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Kodierleitfaden - DGHO

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<strong>Kodierleitfaden</strong>_2011_Innenteil_<strong>Kodierleitfaden</strong>_2011_Innenteil 29.12.10 16:57 Seite 30<br />

operative therapeutische Maßnahmen aufgelistet. Seit der<br />

Version 2008 werden zusatzentgeltfähige Medikamente in<br />

einem eigenen Kapitel 6 im OPS-Katalog geführt.<br />

3.3 Regeln zur medizinischen Dokumentation<br />

Die Diagnosen- und Prozedurenklassifikationen müssen so<br />

angewendet werden, dass sie vergleichbare Krankenhausfälle<br />

derselben DRG zuordnen. Dies ist nur durch Anwendung<br />

von Kodierrichtlinien möglich, um auch in nicht eindeutigen<br />

Fällen eine nachvollziehbare Verschlüsselung zu ermög -<br />

lichen. Die deutschen Kodierrichtlinien sind in Anlehnung<br />

an die australischen Regeln entwickelt worden und bei der<br />

Verschlüsselung von Krankenhausfällen grundsätzlich zu beachten.<br />

Seit ihrer Einführung wurden die Kodierrichtlinien jährlich<br />

überarbeitet.<br />

Das vollständige Regelwerk gliedert sich in allgemeine und<br />

spezielle Kodierrichtlinien. Der allgemeine Teil enthält Regeln<br />

zur Kodierung von Diagnosen und Prozeduren und Definitionen<br />

von Begrifflichkeiten (Haupt- und Nebendiagnosen)<br />

sowie Hinweise zur Anwendung der Prozedurenklassifikationen.<br />

In den speziellen Kodierrichtlinien werden besondere<br />

Fallkonstellationen beschrieben, die entweder der konkreten<br />

Festlegung dienen oder bei denen aus Gründen der DRG-<br />

Logik von den allgemeinen Kodierrichtlinien abgewichen<br />

werden muss.<br />

3.3.1 Hauptdiagnose<br />

Die Hauptdiagnose ist nach der DKR D002f definiert als die<br />

„Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde,<br />

die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes<br />

der Patientin/des Patienten verantwortlich<br />

ist.“ Hierbei sind alle zur Abrechnung relevanten Befunde –<br />

30 <strong>Kodierleitfaden</strong> Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation

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