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KERN PLAN - Stadt Dillingen

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Geländeklimas und auch der lufthygienischen<br />

Situation zu erwarten.<br />

Vegetation<br />

Hinweis: Die Erfassung der Vegetation<br />

wurde auf relevante Teilbereiche beschränkt<br />

(nähere Ausführungen enthält<br />

der Umweltbericht).<br />

Innerhalb des potenziellen Eingriffsbereiches<br />

kommen nur ubiquitäre Arten<br />

vor. Bei allen betroffenen Biotopen<br />

handelt es sich um weit verbreitete<br />

Typen mit geringer ökologischer Bedeutung.<br />

Die Biotope sind alle stark<br />

ruderalisiert. Auch die Gehölze sind<br />

aus schnell wachsenden Baumarten<br />

geringen bis mittleren Stammholzes<br />

zusammengesetzt und stellen wie die<br />

Ruderalfluren Biotope mit geringer<br />

ökologischer Wertigkeit und leichter<br />

Wiederherstellbarkeit dar. Die Flächen<br />

des Eingriffbereiches wurden weder<br />

bei der Biotopkartierung III noch beim<br />

Arten- und Biotopschutzprogramm als<br />

ökologisch besonders hochwertige<br />

Biotope erfasst und auch im ABSP-<br />

Artpool werden keine Pflanzen-Arten<br />

für das Gebiet oder das nähere Umfeld<br />

aufgeführt. Die ökologische Bedeutung<br />

des Standortes für die Vegetation<br />

ist gering.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Die beiden Feuchtgebiete im Norden<br />

und Nordosten des Geltungsbereiches<br />

sind ökologisch hochwertig einzustufen<br />

und zählen zu den gesetzlich<br />

geschützten Biotopen. Die Gebiete<br />

zeigen jedoch deutliche Belastungen<br />

durch Verbuschungen und im Speziellen<br />

durch das Eindringen standortuntypischer<br />

Gehölzarten sowie eine<br />

Verdrängung der einheimischen Arten<br />

durch die neophytische Späte Goldrute<br />

(Solidago gigantea) und eindringenden<br />

Adlerfarn. Dies deckt sich mit<br />

den Ergebnissen der Biotopkartierung<br />

III und des Arten- und Biotopschutzprogramms,<br />

die ebenfalls beide Flä-<br />

chen als ökologisch hochwertige Biotope<br />

erfasst haben.<br />

Im ABSP-Artpool (sowohl alt als auch<br />

2005) werden im Geltungsbereich<br />

und der näheren Umgebung keine<br />

Pflanzenarten aufgeführt.<br />

In der Biotopkartierung III wurden<br />

ebenfalls beide Flächen als ökologisch<br />

hochwertig erfasst und als gemäß §<br />

30 BNatSchG geschützte Biotope eingestuft.<br />

Es handelt sich hierbei um die<br />

Biotope GB-6606-09-0108 und GB-<br />

6606-09-0110.<br />

Diese Flächen sollen im Rahmen der<br />

Kompensationsmaßnahmen ökologisch<br />

aufgewertet werden, erhebliche<br />

Beeinträchtigungen können daher<br />

ausgeschlossen werden.<br />

fauna<br />

Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches<br />

wurden insgesamt 9 verschiedene<br />

Heuschreckenarten nachgewiesen,<br />

wobei es sich hauptsächlich um<br />

häufige und sehr häufige, weit verbreitete<br />

Arten handelt.<br />

Mit den beiden wärmeliebenden<br />

Heuschreckenarten Blauflügelige Ödlandschrecke<br />

und Blauflügelige Sandschrecke<br />

wurden jedoch auch zwei im<br />

Saarland seltene Arten erfasst, die auf<br />

der deutschlandweiten Roten Liste als<br />

gefährdet bzw. stark gefährdet aufgeführt<br />

sind und zu den nach BNatSchG<br />

besonders geschützten Arten gehören.<br />

Das nachgewiesene Artinventar entspricht<br />

der aufgrund der Habitatausstattung<br />

und der bestehenden<br />

Nutzungen zu erwartenden Artenzusammensetzung.<br />

Dies gilt auch für die<br />

beiden besonders geschützten Heuschreckenarten,<br />

für die solche anthropogenen<br />

Sekundärstandorte typisch<br />

sind.<br />

Der einzig mögliche direkte größere<br />

Eingriffsbereich mit etwas großflächi-<br />

geren potenziellen neuen Versiegelungen<br />

nördlich des Kauflandmarktes im<br />

Südosten des Geltungsbereiches spielt<br />

für die Heuschrecken keine besondere<br />

Rolle.<br />

Da die besiedelten Habitate auch in<br />

Zukunft in gleicher oder ähnlicher<br />

Ausprägung innerhalb des Geltungsbereiches<br />

weiter vorhanden sein werden,<br />

auch wenn es zu geringfügigen<br />

Nutzungsänderungen innerhalb der<br />

Fläche kommen sollte, werden sich die<br />

Lebensbedingungen für diese Arten im<br />

Rahmen des Planvorhabens zukünftig<br />

nicht ändern. Dies gilt im Besonderen<br />

auch für die von den beiden besonders<br />

geschützten Arten Blauflügelige<br />

Ödlandschrecke und Blauflügelige<br />

Sandschrecke besiedelten Standorte<br />

im Bereich des Bahndammes.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Bei den Reptilien konnte innerhalb des<br />

Geltungsbereiches die wärmebedürftige,<br />

streng geschützte Mauereidechse<br />

an zwei Stellen außerhalb des potenziellen<br />

Eingriffbereiches nördlich des<br />

Kauflandmarktes, der für Reptilien keine<br />

Rolle spielt, nachgewiesen werden.<br />

Im Saarland ist sie überall verbreitet<br />

und mäßig häufig, wobei sie am<br />

häufigsten an Bahndämmen zu Hause<br />

ist, entlang derer sie ihr Areal erweitert.<br />

Deutschlandweit steht sie auf der<br />

Vorwarnliste. Die Mauereidechse wird<br />

auch bei geringfügigen Nutzungsänderungen<br />

innerhalb des Geltungsbereiches<br />

zukünftig immer geeignete Lebensräume<br />

in der näheren Umgebung<br />

finden, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

prognostiziert werden.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches eignet<br />

sich nur der Teich im Osten mit<br />

dem umgebenden Erlen-Eschenwald<br />

als Lebens- und Fortpflanzungraum<br />

für Amphibien. Der potenziell mögliche<br />

Eingriffsbereich nördlich des<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> - Bebauungsplan Nr. 11 c „Gewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nord“ www.kernplan.de<br />

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