KERN PLAN - Stadt Dillingen
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Verbundwirkungen mit den in der<br />
Kernstadt ansässigen Betrieben. Um<br />
einen weiteren Ausbau des Dillinger<br />
Nordens zu Lasten der Innenstadt zu<br />
verhindern, sind in diesem Bereich zukünftig<br />
zentrenrelevante Sortimente<br />
auszuschließen.<br />
(Quelle: GMA, Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept<br />
für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar, Stand:<br />
14.03.2012)<br />
grundsätze der<br />
Einzelhandelsentwicklung<br />
„Zur effektiven Steuerung der Einzelhandelsentwicklung<br />
sind standortbezogene<br />
Regelungen zum Ausschluss<br />
bzw. zur Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben<br />
erforderlich. Grundsätzlich<br />
kommen verschiedene Stufen zur<br />
Begrenzung und zum Ausschluss des<br />
Einzelhandels in Betracht:<br />
• Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente<br />
• Ausschluss des gesamten Einzelhandels.<br />
Im Folgenden werden auf Grundlage<br />
des Sortimentskonzeptes sowie der o.<br />
g. Zentren und Standortstruktur der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar branchen- und<br />
standortbezogene Grundsätze zur<br />
Einzelhandelsentwicklung definiert:<br />
• Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt<br />
<strong>Dillingen</strong> / Saar: Die<br />
Neuansiedlung von Betrieben mit<br />
zentrenrelevanten Kernsortimenten<br />
muss auf den zentralen Versorgungsbereich<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />
/ Saar gelenkt werden. Damit<br />
kann die Innenstadt als Einzelhandelsstandort<br />
im gesamtstädtischen<br />
Standortgefüge gestärkt<br />
sowie die Versorgungsbedeutung<br />
und Attraktivität (...) erhöht werden.<br />
(...)<br />
• Dezentrale Standortlagen: Um die<br />
zentralen Versorgungsbereiche in<br />
ihren Strukturen nicht zu beeinträchtigen<br />
sowie in der Entwick-<br />
lung nicht zu behindern, ist an<br />
den dezentralen Standortlagen<br />
die Ansiedlung von Betrieben mit<br />
zentrenrelevanten Sortimenten<br />
(groß- und nicht großflächig) auszuschließen.<br />
An diesen Standorten,<br />
v. a. im Gewerbegebiet <strong>Dillingen</strong><br />
Nord, ist zukünftig ausschließlich<br />
die Ansiedlung von<br />
Betrieben mit nicht zentrenrelevanten<br />
Sortimenten möglich.<br />
Um eine Stabilisierung und Sicherung<br />
der Innenstadt von <strong>Dillingen</strong> / Saar<br />
zu erreichen, ist in den Standortbereichen<br />
außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches<br />
in jedem Fall eine<br />
restriktive Ansiedlungspolitik hinsichtlich<br />
zentrenrelevanter Sortimente erforderlich.<br />
Dies ist letztlich nur durch<br />
entsprechende Ausschlüsse in den<br />
jeweiligen Bebauungsplänen umsetzbar.<br />
Ein schlüssiges Gesamtkonzept<br />
muss damit neben den Maßnahmen<br />
in der Innenstadt auch durch eine<br />
entsprechende Bebauungsplanung in<br />
den konkurrierenden Standortlagen<br />
abgesichert werden. Sortimentsausschlüsse<br />
in den Gewerbegebieten sind<br />
daher als flankierende Maßnahmen<br />
zur Stabilisierung und Weiterentwicklung<br />
des zentralen Versorgungsbereiches<br />
und der Nahversorgungslagen<br />
zu sehen und erhöhen im konkreten<br />
Fall auch die Chancen, angemessene<br />
Nachnutzungen für die Leerstände<br />
in der Innenstadt zu realisieren. Aufgrund<br />
sortiments- und betriebstypenspezifischer<br />
Besonderheiten ist eine<br />
ergänzende Regelung hinsichtlich der<br />
zentrenrelevanten Randsortimente bei<br />
Betrieben mit nicht zentrenrelevanten<br />
Kernsortimenten zu empfehlen.<br />
Um der Gefahr einer Aushöhlung des<br />
Sortimentskonzeptes durch übermäßige<br />
Angebote von zentrenrelevanten<br />
Randsortimenten zu begegnen, ist bei<br />
Ansiedlungen außerhalb des zentralen<br />
Versorgungsbereiches eine Randsortimentsbegrenzung<br />
im Rahmen<br />
der Bebauungsplanfestsetzungen zu<br />
empfehlen. (...)<br />
Bestehende Betriebe genießen grundsätzlich<br />
Bestandsschutz. Zur Sicherung<br />
des Standortes sowie der wirtschaftlichen<br />
Tragfähigkeit ist bestehenden<br />
Betrieben außerdem eine gewisse Erweiterungsmöglichkeit<br />
einzuräumen.<br />
Voraussetzung hierfür ist, dass hierdurch<br />
keine negativen Auswirkungen<br />
auf den zentralen Versorgungsbereich<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar sowie auf<br />
zentrale Versorgungsbereiche in benachbarten<br />
zentralen Orten hervorgerufen<br />
werden. Dies ist im Rahmen<br />
einer Einzelfallbetrachtung zu prüfen.<br />
(...)<br />
(Quelle: GMA, Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept<br />
für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar, Stand:<br />
14.03.2012)<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> - Bebauungsplan Nr. 11 c „Gewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nord“ www.kernplan.de<br />
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