KERN PLAN - Stadt Dillingen
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umwElt- und<br />
nutzungspotEnzialE<br />
Die ausführliche Beschreibung hierzu<br />
enthält der Umweltbericht. (Nachfolgend<br />
zentrale Erkenntnisse aus dem<br />
Umweltbericht.)<br />
Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />
beschränkt sich auf eine ca. 4400 m²<br />
große, zurzeit unbebaute Fläche nördlich<br />
des Kauflandmarktes im Südosten<br />
des Geltungsbereiches, da nur hier<br />
großflächigere neue Versiegelungen<br />
möglich sind. Alle übrigen überbaubaren<br />
Flächen des Geltungsbereiches<br />
sind bereits überbaut bzw. versiegelt.<br />
Da die Aufstellung des Bebauungsplans<br />
lediglich eine planungsrechtliche<br />
Neukonzeptionierung eines<br />
Gebietes mit bereits bestehenden<br />
Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen<br />
ohne relevante Eingriffe in Natur<br />
und Landschaft vorsieht und lediglich<br />
eine sehr kleinflächige Flächeninanspruchnahme<br />
zwischen bereits<br />
bestehenden Nutzungen möglich ist,<br />
sind die potenziellen Umweltwirkungen<br />
des Planvorhabens räumlich sehr<br />
eng auf einen kleinen Teilbereich des<br />
Geltungsbereiches begrenzt und es<br />
stehen bei der Untersuchung der Umweltauswirkungen<br />
des Planvorhabens<br />
schwerpunktmäßig artenschutzrechtliche<br />
Belange im Vordergrund.<br />
naturraum und relief<br />
Das „Mittlere Saartal-Nord“ ist durch<br />
seine Lage an der Saar geprägt und<br />
durch seine günstige infrastrukturelle<br />
Lage sehr stark durch industrielle und<br />
gewerbliche Ansiedlungen überprägt.<br />
Das im südöstlichen Bereich gelegene<br />
Saarlouiser Becken ist aufgrund<br />
der Lage im Verdichtungsraum Saarlouis-<strong>Dillingen</strong><br />
ebenfalls durch Wohn-,<br />
Gewerbe- und Industrienutzungen geprägt.<br />
Auf Grund der bestehenden intensiven<br />
gewerblichen und Einzelhandels-Nut-<br />
zungen gehört der Geltungsbereich<br />
nicht zu den Landschaftsteilen, die besonders<br />
prägend oder bedeutend für<br />
den Naturraum sind. Eine Ausnahme<br />
stellen die beiden gesetzlich geschützten<br />
Biotope im nördlichen und nordöstlichen<br />
Teil des Geltungsbereiches<br />
dar.<br />
Das Relief ist durch großflächige Bebauung<br />
und Versiegelung stark anthropogen<br />
überprägt. Prägende Reliefelemente<br />
stellen die Böschungen den<br />
Flächen für Maßnahmen zum Schutz,<br />
zur Pflege und Entwicklung von Natur<br />
und Landschaft im nördlichen und<br />
östlichen Geltungsbereich sowie im<br />
südöstlichsten Bereich dar. Durch das<br />
Planvorhaben wird es zu keinen Veränderungen<br />
des vorhandenen Reliefs<br />
kommen.<br />
Die Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes<br />
werden als sehr gering eingestuft<br />
und sind nicht erheblich.<br />
geologie und Boden<br />
Der überwiegende Teil des Geltungsbereiches<br />
ist in der Bodenübersichtskarte<br />
als anthropogen überprägter<br />
Boden der Siedlungsbereiche dargestellt.<br />
Auf einer kleineren, aktuell und<br />
auch zukünftig unbebauten Teilfläche<br />
im nordwestlichen Geltungsbereich<br />
sind Aueböden und holozäne Flusssedimente<br />
anzutreffen.<br />
Im gesamten Geltungsbereich sind<br />
Altlastenverdachtsflächen bzw. Altablagerungen<br />
zu verzeichnen.<br />
Baubedingt kommt es höchstens im<br />
Bereich der als anthropogen überprägten<br />
Böden mit stark eingeschränkten<br />
Bodenfunktionen zu zusätzlichen Versiegelungen.<br />
Dadurch kann es zwar<br />
kleinflächig zu einem Verlust offenen<br />
belebten Bodens kommen mit einem<br />
vollständigen Verlust der Bodenfunktionen,<br />
da es sich jedoch nicht um natürlich<br />
gewachsene Böden handelt, ist<br />
die potenzielle Beeinträchtigung als<br />
sehr gering und nicht erheblich einzustufen.<br />
wasser<br />
Im östlichen Teil des Geltungsbereiches<br />
befindet sich ein ca. 5700 m²<br />
großes Still-Gewässer. Dieses Gewässer<br />
wird durch das Planvorhaben nicht<br />
beeinträchtigt, es soll vielmehr im<br />
Rahmen von Kompensationsmaßnahmen<br />
ökologisch aufgewertet werden.<br />
Der überwiegende Teil des Geltungsbereiches<br />
ist bereits versiegelt und<br />
spielt für den Grundwasserhaushalt<br />
keine Rolle.<br />
Da es im Rahmen des Planvorhabens<br />
zu keinen zusätzlichen größeren<br />
Neuversiegelungen oder Flächenumnutzungen<br />
kommen wird, kann eine<br />
Beeinträchtigung des Grundwassers<br />
ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere<br />
für das Vorranggebiet für<br />
Grundwasserschutz, das als Wasserschutzgebiet<br />
der Zone III geplant ist,<br />
da es hier im Rahmen des Panvorhabens<br />
zu keinerlei Veränderungen<br />
kommen wird und es sich bei den<br />
bestehenden Einzelhandelsnutzungen<br />
(Möbel Müller, Kaufland) um keine<br />
Grundwasser gefährdenden Nutzungen<br />
handelt.<br />
Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />
Wasser werden als nicht erheblich<br />
eingestuft.<br />
geländeklima/luft<br />
Das Planungsgebiet gehört aufgrund<br />
der bestehenden Nutzungen und Versiegelungen<br />
zu den geländeklimatisch<br />
belasteten Gebieten.<br />
Aufgrund der weitgehenden Beibehaltung<br />
der derzeitigen Nutzungen und<br />
Versiegelungen und der höchstens<br />
kleinflächigen zusätzlichen Versiegelungen<br />
sind keine erheblichen Veränderungen<br />
und Beeinträchtigungen des<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> - Bebauungsplan Nr. 11 c „Gewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nord“ www.kernplan.de<br />
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