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KERN PLAN - Stadt Dillingen

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Kauflandmarktes spielt für Amphibien<br />

keine Rolle. Hier konnten während<br />

der Geländebegehungen die im Saarland<br />

häufigen und sehr häufigen, ungefährdeten<br />

Arten Bergmolch, Grasfrosch<br />

und Erdkröte erfasst werden,<br />

die alle zu den nach BNatSchG besonders<br />

geschützten Arten zählen. Der<br />

Bergmolch ist auch im ABSP-Artpool<br />

innerhalb des Gebietes aufgeführt.<br />

Da der Erhalt des Feucht-Gebietes mit<br />

den nachgewiesenen Amphibien-Vorkommen<br />

im Rahmen des Planvorhabens<br />

als Flächen für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft gesichert<br />

werden soll und darüber hinaus das<br />

Gebiet im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen<br />

ökologisch aufgewertet<br />

werden soll, können erhebliche<br />

Beeinträchtigungen von Amphibien<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Während der Geländebegehungen<br />

konnten bei den Vögeln innerhalb<br />

des Geltungsbereiches ausschließlich<br />

Individuen von häufigen und weit verbreiteten<br />

Arten erfasst werden. Nur<br />

einzelne Individuen nutzen das Gebiet<br />

auch zu Brutzwecken. Der Teich im<br />

Osten dient auch Nilgans, Blässhuhn<br />

und Stockente als Lebensraum. Der im<br />

alten ABSP-Artpool aufgeführte Eisvogel<br />

konnte während der Geländebegehungen<br />

nicht beobachtet werden.<br />

Keine der innerhalb des Geltungsbereiches<br />

brütenden Vogelart gehört<br />

zu den gefährdeten Arten der Roten<br />

Listen oder zu den Anhang I - Arten<br />

der Vogelschutzrichtlinie. Alle weisen<br />

noch ausreichend große Populationen<br />

auf.<br />

Die als Flächen für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft vorgesehenen<br />

Freiflächen im Norden und Osten<br />

des Geltungsbereiches besitzen innerhalb<br />

des Untersuchungsgebietes die<br />

größte, jedoch auch keine bedeutende<br />

Funktion für die Avifauna, alle übrigen<br />

Gebiete haben keine avifaunistische<br />

Bedeutung. Dies gilt auch für den<br />

einzig möglichen größeren Eingriffsbereich<br />

nördlich des Kauflandmarktes,<br />

in dem weder Gelege noch Baumbruthöhlen<br />

erfasst werden konnten. Hier<br />

konnte lediglich eine Amsel beobachtet<br />

werden, die bei einem potenziellen<br />

Verlust dieses Habitates auf andere<br />

Lebensräume in der unmittelbaren<br />

Umgebung ausweichen kann.<br />

Insgesamt sind keine vom Planvorhaben<br />

ausgehenden erheblichen Beeinträchtigungen<br />

zu erwarten, erhebliche<br />

Beeinträchtigungen der Avifauna können<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Als ökologisch hochwertige Arten sind<br />

im ABSP-Artpool nördlich des Geltungsbereiches,<br />

der ökologisch aufgewertet<br />

werden soll, Eisvogel aufgeführt,<br />

im nordöstlichen Teil, in dem<br />

ebenfalls Kompensationsmaßnahmen<br />

durchgeführt werden sollen, Bergmolch.<br />

Im neuen ABSP-Artpool 2005<br />

sind im Gebiet des Geltungsbereiches<br />

und der näheren Umgebung keine Arten<br />

mehr dargestellt.<br />

zusammenfassende faunistische<br />

und vegetationskundliche<br />

Bewertung<br />

Die faunistische und vegetationskundliche<br />

Bedeutung der innerhalb<br />

des Geltungsbereiches gelegenen<br />

überbaubaren Flächen ist sehr gering.<br />

Die als Flächen für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft vorgesehenen<br />

Flächen besitzen aufgrund des<br />

Vorkommens gesetzlich geschützter<br />

Feuchtbiotope und des entsprechenden<br />

floristischen und faunistischen<br />

Artinventars eine hohe ökologische<br />

Bedeutung.<br />

Die Bereiche entlang des Bahndamms<br />

sind aufgrund des Vorkommens von<br />

Blauflügeliger Ödlandschrecke und<br />

Blauflügeliger Sandschrecke ökolo-<br />

gisch bedeutsam, werden jedoch im<br />

Rahmen des Planvorhabens nicht erheblich<br />

beeinträchtigt.<br />

Der Geltungsbereich weist deutliche<br />

Vorbelastungen auf. Durch die Lage in<br />

einem Gewerbegebiet mit einem sehr<br />

hohen Anteil an Versiegelungen, die<br />

<strong>Stadt</strong>nähe, die Schadstoffbelastung<br />

der Böden, die Lage zwischen den<br />

mittel bis stark befahrenen Straßen L<br />

347 und L 174 sowie die vorbeiführende<br />

Bahntrasse hat der größte Teil<br />

des Geltungsbereiches insgesamt eine<br />

geringe Lebensraumbedeutung für<br />

Tiere und Pflanzen. Eine Ausnahme<br />

stellen die ökologisch hochwertigen<br />

Flächen mit gesetzlich geschützten<br />

Feuchtbiotopen dar, die im Rahmen<br />

von Kompensationsmaßnahmen ökologisch<br />

aufgewertet werden sollen.<br />

Der einzig mögliche Eingriffsbereich<br />

hat eine geringe floristische und faunistische<br />

Bedeutung.<br />

Die Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes<br />

sind insgesamt nicht erheblich.<br />

landschafts- und<br />

ortsbild/Erholung<br />

Der Eindruck des Landschaftsbildes<br />

ist sehr naturfern und stark anthropogen<br />

überprägt bei gleichzeitig starker<br />

Lärmbelastung durch das Gewerbegebiet<br />

und die vorbeiführenden Straßen<br />

sowie die Bahntrasse. Die nördlich<br />

und östlich gelegenen Feuchtbiotope<br />

sind nicht zugänglich und für die<br />

Öffentlichkeit nicht einsehbar und haben<br />

somit keine Erlebnisqualität. Das<br />

Plangebiet und das unmittelbare Umfeld<br />

wird dem entsprechend nicht für<br />

Erholungszwecke genutzt.<br />

Die Bedeutung des Geltungsbereiches<br />

für das Landschaftsbild und die<br />

Erholung ist auf Grund der bestehenden<br />

Vorbelastungen sehr gering bei<br />

geringer Empfindlichkeit gegenüber<br />

potenziellen Beeinträchtigungen. Da<br />

die Erstellung des Bebauungsplanes<br />

hauptsächlich die Festschreibung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> - Bebauungsplan Nr. 11 c „Gewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nord“ www.kernplan.de<br />

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