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KERN PLAN - Stadt Dillingen

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umwElt- und<br />

nutzungspotEnzialE<br />

Die ausführliche Beschreibung hierzu<br />

enthält der Umweltbericht. (Nachfolgend<br />

zentrale Erkenntnisse aus dem<br />

Umweltbericht.)<br />

Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />

beschränkt sich auf eine ca. 4400 m²<br />

große, zurzeit unbebaute Fläche nördlich<br />

des Kauflandmarktes im Südosten<br />

des Geltungsbereiches, da nur hier<br />

großflächigere neue Versiegelungen<br />

möglich sind. Alle übrigen überbaubaren<br />

Flächen des Geltungsbereiches<br />

sind bereits überbaut bzw. versiegelt.<br />

Da die Aufstellung des Bebauungsplans<br />

lediglich eine planungsrechtliche<br />

Neukonzeptionierung eines<br />

Gebietes mit bereits bestehenden<br />

Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen<br />

ohne relevante Eingriffe in Natur<br />

und Landschaft vorsieht und lediglich<br />

eine sehr kleinflächige Flächeninanspruchnahme<br />

zwischen bereits<br />

bestehenden Nutzungen möglich ist,<br />

sind die potenziellen Umweltwirkungen<br />

des Planvorhabens räumlich sehr<br />

eng auf einen kleinen Teilbereich des<br />

Geltungsbereiches begrenzt und es<br />

stehen bei der Untersuchung der Umweltauswirkungen<br />

des Planvorhabens<br />

schwerpunktmäßig artenschutzrechtliche<br />

Belange im Vordergrund.<br />

naturraum und relief<br />

Das „Mittlere Saartal-Nord“ ist durch<br />

seine Lage an der Saar geprägt und<br />

durch seine günstige infrastrukturelle<br />

Lage sehr stark durch industrielle und<br />

gewerbliche Ansiedlungen überprägt.<br />

Das im südöstlichen Bereich gelegene<br />

Saarlouiser Becken ist aufgrund<br />

der Lage im Verdichtungsraum Saarlouis-<strong>Dillingen</strong><br />

ebenfalls durch Wohn-,<br />

Gewerbe- und Industrienutzungen geprägt.<br />

Auf Grund der bestehenden intensiven<br />

gewerblichen und Einzelhandels-Nut-<br />

zungen gehört der Geltungsbereich<br />

nicht zu den Landschaftsteilen, die besonders<br />

prägend oder bedeutend für<br />

den Naturraum sind. Eine Ausnahme<br />

stellen die beiden gesetzlich geschützten<br />

Biotope im nördlichen und nordöstlichen<br />

Teil des Geltungsbereiches<br />

dar.<br />

Das Relief ist durch großflächige Bebauung<br />

und Versiegelung stark anthropogen<br />

überprägt. Prägende Reliefelemente<br />

stellen die Böschungen den<br />

Flächen für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft im nördlichen und<br />

östlichen Geltungsbereich sowie im<br />

südöstlichsten Bereich dar. Durch das<br />

Planvorhaben wird es zu keinen Veränderungen<br />

des vorhandenen Reliefs<br />

kommen.<br />

Die Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes<br />

werden als sehr gering eingestuft<br />

und sind nicht erheblich.<br />

geologie und Boden<br />

Der überwiegende Teil des Geltungsbereiches<br />

ist in der Bodenübersichtskarte<br />

als anthropogen überprägter<br />

Boden der Siedlungsbereiche dargestellt.<br />

Auf einer kleineren, aktuell und<br />

auch zukünftig unbebauten Teilfläche<br />

im nordwestlichen Geltungsbereich<br />

sind Aueböden und holozäne Flusssedimente<br />

anzutreffen.<br />

Im gesamten Geltungsbereich sind<br />

Altlastenverdachtsflächen bzw. Altablagerungen<br />

zu verzeichnen.<br />

Baubedingt kommt es höchstens im<br />

Bereich der als anthropogen überprägten<br />

Böden mit stark eingeschränkten<br />

Bodenfunktionen zu zusätzlichen Versiegelungen.<br />

Dadurch kann es zwar<br />

kleinflächig zu einem Verlust offenen<br />

belebten Bodens kommen mit einem<br />

vollständigen Verlust der Bodenfunktionen,<br />

da es sich jedoch nicht um natürlich<br />

gewachsene Böden handelt, ist<br />

die potenzielle Beeinträchtigung als<br />

sehr gering und nicht erheblich einzustufen.<br />

wasser<br />

Im östlichen Teil des Geltungsbereiches<br />

befindet sich ein ca. 5700 m²<br />

großes Still-Gewässer. Dieses Gewässer<br />

wird durch das Planvorhaben nicht<br />

beeinträchtigt, es soll vielmehr im<br />

Rahmen von Kompensationsmaßnahmen<br />

ökologisch aufgewertet werden.<br />

Der überwiegende Teil des Geltungsbereiches<br />

ist bereits versiegelt und<br />

spielt für den Grundwasserhaushalt<br />

keine Rolle.<br />

Da es im Rahmen des Planvorhabens<br />

zu keinen zusätzlichen größeren<br />

Neuversiegelungen oder Flächenumnutzungen<br />

kommen wird, kann eine<br />

Beeinträchtigung des Grundwassers<br />

ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere<br />

für das Vorranggebiet für<br />

Grundwasserschutz, das als Wasserschutzgebiet<br />

der Zone III geplant ist,<br />

da es hier im Rahmen des Panvorhabens<br />

zu keinerlei Veränderungen<br />

kommen wird und es sich bei den<br />

bestehenden Einzelhandelsnutzungen<br />

(Möbel Müller, Kaufland) um keine<br />

Grundwasser gefährdenden Nutzungen<br />

handelt.<br />

Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />

Wasser werden als nicht erheblich<br />

eingestuft.<br />

geländeklima/luft<br />

Das Planungsgebiet gehört aufgrund<br />

der bestehenden Nutzungen und Versiegelungen<br />

zu den geländeklimatisch<br />

belasteten Gebieten.<br />

Aufgrund der weitgehenden Beibehaltung<br />

der derzeitigen Nutzungen und<br />

Versiegelungen und der höchstens<br />

kleinflächigen zusätzlichen Versiegelungen<br />

sind keine erheblichen Veränderungen<br />

und Beeinträchtigungen des<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> - Bebauungsplan Nr. 11 c „Gewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nord“ www.kernplan.de<br />

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