KERN PLAN - Stadt Dillingen
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Geländeklimas und auch der lufthygienischen<br />
Situation zu erwarten.<br />
Vegetation<br />
Hinweis: Die Erfassung der Vegetation<br />
wurde auf relevante Teilbereiche beschränkt<br />
(nähere Ausführungen enthält<br />
der Umweltbericht).<br />
Innerhalb des potenziellen Eingriffsbereiches<br />
kommen nur ubiquitäre Arten<br />
vor. Bei allen betroffenen Biotopen<br />
handelt es sich um weit verbreitete<br />
Typen mit geringer ökologischer Bedeutung.<br />
Die Biotope sind alle stark<br />
ruderalisiert. Auch die Gehölze sind<br />
aus schnell wachsenden Baumarten<br />
geringen bis mittleren Stammholzes<br />
zusammengesetzt und stellen wie die<br />
Ruderalfluren Biotope mit geringer<br />
ökologischer Wertigkeit und leichter<br />
Wiederherstellbarkeit dar. Die Flächen<br />
des Eingriffbereiches wurden weder<br />
bei der Biotopkartierung III noch beim<br />
Arten- und Biotopschutzprogramm als<br />
ökologisch besonders hochwertige<br />
Biotope erfasst und auch im ABSP-<br />
Artpool werden keine Pflanzen-Arten<br />
für das Gebiet oder das nähere Umfeld<br />
aufgeführt. Die ökologische Bedeutung<br />
des Standortes für die Vegetation<br />
ist gering.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Die beiden Feuchtgebiete im Norden<br />
und Nordosten des Geltungsbereiches<br />
sind ökologisch hochwertig einzustufen<br />
und zählen zu den gesetzlich<br />
geschützten Biotopen. Die Gebiete<br />
zeigen jedoch deutliche Belastungen<br />
durch Verbuschungen und im Speziellen<br />
durch das Eindringen standortuntypischer<br />
Gehölzarten sowie eine<br />
Verdrängung der einheimischen Arten<br />
durch die neophytische Späte Goldrute<br />
(Solidago gigantea) und eindringenden<br />
Adlerfarn. Dies deckt sich mit<br />
den Ergebnissen der Biotopkartierung<br />
III und des Arten- und Biotopschutzprogramms,<br />
die ebenfalls beide Flä-<br />
chen als ökologisch hochwertige Biotope<br />
erfasst haben.<br />
Im ABSP-Artpool (sowohl alt als auch<br />
2005) werden im Geltungsbereich<br />
und der näheren Umgebung keine<br />
Pflanzenarten aufgeführt.<br />
In der Biotopkartierung III wurden<br />
ebenfalls beide Flächen als ökologisch<br />
hochwertig erfasst und als gemäß §<br />
30 BNatSchG geschützte Biotope eingestuft.<br />
Es handelt sich hierbei um die<br />
Biotope GB-6606-09-0108 und GB-<br />
6606-09-0110.<br />
Diese Flächen sollen im Rahmen der<br />
Kompensationsmaßnahmen ökologisch<br />
aufgewertet werden, erhebliche<br />
Beeinträchtigungen können daher<br />
ausgeschlossen werden.<br />
fauna<br />
Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches<br />
wurden insgesamt 9 verschiedene<br />
Heuschreckenarten nachgewiesen,<br />
wobei es sich hauptsächlich um<br />
häufige und sehr häufige, weit verbreitete<br />
Arten handelt.<br />
Mit den beiden wärmeliebenden<br />
Heuschreckenarten Blauflügelige Ödlandschrecke<br />
und Blauflügelige Sandschrecke<br />
wurden jedoch auch zwei im<br />
Saarland seltene Arten erfasst, die auf<br />
der deutschlandweiten Roten Liste als<br />
gefährdet bzw. stark gefährdet aufgeführt<br />
sind und zu den nach BNatSchG<br />
besonders geschützten Arten gehören.<br />
Das nachgewiesene Artinventar entspricht<br />
der aufgrund der Habitatausstattung<br />
und der bestehenden<br />
Nutzungen zu erwartenden Artenzusammensetzung.<br />
Dies gilt auch für die<br />
beiden besonders geschützten Heuschreckenarten,<br />
für die solche anthropogenen<br />
Sekundärstandorte typisch<br />
sind.<br />
Der einzig mögliche direkte größere<br />
Eingriffsbereich mit etwas großflächi-<br />
geren potenziellen neuen Versiegelungen<br />
nördlich des Kauflandmarktes im<br />
Südosten des Geltungsbereiches spielt<br />
für die Heuschrecken keine besondere<br />
Rolle.<br />
Da die besiedelten Habitate auch in<br />
Zukunft in gleicher oder ähnlicher<br />
Ausprägung innerhalb des Geltungsbereiches<br />
weiter vorhanden sein werden,<br />
auch wenn es zu geringfügigen<br />
Nutzungsänderungen innerhalb der<br />
Fläche kommen sollte, werden sich die<br />
Lebensbedingungen für diese Arten im<br />
Rahmen des Planvorhabens zukünftig<br />
nicht ändern. Dies gilt im Besonderen<br />
auch für die von den beiden besonders<br />
geschützten Arten Blauflügelige<br />
Ödlandschrecke und Blauflügelige<br />
Sandschrecke besiedelten Standorte<br />
im Bereich des Bahndammes.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Bei den Reptilien konnte innerhalb des<br />
Geltungsbereiches die wärmebedürftige,<br />
streng geschützte Mauereidechse<br />
an zwei Stellen außerhalb des potenziellen<br />
Eingriffbereiches nördlich des<br />
Kauflandmarktes, der für Reptilien keine<br />
Rolle spielt, nachgewiesen werden.<br />
Im Saarland ist sie überall verbreitet<br />
und mäßig häufig, wobei sie am<br />
häufigsten an Bahndämmen zu Hause<br />
ist, entlang derer sie ihr Areal erweitert.<br />
Deutschlandweit steht sie auf der<br />
Vorwarnliste. Die Mauereidechse wird<br />
auch bei geringfügigen Nutzungsänderungen<br />
innerhalb des Geltungsbereiches<br />
zukünftig immer geeignete Lebensräume<br />
in der näheren Umgebung<br />
finden, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
prognostiziert werden.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches eignet<br />
sich nur der Teich im Osten mit<br />
dem umgebenden Erlen-Eschenwald<br />
als Lebens- und Fortpflanzungraum<br />
für Amphibien. Der potenziell mögliche<br />
Eingriffsbereich nördlich des<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> - Bebauungsplan Nr. 11 c „Gewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nord“ www.kernplan.de<br />
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