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Mitteilungsblatt Nr. 30 vom 25.07.2013 - VG Hahnstätten

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<strong>Hahnstätten</strong> 6 <strong>Nr</strong>. <strong>30</strong>/2013gung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belangegemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Aufstellungdes vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hallezum Lagern und Trocknen von Holzhackschnitzel“ in der OrtsgemeindeKaltenholzhausen entsprechend den <strong>vom</strong> Büro fürLandschafts- und Freiraumplanung Witt, Lohrheim, in der Würdigunggegebenen Empfehlungen zu erledigen.Die Würdigung mit den einzelnen Abstimmungsergebnissen istBestandteil des Originalprotokolls.Abstimmungsergebnis:6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 EnthaltungTOP 3 - Beratung und Beschluss über den vorhabenbezogenenBebauungsplan „Halle zum Lagern und Trocknenvon Holzhackschnitzel“ der Ortsgemeinde Kaltenholzhausengemäß § 10 Abs. 1 BauGB als SatzungWegen Sonderinteresse nehmen Ratsmitglied Gehrke und derVorsitzende auch an der Beratung und Beschlussfassung überdiesen Tagesordnungspunkt nicht teil. Den Vorsitz führt weiterhinder 1. Ortsbeigeordnete Heinz. Nachdem die Stellungnahmengewürdigt worden sind, kann der Satzungsbeschlussgefasst werden: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kaltenholzhausenbeschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan„Halle zum Lagern und Trocknen von Holzhackschnitzel“gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und billigt die Begründungmit Umweltbericht hierzu.Abstimmungsergebnis:6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 EnthaltungDer Vorsitzende und Ratsmitglied Gehrke nehmen wieder amSitzungstisch Platz.TOP 4 - Beratung und Beschluss über die während der Beteiligungder Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behördenund sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 3 BauGB eingegangenenStellungnahmen zur 1. änderung des Bebauungsplanes„Im großen Acker“ in der Ortsgemeinde KaltenholzhausenDie Ratsmitglieder Dietrich und Böhm nehmen wegen Sonderinteressean der Beratung und Beschlussfassung über diesenTagesordnungspunkt nicht teil und ziehen sich <strong>vom</strong> Beratungstischzurück. Die Beschlussempfehlung liegt als Tischvorlagevor. Der Vorsitzende verliest die vorgebrachten Anregungen dereinzelnen Stellungnahmen. Über die vorgebrachten Anregungenwird einzeln anhand der Beschlussempfehlung des Büros fürLandschafts- und Freiraumplanung Witt, Lohrheim, abgestimmt.Beschlussfassung:Der Ortsgemeinderat Kaltenholzhausen beschließt, die währendder Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs.2 <strong>Nr</strong>. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen zur 1. Änderung desBebauungsplanes „Im Großen Acker“ in der Ortsgemeinde Kaltenholzhausenentsprechend den <strong>vom</strong> Büro für Landschafts- undFreiraumplanung Witt, Lohrheim“, in der Würdigung gegebenenEmpfehlungen zu erledigen. Die Würdigung mit den einzelnenAbstimmungsergebnissen ist Bestandteil des Originalprotokolls.Abstimmungsergebnis:7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 EnthaltungenTOP 5 - Beratung und Beschluss über die 1. änderung desBebauungsplanes „Im großen Acker“ der OrtsgemeindeKaltenholzhausen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als SatzungWegen Sonderinteresse nehmen die Ratsmitglieder Dietrichund Böhm auch an der Beratung und Beschlussfassung überdiesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Nachdem die Stellungnahmengewürdigt worden sind, kann der Satzungsbeschlussgefasst werden.Beschlussfassung:Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kaltenholzhausenbeschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im großenAcker“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und billigtdie Begründung hierzu. Vom Umweltbericht gemäß § 2 a<strong>Nr</strong>. 2 BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung wirdgemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.Abstimmungsergebnis:7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 EnthaltungenDie Ratsmitglieder Dietrich und Böhm nehmen wieder am SitzungstischPlatz.TOP 6 - Information über den Sachstand zur änderung derKindergartensituation und evtl. BeschlussDem Gemeinderat liegen zur Beschlussvorlage zu diesemTagesordnungspunkt ausführliche Unterlagen vor, auf die derVorsitzende in seinen einführenden Worten Bezug nimmt. Vonder Kirchengemeinde als Träger der Einrichtung wurde eineFachberatung bei der Kirchenleitung beauftragt, ein Konzeptzur Erhaltung und vernünftigen Nutzung beider Einrichtungen(„Zwergenland“ und Pusteblume“) zu erstellen. Dieses Konzeptliegt dem Rat vor. Die Fachberatung der EKHN favorisiert dieVariante 1 dieses Gutachtens.Das würde bedeuten:Vorrangig den Ausbau „Zwergen-land“ zu betreiben, aber auchdie Einrichtung „Pusteblume“ im Auge behalten.Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Ortsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong>nur die Einrichtung „Pusteblume“ hier favorisiert (Alternative3 des Gutachtens). Danach wäre der Bestand der Einrichtung„Zwergenland“ nach Auffassung der Fachberatung aufDauer gefährdet.Die verschiedenen Alternativen des Gutachtens werden ausführlichdiskutiert. Bezüglich der Frage einer Kostenbeteiligungder Kirche an den baulichen Veränderungen verweist der Vorsitzendedarauf, dass die Kirche hier kein Kostenträger sei. DieEntscheidung der anderen beteiligten Gemeinden ist (außer<strong>Hahnstätten</strong>) noch nicht bekannt. Der Gemeinderat beschließtnach Ende der Aussprache einstimmig, dem Ausbau der Einrichtung„Zwergenland“ den Vorrang zugeben, unter der Maßgabeaber auch die Einrichtung Pusteblume nicht außer Acht zulassen. Dies bestätigt auch den seinerzeit gefassten Beschlussdes Ortsgemeinderates.Abstimmungsergebnis:9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 EnthaltungenTOP 7 - Information über den Sachstand zur änderung desFlächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde <strong>Hahnstätten</strong>Grundlage dieses Tagesordnungspunktes ist das Thema „Windkraft“.Der Vorsitzende erläutert kurz die Abfolge der bisherigenTätigkeiten (ausgehend von der Bürgerversammlung in unsererGemeinde). Es wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, dasalle relevanten Punkte für die Einführung von Windkraftanlagenin dem in Rede stehenden Bereich (Hünfelden und Kaltenholzhausen)klären sollte. Darin eingeschlossen auch Einwändeder zuständigen Stellen bezüglich einer evtl. Störung von Drehfunkfeuer.Nach Aussage dieses Gutachtens (so die VerwaltungHünfelden) sei der vorgesehene Standort möglich, Störfaktorenwären danach nicht vorhanden. Zahl der geplanten Windkraftanlagenpro Gemeinde: 6 Anlagen Hünfelden, 3 Anlagen Aarbergen,2 Anlagen Kaltenholzhausen Der Flächennutzungsplander Verbandsgemeinde wurde aufgelegt um Flächen für Windkraftanlagenauszuweisen. Die Beteiligung von Trägern öffentlicherBelange soll in die Wege geleitet werden. Hinweis des Vorsitzenden:Ein Großinvestor hat sich gemeldet und Interessebekundet. Nach Vorlage entsprechender Unterlagen wäre mitdiesem ein Termin mit dem Rat zu vereinbaren.TOP 8 - Mitteilungen des Ortsbürgermeisters· Die Verbandsgemeindeverwaltung hat alle verbandsangehörigenGemeinden um Benennung von freiem Wohnraum vor Ortgebeten. Der Wohnraum wird für die Unterbringung von zugewiesenenAsylbewerbern benötigt. Bei Interesse an einer Vermietungwären entsprechende Hinweise dann an die Verbandsgemeindeverwaltungzu geben.· Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung wird die Einführungvon Hundesteuermarken empfohlen. Bis jetzt hat sich die überwiegendeZahl der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde füreine Einführung von Hundesteuermarken ausgesprochen. DasFür und Wider einer Einführung wird im Rat ausführlich diskutiert(Chip statt Marke, Einhaltung der Anleinpflicht etc.) NachSchluss der Aussprache befürwortet der Gemeinderat die Einführungmit: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung).· Die im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen werden umBenennung von Wahlhelfern für die am 22.09.2013 stattfindendeBundestagswahl gebeten (Stichtag ist der 20.07.2013).· Im Geo-Portal des Landes stehen der Öffentlichkeit nach erfolgterDigitalisierung im Internet die Daten und Pläne derBauleitplanung zur Verfügung. Der Gemeinderat nimmt dieszustimmend zur Kenntnis· Da der erste Termin für die Rechnungsprüfung 2012 wegenBeschlussunfähigkeit ausfallen musste ist für den 24.07.2013ein neuer Prüfungstermin angesetzt.· Seitens der Ortsgemeinde wird kein Bedarf an der Antragstellungaus Mitteln der Dorferneuerung und des Investitionstocks gesehen.· Ein Bürger der Ortsgemeinde hat um die Zustimmung desRates zur Durchführung einer grenzüberschreitenden Wärmedämmungan seinem Wohnhaus mit einem Flächenanteil(ca. 8 - 10 cm über Grundstücksgrenze) in den öffentlichenBereich (Gemeinde) gebeten. Der Gemeinderat stimmt durcheinstimmigen Beschluss zu (9 Ja-Stimmen).

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