikpfarrstelle Markgröningen",Dek. Ditzingen, zugeordnet ist;– Pfarrer Frank Lutz, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle Amstetten, Dek. Geislingena. d. Steige, auf die Pfarrstelle Erzingen, Dek. Balingen;– Pfarrer Jörg Rapp, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle Süd in Eningen unter Achalm,Dek. Reutlingen, auf die Pfarrstelle Wil<strong>de</strong>nstein, Dek. Crailsheim;– Pfarrer Thomas Rumpf, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle II in Echterdingen, Dek.Bernhausen, auf die Pfarrstelle I in Rohr, Dek. Degerloch;– Pfarrerin Margit Schmid, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle Balingen Auf Schmi<strong>de</strong>n,Dek. Balingen, auf die Pfarrstelle II in Leinfel<strong>de</strong>n-Unteraichen,Dek. Bernhausen;– Pfarrer Helmut Schwa<strong>de</strong>rer, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle Dietersweiler, Dek.Freu<strong>de</strong>nstadt, auf die Pfarrstelle I in Döffingen, Dek. Böblingen;– Pfarrer Michael Waldmann, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle Donzdorf, Dek.Geislingen a. d. Steige, auf die Dekanats- und 1. Pfarrstelle an <strong>de</strong>rStadtkirche zu Nürtingen, Dek. Nürtingen;


Bd. 61 Nr. 9 172 30. September <strong>2004</strong>mit Wirkung vom 13. September <strong>2004</strong>– Kirchenverwaltungsoberamtsrat Ulrich Kübler, unter Berufung indas Kirchenbeamtenverhältnis auf Lebenszeit, zum Kirchenverwaltungsoberamtsratbeim Evangelischen Oberkirchenrat in Stuttgart;mit Wirkung vom 1. Oktober <strong>2004</strong>– Pfarrer Dr. Andreas Hoffmann-Richter, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle imDienst für Mission, Ökumene und kirchlicher Entwicklungsdienstin <strong>de</strong>r Prälatur Ulm, auf die Pfarrstelle West an <strong>de</strong>r Zachäusgemein<strong>de</strong>in Wiblingen, Dek. Ulm;– Pfarrer Peter Schaal-Ahlers, in Stellenteilung mit seiner Ehefrau,Pfarrerin Irmtraud Ahlers, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle Mainhardt, Dek.Schwäbisch Hall, auf die Gemein<strong>de</strong>bezogene Son<strong>de</strong>rpfarrstelleCity- und Öffentlichkeitsarbeit Esslingen, Dek. Esslingen;– Pfarrer Heinz-Joachim Stark, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle II an <strong>de</strong>r Pauluskirchein Stuttgart, Dek. Stuttgart, auf die Pfarrstelle Süd in Rottweil,Dek. Tuttlingen;b) in <strong>de</strong>n Ruhestand versetzt:mit Ablauf <strong>de</strong>s 31. Juli <strong>2004</strong>– Studiendirektor Hans Bachteler, Leiter <strong>de</strong>s Sprachenkollegs <strong>de</strong>rEvang. Lan<strong>de</strong>skirche in Württemberg, seinem Antrag entsprechend;mit Wirkung vom 1. August <strong>2004</strong>– Pfarrer Matthias Dannenmann, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle Bad Waldsee,Dek. Ravensburg;– Pfarrer Siegfried Dreher, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle IV an <strong>de</strong>r Evang.Diakonissenanstalt in Stuttgart;– Pfarrer Dieter Eitel, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle in Birkach, Dek. Degerloch;– Pfarrer Dr. Wolfgang Lipp, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle Süd an <strong>de</strong>r Martin-Luther-Kirche in Ulm, Dek. Ulm;– Pfarrer Ernst-Ulrich Schmidt, auf <strong>de</strong>r Pfarrstelle an <strong>de</strong>r Christuskirchein Reutlingen, Dek. Reutlingen;mit Wirkung vom 1. Oktober <strong>2004</strong>– Dekan Peter Guske, auf <strong>de</strong>r Dekanats- und 1. Pfarrstelle in Künzelsau.In die Ewigkeit wur<strong>de</strong>n abgerufen:– am 18. Juli <strong>2004</strong> Pfarrer i. R. Joachim Tietzen, früher auf <strong>de</strong>rPfarrstelle Owen/Teck, Dek. Kirchheim;– am 19. Juli <strong>2004</strong> Dekan i. R. Helmut Betsch, früher auf <strong>de</strong>rDekanats- und 1. Pfarrstelle in Nagold;– am 25. Juli <strong>2004</strong> Pfarrer i. R. Hellmut Lang, früher auf <strong>de</strong>r PfarrstelleGrunbach, Dek. Schorndorf.Amtsblatt: Laufen<strong>de</strong>r Bezug nur durch das ReferatInterne Verwaltung <strong>de</strong>s Evang. Oberkirchenrats.Bezugspreis jährlich 25,00 Eurozuzüglich Porto- und Versandkosten.Erscheinungsweise: monatlich.Der Bezug kann zwei Monate vor <strong>de</strong>m 31. Dezembereines je<strong>de</strong>n Jahres gekündigt wer<strong>de</strong>n.Einzelnummern laufen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r früherer Jahrgängekönnen vom Referat Interne Verwaltung <strong>de</strong>s Evang.Oberkirchenrats – soweit noch vorrätig – bezogenwer<strong>de</strong>n. Preis je Einzelheft: 2,00 EuroHerausgeber: Evang. Oberkirchenrat,Postfach 10 13 42, 70012 StuttgartDienstgebäu<strong>de</strong>: Gänshei<strong>de</strong>straße 4, 70184 Stuttgart,Telefon 0711 2149-0Herstellung:Evangelisches Medienhaus GmbHAugustenstraße 124, 70197 StuttgartKonten <strong>de</strong>r Kasse<strong>de</strong>s Evang. Oberkirchenrats Stuttgart:Nr. 2 003 225 Lan<strong>de</strong>sbank Ba<strong>de</strong>n-Württemberg(BLZ 600 501 01)Nr. 400 106 Evang. Kreditgenossenschaft Stuttgart(BLZ 600 606 06)

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