Kodierleitfaden - DGHO
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<strong>Kodierleitfaden</strong>_2011_Innenteil_<strong>Kodierleitfaden</strong>_2011_Innenteil 29.12.10 16:57 Seite 30<br />
operative therapeutische Maßnahmen aufgelistet. Seit der<br />
Version 2008 werden zusatzentgeltfähige Medikamente in<br />
einem eigenen Kapitel 6 im OPS-Katalog geführt.<br />
3.3 Regeln zur medizinischen Dokumentation<br />
Die Diagnosen- und Prozedurenklassifikationen müssen so<br />
angewendet werden, dass sie vergleichbare Krankenhausfälle<br />
derselben DRG zuordnen. Dies ist nur durch Anwendung<br />
von Kodierrichtlinien möglich, um auch in nicht eindeutigen<br />
Fällen eine nachvollziehbare Verschlüsselung zu ermög -<br />
lichen. Die deutschen Kodierrichtlinien sind in Anlehnung<br />
an die australischen Regeln entwickelt worden und bei der<br />
Verschlüsselung von Krankenhausfällen grundsätzlich zu beachten.<br />
Seit ihrer Einführung wurden die Kodierrichtlinien jährlich<br />
überarbeitet.<br />
Das vollständige Regelwerk gliedert sich in allgemeine und<br />
spezielle Kodierrichtlinien. Der allgemeine Teil enthält Regeln<br />
zur Kodierung von Diagnosen und Prozeduren und Definitionen<br />
von Begrifflichkeiten (Haupt- und Nebendiagnosen)<br />
sowie Hinweise zur Anwendung der Prozedurenklassifikationen.<br />
In den speziellen Kodierrichtlinien werden besondere<br />
Fallkonstellationen beschrieben, die entweder der konkreten<br />
Festlegung dienen oder bei denen aus Gründen der DRG-<br />
Logik von den allgemeinen Kodierrichtlinien abgewichen<br />
werden muss.<br />
3.3.1 Hauptdiagnose<br />
Die Hauptdiagnose ist nach der DKR D002f definiert als die<br />
„Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde,<br />
die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes<br />
der Patientin/des Patienten verantwortlich<br />
ist.“ Hierbei sind alle zur Abrechnung relevanten Befunde –<br />
30 <strong>Kodierleitfaden</strong> Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation