Das Gesundheitswesen im Kontext der Rückkehr von ... - UNHCR
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Krankenversicherung legt außerdem fest, dass Vertriebene unter den Schutz <strong>der</strong>Pflichtversicherung fallen. Jedoch hat <strong>der</strong> Stellvertretende Direktor <strong>der</strong> RS-Krankenkasse festgestellt, dass trotz dieser beiden Gesetze ungezahlte Beiträge undBudget-Engpässe weiterhin die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Rechte behin<strong>der</strong>n.Die medizinische Versorgung für Rückkehrer wird reguliert durch das BuH-Gesetzüber Flüchtlinge aus BuH und Vertriebene in BuH (nachfolgend: BuH-Flüchtlingsgesetz) und die respektiven Entitätengesetze über Vertriebene undRückkehrer. 51 Nach diesem Gesetz ist <strong>der</strong> Zugang zur 'Basisversorgung' für Rückkehrergarantiert, obwohl die entsprechenden Gesetze <strong>der</strong> Entitäten diese Berechtigung nichtgenauso festlegen. 52Die genauen Einzelheiten <strong>der</strong> Implementierung dieser Rechte müssen <strong>von</strong> BuH undEntitäts-Gesetzgebung noch definiert werden. So gewährleistet <strong>der</strong>zeit das RSVertriebenen- und Rückkehrer-Gesetz 53 noch keine Gesundheitsfürsorge fürRückkehrer, während das Fö<strong>der</strong>ationsgesetz diesen Aspekt an die kantonaleGesetzgebung 54 weiter delegiert hat, die noch unvollständig ist.4.2 Gesetzlicher Rahmen für Flüchtlinge<strong>Das</strong> BuH-Gesetz über Auswan<strong>der</strong>ung und Asyl (nachfolgend: BuH-Asylgesetz) erlaubtdie medizinische Versorgung für anerkannte Asylberechtigte und Asylbewerber. 55Nach diesem Gesetz besitzen anerkannte Asylberechtigte die Rechte, die in Artikel 3-34 <strong>der</strong> Genfer Flüchtlingskonvention <strong>von</strong> 1951 festgelegt sind; dies gilt unbeschadetbereits bestehen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> noch in Kraft treten<strong>der</strong> nationaler Gesetze o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>erinternationaler Instrumente, die eventuell eine Lageverbesserung für anerkannteAsylberechtigte ermöglichen. 56Auch für Asylsuchende ist <strong>der</strong> Zugang zum <strong>Gesundheitswesen</strong> per Gesetz garantiert.<strong>Das</strong> BuH-Asylgesetz erlaubt Asylbewerbern bis zur endgültigen Entscheidung ihresAntrags in BuH zu bleiben. Sie sollen bei <strong>der</strong> Antragstellung eine Bescheinigungerhalten, die als Aufenthaltsgenehmigung dient, und ein offizielles Dokument, das sieals Asylbewerber ausweist. <strong>Das</strong> BuH-Ministerium für Menschenrechte und Flüchtlingesoll unter Beratung mit dem <strong>UNHCR</strong> "Aufnahmebedingungen" für Asylbewerberschaffen, d.h. für Unterkunft, Nahrung und Zugang zum Gesundheits- undBildungswesen sorgen. 57 Da das Asylgesetz jedoch noch nicht <strong>im</strong>plementiert ist und51 Gesetz über Flüchtlinge aus BuH und Vertriebene in BuH [BuH Offizielles Gesetzblatt Nr. 23/99,(23. Dezember 1999)].52 Art. 18, Gesetz über Flüchtlinge aus BuH und Vertriebene in BuH.53 <strong>Das</strong> RS Law on Displaced Persons, Refugees and Returnees beinhaltet kein automatisches Recht aufmedizinische Versorgung für Rückkehrer, obwohl Art. 6 & 9 des Gesetzes dieses Recht für Vertriebeneund Flüchtlinge bestätigt.54 Art. 19 in Verbindung mit Art. 11 des Fe<strong>der</strong>ation BiH Law on Displaced-Expelled Persons andRepatriates (Fö<strong>der</strong>ation BuH Offizielles Gesetzblatt Nr. 23/99, 26. Mai 2000).55 Gesetz über Emigration and Asyl [BuH Offizielles Gesetzblatt Nr. 23/99 (23. Dezember 1999)].56 Art. 54(1) des Gesetzes über Emigration and Asyl besagt, dass Asylberechtigte die in Art. 3-34definierten Rechte <strong>der</strong> Genfer Konvention besitzen. Diese beinhalten auch das Recht auf "kostenlosemedizinische Grundversorgung <strong>im</strong> Bedarfsfall, sowohl bei <strong>der</strong> Ankunft als auch während des gesamtenAsylverfahrens."57 At. 50(2) Gesetz über Emigration and Asyl.23