KERN PLAN - Stadt Dillingen
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Kauflandmarktes spielt für Amphibien<br />
keine Rolle. Hier konnten während<br />
der Geländebegehungen die im Saarland<br />
häufigen und sehr häufigen, ungefährdeten<br />
Arten Bergmolch, Grasfrosch<br />
und Erdkröte erfasst werden,<br />
die alle zu den nach BNatSchG besonders<br />
geschützten Arten zählen. Der<br />
Bergmolch ist auch im ABSP-Artpool<br />
innerhalb des Gebietes aufgeführt.<br />
Da der Erhalt des Feucht-Gebietes mit<br />
den nachgewiesenen Amphibien-Vorkommen<br />
im Rahmen des Planvorhabens<br />
als Flächen für Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft gesichert<br />
werden soll und darüber hinaus das<br />
Gebiet im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen<br />
ökologisch aufgewertet<br />
werden soll, können erhebliche<br />
Beeinträchtigungen von Amphibien<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Während der Geländebegehungen<br />
konnten bei den Vögeln innerhalb<br />
des Geltungsbereiches ausschließlich<br />
Individuen von häufigen und weit verbreiteten<br />
Arten erfasst werden. Nur<br />
einzelne Individuen nutzen das Gebiet<br />
auch zu Brutzwecken. Der Teich im<br />
Osten dient auch Nilgans, Blässhuhn<br />
und Stockente als Lebensraum. Der im<br />
alten ABSP-Artpool aufgeführte Eisvogel<br />
konnte während der Geländebegehungen<br />
nicht beobachtet werden.<br />
Keine der innerhalb des Geltungsbereiches<br />
brütenden Vogelart gehört<br />
zu den gefährdeten Arten der Roten<br />
Listen oder zu den Anhang I - Arten<br />
der Vogelschutzrichtlinie. Alle weisen<br />
noch ausreichend große Populationen<br />
auf.<br />
Die als Flächen für Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft vorgesehenen<br />
Freiflächen im Norden und Osten<br />
des Geltungsbereiches besitzen innerhalb<br />
des Untersuchungsgebietes die<br />
größte, jedoch auch keine bedeutende<br />
Funktion für die Avifauna, alle übrigen<br />
Gebiete haben keine avifaunistische<br />
Bedeutung. Dies gilt auch für den<br />
einzig möglichen größeren Eingriffsbereich<br />
nördlich des Kauflandmarktes,<br />
in dem weder Gelege noch Baumbruthöhlen<br />
erfasst werden konnten. Hier<br />
konnte lediglich eine Amsel beobachtet<br />
werden, die bei einem potenziellen<br />
Verlust dieses Habitates auf andere<br />
Lebensräume in der unmittelbaren<br />
Umgebung ausweichen kann.<br />
Insgesamt sind keine vom Planvorhaben<br />
ausgehenden erheblichen Beeinträchtigungen<br />
zu erwarten, erhebliche<br />
Beeinträchtigungen der Avifauna können<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Als ökologisch hochwertige Arten sind<br />
im ABSP-Artpool nördlich des Geltungsbereiches,<br />
der ökologisch aufgewertet<br />
werden soll, Eisvogel aufgeführt,<br />
im nordöstlichen Teil, in dem<br />
ebenfalls Kompensationsmaßnahmen<br />
durchgeführt werden sollen, Bergmolch.<br />
Im neuen ABSP-Artpool 2005<br />
sind im Gebiet des Geltungsbereiches<br />
und der näheren Umgebung keine Arten<br />
mehr dargestellt.<br />
zusammenfassende faunistische<br />
und vegetationskundliche<br />
Bewertung<br />
Die faunistische und vegetationskundliche<br />
Bedeutung der innerhalb<br />
des Geltungsbereiches gelegenen<br />
überbaubaren Flächen ist sehr gering.<br />
Die als Flächen für Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft vorgesehenen<br />
Flächen besitzen aufgrund des<br />
Vorkommens gesetzlich geschützter<br />
Feuchtbiotope und des entsprechenden<br />
floristischen und faunistischen<br />
Artinventars eine hohe ökologische<br />
Bedeutung.<br />
Die Bereiche entlang des Bahndamms<br />
sind aufgrund des Vorkommens von<br />
Blauflügeliger Ödlandschrecke und<br />
Blauflügeliger Sandschrecke ökolo-<br />
gisch bedeutsam, werden jedoch im<br />
Rahmen des Planvorhabens nicht erheblich<br />
beeinträchtigt.<br />
Der Geltungsbereich weist deutliche<br />
Vorbelastungen auf. Durch die Lage in<br />
einem Gewerbegebiet mit einem sehr<br />
hohen Anteil an Versiegelungen, die<br />
<strong>Stadt</strong>nähe, die Schadstoffbelastung<br />
der Böden, die Lage zwischen den<br />
mittel bis stark befahrenen Straßen L<br />
347 und L 174 sowie die vorbeiführende<br />
Bahntrasse hat der größte Teil<br />
des Geltungsbereiches insgesamt eine<br />
geringe Lebensraumbedeutung für<br />
Tiere und Pflanzen. Eine Ausnahme<br />
stellen die ökologisch hochwertigen<br />
Flächen mit gesetzlich geschützten<br />
Feuchtbiotopen dar, die im Rahmen<br />
von Kompensationsmaßnahmen ökologisch<br />
aufgewertet werden sollen.<br />
Der einzig mögliche Eingriffsbereich<br />
hat eine geringe floristische und faunistische<br />
Bedeutung.<br />
Die Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes<br />
sind insgesamt nicht erheblich.<br />
landschafts- und<br />
ortsbild/Erholung<br />
Der Eindruck des Landschaftsbildes<br />
ist sehr naturfern und stark anthropogen<br />
überprägt bei gleichzeitig starker<br />
Lärmbelastung durch das Gewerbegebiet<br />
und die vorbeiführenden Straßen<br />
sowie die Bahntrasse. Die nördlich<br />
und östlich gelegenen Feuchtbiotope<br />
sind nicht zugänglich und für die<br />
Öffentlichkeit nicht einsehbar und haben<br />
somit keine Erlebnisqualität. Das<br />
Plangebiet und das unmittelbare Umfeld<br />
wird dem entsprechend nicht für<br />
Erholungszwecke genutzt.<br />
Die Bedeutung des Geltungsbereiches<br />
für das Landschaftsbild und die<br />
Erholung ist auf Grund der bestehenden<br />
Vorbelastungen sehr gering bei<br />
geringer Empfindlichkeit gegenüber<br />
potenziellen Beeinträchtigungen. Da<br />
die Erstellung des Bebauungsplanes<br />
hauptsächlich die Festschreibung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> - Bebauungsplan Nr. 11 c „Gewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nord“ www.kernplan.de<br />
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