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Kodierleitfaden - DGHO

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<strong>Kodierleitfaden</strong>_2011_Innenteil_<strong>Kodierleitfaden</strong>_2011_Innenteil 29.12.10 16:57 Seite 20<br />

plexen und sehr aufwendigen Fälle profitieren dann jedoch<br />

von deutlich höheren DRG-Bewertungen. Wesentliche<br />

Voraussetzung für Fallkonstellationen, die Kriterien der „komplizierenden<br />

Konstellationen“ zu erfüllen, sind eine hohe<br />

Dokumentations- und Kodierqualität.<br />

Eine weitere globale Funktion mit Relevanz in hämato-onkologischen<br />

DRG (insbesondere R60, R62 und R63) stellt die<br />

Durchführung von Dialysen dar, die neben dem entsprechenden<br />

Zusatzentgelt für eine besser vergütete Fallpauschale sorgt.<br />

2.3.3 Zusatzentgelte<br />

Neben dem DRG-Erlös können Zusatzentgelte nach einem in<br />

der FPV 2011 definierten Leistungskatalog abgerechnet<br />

werden. Zusatzentgelt bedeutet allerdings nicht „über das<br />

vereinbarte Krankenhaus-Budget hinausgehendes Entgelt“,<br />

sondern stellt nur eine andere Entgeltart ohne grundsätzlich<br />

budgeterhöhende Wirkung dar.<br />

Nicht alle Zusatzentgelte konnten durch das InEK kalkuliert<br />

und mit festen Preisen belegt werden. Die Zusatzentgelte<br />

werden über OPS-Kodes dokumentiert.<br />

Die Erlöse sind dabei strikt abhängig von der kumulierten<br />

Applikationsmenge des jeweiligen Wirkstoffes bzw. der Anzahl<br />

der verabreichten Blutprodukte während des gesamten<br />

stationären Aufenthaltes des Patienten (einschließlich evt.<br />

Wiederaufnahmen). Hinzuweisen ist für das DRG-System 2011<br />

insbesondere auf die neu definierten Zusatzentgelte mit hämato-onkologischer<br />

Relevanz (siehe Kapitel Zusatzentgelte).<br />

2.3.4 Begriffsbestimmungen<br />

Stationäre Behandlung von Patienten und deren Abgrenzung<br />

Eine Krankenhausbehandlung kann vollstationär, teilstationär,<br />

vorstationär, nachstationär sowie ambulant (gem. § 115a)<br />

erbracht werden (siehe hierzu § 39 SGB V). Die Entscheidung<br />

über die Art der Behandlung obliegt dem aufnehmen-<br />

20 <strong>Kodierleitfaden</strong> Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation

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