Kodierleitfaden - DGHO
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<strong>Kodierleitfaden</strong>_2011_Innenteil_<strong>Kodierleitfaden</strong>_2011_Innenteil 29.12.10 16:57 Seite 46<br />
nicht bestimmt werden kann, ist mit der Sub kategorie .8<br />
„mehrere Teilbereiche überlappend“ zu kodieren, es sei<br />
denn, es existiert ein spezifischer Kode wie z. B. C16.0 Bös -<br />
artige Neubildung der Kardia (Ösophagus und Magen).<br />
4.5.8 Ungenau bezeichnete Lokalisationen<br />
Ist der Ursprungsort eines Tumors unklar oder unbekannt,<br />
und erstreckt sich der Tumor über benachbarte Strukturen<br />
(z. B. Tumor unklarer Genese an Gesicht und Hals), werden<br />
die Kodes aus C76.- Bösartige Neubildung sonstiger und<br />
ungenau bezeichneter Lokalisation gewählt.<br />
Diese sind nur anwendbar, wenn die Art des Tumors unklar ist.<br />
4.6 Die geplante Behandlung kann nicht durchgeführt<br />
werden<br />
Wird ein Patient zu einer elektiv geplanten Maßnahme statio -<br />
när aufgenommen (z. B. Fortsetzung einer Chemo therapie)<br />
und diese Maßnahme kann aus irgendeinem Grund nicht<br />
durchgeführt werden, so dass der Patient unmittelbar wieder<br />
entlassen wird, wird folgendermaßen kodiert [D007f]:<br />
Nichtdurchführung der Maßnahme aus technischen Gründen<br />
(z. B. Lieferschwierigkeiten der Apotheke):<br />
HD [Diagnose, die ursprünglich zur stationären<br />
Aufnahme führte]<br />
ND Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens<br />
wegen spezifischer Maßnahmen<br />
aufgesucht haben, die aber nicht durch -<br />
geführt wurden<br />
46 <strong>Kodierleitfaden</strong> Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation