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KERN PLAN - Stadt Dillingen

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Verbundwirkungen mit den in der<br />

Kernstadt ansässigen Betrieben. Um<br />

einen weiteren Ausbau des Dillinger<br />

Nordens zu Lasten der Innenstadt zu<br />

verhindern, sind in diesem Bereich zukünftig<br />

zentrenrelevante Sortimente<br />

auszuschließen.<br />

(Quelle: GMA, Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar, Stand:<br />

14.03.2012)<br />

grundsätze der<br />

Einzelhandelsentwicklung<br />

„Zur effektiven Steuerung der Einzelhandelsentwicklung<br />

sind standortbezogene<br />

Regelungen zum Ausschluss<br />

bzw. zur Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben<br />

erforderlich. Grundsätzlich<br />

kommen verschiedene Stufen zur<br />

Begrenzung und zum Ausschluss des<br />

Einzelhandels in Betracht:<br />

• Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente<br />

• Ausschluss des gesamten Einzelhandels.<br />

Im Folgenden werden auf Grundlage<br />

des Sortimentskonzeptes sowie der o.<br />

g. Zentren und Standortstruktur der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar branchen- und<br />

standortbezogene Grundsätze zur<br />

Einzelhandelsentwicklung definiert:<br />

• Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt<br />

<strong>Dillingen</strong> / Saar: Die<br />

Neuansiedlung von Betrieben mit<br />

zentrenrelevanten Kernsortimenten<br />

muss auf den zentralen Versorgungsbereich<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />

/ Saar gelenkt werden. Damit<br />

kann die Innenstadt als Einzelhandelsstandort<br />

im gesamtstädtischen<br />

Standortgefüge gestärkt<br />

sowie die Versorgungsbedeutung<br />

und Attraktivität (...) erhöht werden.<br />

(...)<br />

• Dezentrale Standortlagen: Um die<br />

zentralen Versorgungsbereiche in<br />

ihren Strukturen nicht zu beeinträchtigen<br />

sowie in der Entwick-<br />

lung nicht zu behindern, ist an<br />

den dezentralen Standortlagen<br />

die Ansiedlung von Betrieben mit<br />

zentrenrelevanten Sortimenten<br />

(groß- und nicht großflächig) auszuschließen.<br />

An diesen Standorten,<br />

v. a. im Gewerbegebiet <strong>Dillingen</strong><br />

Nord, ist zukünftig ausschließlich<br />

die Ansiedlung von<br />

Betrieben mit nicht zentrenrelevanten<br />

Sortimenten möglich.<br />

Um eine Stabilisierung und Sicherung<br />

der Innenstadt von <strong>Dillingen</strong> / Saar<br />

zu erreichen, ist in den Standortbereichen<br />

außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches<br />

in jedem Fall eine<br />

restriktive Ansiedlungspolitik hinsichtlich<br />

zentrenrelevanter Sortimente erforderlich.<br />

Dies ist letztlich nur durch<br />

entsprechende Ausschlüsse in den<br />

jeweiligen Bebauungsplänen umsetzbar.<br />

Ein schlüssiges Gesamtkonzept<br />

muss damit neben den Maßnahmen<br />

in der Innenstadt auch durch eine<br />

entsprechende Bebauungsplanung in<br />

den konkurrierenden Standortlagen<br />

abgesichert werden. Sortimentsausschlüsse<br />

in den Gewerbegebieten sind<br />

daher als flankierende Maßnahmen<br />

zur Stabilisierung und Weiterentwicklung<br />

des zentralen Versorgungsbereiches<br />

und der Nahversorgungslagen<br />

zu sehen und erhöhen im konkreten<br />

Fall auch die Chancen, angemessene<br />

Nachnutzungen für die Leerstände<br />

in der Innenstadt zu realisieren. Aufgrund<br />

sortiments- und betriebstypenspezifischer<br />

Besonderheiten ist eine<br />

ergänzende Regelung hinsichtlich der<br />

zentrenrelevanten Randsortimente bei<br />

Betrieben mit nicht zentrenrelevanten<br />

Kernsortimenten zu empfehlen.<br />

Um der Gefahr einer Aushöhlung des<br />

Sortimentskonzeptes durch übermäßige<br />

Angebote von zentrenrelevanten<br />

Randsortimenten zu begegnen, ist bei<br />

Ansiedlungen außerhalb des zentralen<br />

Versorgungsbereiches eine Randsortimentsbegrenzung<br />

im Rahmen<br />

der Bebauungsplanfestsetzungen zu<br />

empfehlen. (...)<br />

Bestehende Betriebe genießen grundsätzlich<br />

Bestandsschutz. Zur Sicherung<br />

des Standortes sowie der wirtschaftlichen<br />

Tragfähigkeit ist bestehenden<br />

Betrieben außerdem eine gewisse Erweiterungsmöglichkeit<br />

einzuräumen.<br />

Voraussetzung hierfür ist, dass hierdurch<br />

keine negativen Auswirkungen<br />

auf den zentralen Versorgungsbereich<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar sowie auf<br />

zentrale Versorgungsbereiche in benachbarten<br />

zentralen Orten hervorgerufen<br />

werden. Dies ist im Rahmen<br />

einer Einzelfallbetrachtung zu prüfen.<br />

(...)<br />

(Quelle: GMA, Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar, Stand:<br />

14.03.2012)<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> - Bebauungsplan Nr. 11 c „Gewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nord“ www.kernplan.de<br />

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